Sachverhalt:
Die Anlage (WP
2025) steht nur in digitaler Form zur Verfügung.
Der Verwaltungsrat entscheidet gemäß § 8 der Satzung der Technischen Betriebe Schwelm (AöR) über die Feststellung des Wirtschaftsplanes.
Der Entwurf für den Wirtschaftsplan 2025 der TBS AöR wird zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
Er beinhaltet die Ansätze für die TBS-eigenen Aufgaben sowie die Ansätze für einzelne Dienstleistungen für die Stadt (z. B. Reinigung der Straßeneinläufe).
Hinsichtlich der Beratung des Stellenplanes wird auf Vorlage VR 169/2024 sowie die Niederschrift zur Verwaltungsratssitzung vom 17.09.2024 hingewiesen.
Erläuterungen zu den Fahrzeugbeschaffungen
Für 2025 ist Beschaffung eines Sprinters für die Abfallwirtschaft vorgesehen.
Grundsätzlich kann ein E-Fahrzeug in Betracht gezogen werden. Wegen fehlender Voraussetzungen (Ladeinfrastruktur, Reparaturmöglichkeit, Fördermittel, ausreichende Erfahrungen zu Störanfälligkeit und Reparaturnotwendigkeit) wird dieses Fahrzeug allerdings voraussichtlich mit konventionellem Antrieb beschafft.
Hinweis
Der
Kreditermächtigungen aus Vorjahren werden erhöht, da die notwendige
Darlehensaufnahme 2024 voraussichtlich auf Anfang 2025 geschoben wird.
Hintergrund ist, dass in der Regel zu Jahresbeginn günstigere Konditionen
erzielt werden können als am Jahresende.
Aus dem selben
Grund soll der Dispokredit bis auf weiteres auf 6,5 Mio. € erhöht werden, um
bei Bedarf fällige Darlehen zu tilgen und die Prolongation sowie die
Neuaufnahme aufgrund von Investitionen auf Anfang des Folgejahres zu schieben.
Auswirkungen auf das
Klima:
⊠ neutrale Auswirkungen
☐ positive Auswirkungen
☐ negative Auswirkungen
Begründung:
Der Wirtschaftsplan
hat keine Relevanz für das Klima.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2025 der Technischen Betriebe Schwelm
AöR inkl. Stellenplan wird festgestellt.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |
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