Betreff
Bebauungsplan Nr. 81 "Nördlich Am Ochsenkamp" 1.Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 3. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
088/2008
Aktenzeichen
FB 5/Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Anlass und Ziel

Entsprechend der in SV 065/2006 und SV 086/2008, ausführlich dargelegten Sachlage ist beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Neuordnung einer bisher im Bebauungsplan Nr. 23 „Fillkuhle“ als Fläche für Versorgungsanlagen Zweckbestimmung Gas festgesetzten Fläche verfolgt. Ziel ist es zugleich, die angrenzenden Gewerbeflächen hinsichtlich ihrer Festsetzungen den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Der räumliche Geltungsbereich, die genauen Festsetzungen und eine ausführliche Begründung können dem beiliegenden Vorentwurf sowie der dazugehörigen Entwurfsbegründung entnommen werden.

 

Verfahren

Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, setzt eine zulässige bebaubare Grundfläche von weniger als 20.000 qm (hier: etwa 18.000 qm) fest. .Außerdem besteht keine UVP-Pflichtigkeit; europäische Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. Demnach kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt werden.

Der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichende Bebauungsplan kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren  auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Die Voraussetzung hierfür, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird, ist erfüllt. Entsprechend wird der Flächennutzungsplan nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Lage

Der Bebauungsplan wird südlich und östlich durch die Carl vom Hagen-Straße, westlich durch die Blücherstraße und nördlich durch die Bahnlinie begrenzt. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Schwelm,  Flur 1 Flurstück 1005 tlw., Flur 13, Flurstücke  24, 461, 502, 507, 528, 533, 534, 535, 536, 537, 619, 745 tlw.  Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB). Die Größe des Plangebiets beträgt 26.800 qm.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.

Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches  (BauGB) i.V.m. § 13a  vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Nördlich Am Ochsenkamp“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB,  vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach §3 (2) S. 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß §10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 26.03.2008)  Gemarkung Schwelm,  Flur 1 Flurstück 1005 tlw., Flur 13, Flurstücke  24, 461, 502, 507, 528, 533, 534, 535, 536, 537, 619, 745 tlw.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf und die dazugehörige Entwurfsbegründung sind für die Dauer von zwei Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchzuführen.

 

Zu beteiligen sind folgende Behörden:       

 

  • Wupperverband
  • Staatliches Umweltamt Hagen
  • Geologisches Landesamt NRW
  • Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)
  • EN-Kreisverwaltung (Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)

 

 

 

 


Anlage 1 Bebauungsplanentwurf, 1 Seite

Anlage 2 Festsetzungen, 1 Seite

Anlage 3 Begründung, 6 Seiten

Anlage 4 Formular zur Lokalen Agenda, 3 Seiten