Sachverhalt:
Anlass
und Ziel
Entsprechend der in SV 065/2006 und SV 086/2008, ausführlich dargelegten Sachlage ist beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Neuordnung einer bisher im Bebauungsplan Nr. 23 „Fillkuhle“ als Fläche für Versorgungsanlagen Zweckbestimmung Gas festgesetzten Fläche verfolgt. Ziel ist es zugleich, die angrenzenden Gewerbeflächen hinsichtlich ihrer Festsetzungen den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Der räumliche Geltungsbereich, die genauen Festsetzungen und eine ausführliche Begründung können dem beiliegenden Vorentwurf sowie der dazugehörigen Entwurfsbegründung entnommen werden.
Verfahren
Das
Vorhaben dient der Innenentwicklung, setzt eine zulässige bebaubare Grundfläche
von weniger als 20.000 qm (hier: etwa 18.000 qm) fest. .Außerdem besteht keine
UVP-Pflichtigkeit; europäische Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete werden nicht
beeinträchtigt. Demnach kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
gemäß §13a BauGB aufgestellt werden.
Der
von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichende Bebauungsplan kann
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren auch aufgestellt werden, bevor der
Flächennutzungsplan geändert ist. Die Voraussetzung hierfür, dass eine
geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird, ist erfüllt.
Entsprechend wird der Flächennutzungsplan nach Inkrafttreten des Bebauungsplans
im Wege der Berichtigung angepasst.
Lage
Der
Bebauungsplan wird südlich und östlich durch die Carl vom Hagen-Straße,
westlich durch die Blücherstraße und nördlich durch die Bahnlinie begrenzt. Das
Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Schwelm, Flur 1 Flurstück 1005 tlw., Flur 13,
Flurstücke 24, 461, 502, 507, 528, 533,
534, 535, 536, 537, 619, 745 tlw. Â Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der
Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB). Die Größe des Plangebiets beträgt 26.800
qm.
Beschlussvorschlag:
1.
Gem. § 2 (1) des
Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. §
13a vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414),
in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
81 „Nördlich Am Ochsenkamp“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, vom
Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach §3 (2) S. 2 BauGB und der
zusammenfassenden Erklärung gemäß §10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB
(Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 26.03.2008) Gemarkung Schwelm, Flur 1 Flurstück 1005 tlw., Flur 13, Flurstücke 24, 461, 502, 507, 528, 533, 534, 535, 536, 537, 619, 745 tlw.
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt
der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf und die dazugehörige Entwurfsbegründung sind für die Dauer von zwei Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchzuführen.
Zu beteiligen sind folgende Behörden:      Â
- Wupperverband
- Staatliches Umweltamt Hagen
- Geologisches Landesamt NRW
- Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)
- EN-Kreisverwaltung (Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)
Anlage 1 Bebauungsplanentwurf, 1 Seite
Anlage
2 Festsetzungen, 1 Seite
Anlage
3 Begründung, 6 Seiten
Anlage
4 Formular zur Lokalen Agenda, 3 Seiten