Sachverhalt:
Das Evangelische Beratungszentrum (EBZ) Ennepetal stellt den
Jahresbericht 2023 vor und stellt den Antrag auf Umlagenerh?hung.
Der Kirchenkreis zeigt gem?? ? 8 des Kooperationsvertrags
an, dass die Finanzierung des Evangelischen Beratungszentrums (EBZ) unter den
vereinbarten Bedingungen nicht mehr gesichert ist. Die drei Hauptgr?nde sind
Inflation, Personalkostensteigerungen und Kirchensteuerr?ckgang. Der
Haushaltsplan des Kirchenkreises f?r 2024 wurde von der Kreissynode nur unter
Auflagen genehmigt.
Der Kirchenkreis steht zu seiner Zusage, die f?r den
Zeitraum von 2023 bis 2027 vertraglich vereinbarten 143.000,00 ? pro Jahr in
den Betrieb des EBZ zu investieren. Um entstehende Fehlbetr?ge auszugleichen,
muss der Kirchenkreis jedoch f?r den verbleibenden Vertragszeitraum um
Nachfinanzierung durch die S?dkommunen bitten. Vertraglich vereinbart ist eine
Umlage der S?d-Kommunen in H?he von 450.000,00 ? und ein Eigenanteil des
Kirchenkreises in H?he von 143.000,00 ?.
Die Personalkosten wurden bis 2027 neu hochgerechnet. F?r
2023 liegen die tats?chlichen Personalkosten von 706.116,00 ? rund 20% ?ber den
w?hrend der Vertragsverhandlung vom Kirchenkreis gesch?tzten 587.285?. Die
j?hrliche Steigerung der Overheadkosten und der sonstigen Betriebskosten wird
nun mit 3 % (statt 2 %) kalkuliert.
Die sich ergebenden Fehlbetr?ge belaufen sich auf eine Summe
von 710.805,00 ? f?r den gesamten Vertragszeitraum. F?r die restlichen drei
Jahre des Vertragszeitraums braucht der Kirchenkreis dementsprechend zus?tzlich
zu den bereits vereinbarten 450.000,00 ? weitere 250.000,00 ? pro Jahr, um den
Betrieb des EBZ zu gew?hrleisten. Das bedeutet f?r Schwelm anteilige j?hrliche
Mehrkosten in H?he von rund 58.000,00 ? pro Jahr (2025-2027).
Geplant waren bisher Aufwendungen von j?hrlich 158.500,00 ?.
Ab dem HH-Jahr 2025 steigen somit die Aufwendungen um 58.000,00 ? auf j?hrlich
216.500,00 ?. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 ist somit im Vorgriff auf
das Haushaltsjahr 2025 eine ?berplanm??ige Mittelbereitstellung erforderlich.
Die Deckung soll durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei
der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an nat?rliche Personen
in Einrichtungen - erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Mit dem Ev.
Kirchenkreis wird eine Umlageerh?hung vereinbart. Gleichzeitig wird bei der
Haushaltsstelle 06.03.09.531800 ?Sonstige Einrichtungen zur F?rderung junger
Menschen und Familien? ?berplanm??ige Aufwendungen/Auszahlungen in H?he von
58.000,-? f?r das Haushaltsjahr 2025 bewilligt. Als Deckung stehen? Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der HhSt
06.03.03.533200 ?Hilfe zur Erziehung? zur Verf?gung.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
Darstellung im Sachverhalt.
Auswirkungen auf
das Klima:
neutrale Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
???????????????
Begr?ndung:
Keine Ver?nderungen.
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Der B?rgermeister?????????????????????????????? ???????????????????????????????????????????????????????????????In Vertretung?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? gez. Marcus Kauke |
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