Betreff
Jahresbericht 2023 des Ev. Beratungszentrums Ennepetal und Antrag auf Umlageerhöhung und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vorlage
150/2024
Aktenzeichen
221/1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Das Evangelische Beratungszentrum (EBZ) Ennepetal stellt den Jahresbericht 2023 vor und stellt den Antrag auf Umlagenerh?hung.

Der Kirchenkreis zeigt gem?? ? 8 des Kooperationsvertrags an, dass die Finanzierung des Evangelischen Beratungszentrums (EBZ) unter den vereinbarten Bedingungen nicht mehr gesichert ist. Die drei Hauptgr?nde sind Inflation, Personalkostensteigerungen und Kirchensteuerr?ckgang. Der Haushaltsplan des Kirchenkreises f?r 2024 wurde von der Kreissynode nur unter Auflagen genehmigt.

Der Kirchenkreis steht zu seiner Zusage, die f?r den Zeitraum von 2023 bis 2027 vertraglich vereinbarten 143.000,00 ? pro Jahr in den Betrieb des EBZ zu investieren. Um entstehende Fehlbetr?ge auszugleichen, muss der Kirchenkreis jedoch f?r den verbleibenden Vertragszeitraum um Nachfinanzierung durch die S?dkommunen bitten. Vertraglich vereinbart ist eine Umlage der S?d-Kommunen in H?he von 450.000,00 ? und ein Eigenanteil des Kirchenkreises in H?he von 143.000,00 ?.

Die Personalkosten wurden bis 2027 neu hochgerechnet. F?r 2023 liegen die tats?chlichen Personalkosten von 706.116,00 ? rund 20% ?ber den w?hrend der Vertragsverhandlung vom Kirchenkreis gesch?tzten 587.285?. Die j?hrliche Steigerung der Overheadkosten und der sonstigen Betriebskosten wird nun mit 3 % (statt 2 %) kalkuliert.

Die sich ergebenden Fehlbetr?ge belaufen sich auf eine Summe von 710.805,00 ? f?r den gesamten Vertragszeitraum. F?r die restlichen drei Jahre des Vertragszeitraums braucht der Kirchenkreis dementsprechend zus?tzlich zu den bereits vereinbarten 450.000,00 ? weitere 250.000,00 ? pro Jahr, um den Betrieb des EBZ zu gew?hrleisten. Das bedeutet f?r Schwelm anteilige j?hrliche Mehrkosten in H?he von rund 58.000,00 ? pro Jahr (2025-2027).

Geplant waren bisher Aufwendungen von j?hrlich 158.500,00 ?. Ab dem HH-Jahr 2025 steigen somit die Aufwendungen um 58.000,00 ? auf j?hrlich 216.500,00 ?. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 ist somit im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2025 eine ?berplanm??ige Mittelbereitstellung erforderlich.

Die Deckung soll durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an nat?rliche Personen in Einrichtungen - erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Mit dem Ev. Kirchenkreis wird eine Umlageerh?hung vereinbart. Gleichzeitig wird bei der Haushaltsstelle 06.03.09.531800 ?Sonstige Einrichtungen zur F?rderung junger Menschen und Familien? ?berplanm??ige Aufwendungen/Auszahlungen in H?he von 58.000,-? f?r das Haushaltsjahr 2025 bewilligt. Als Deckung stehen? Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der HhSt 06.03.03.533200 ?Hilfe zur Erziehung? zur Verf?gung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Darstellung im Sachverhalt.

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

Textfeld: X
 


neutrale Auswirkungen


positive Auswirkungen


negative Auswirkungen

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Begr?ndung:

Keine Ver?nderungen.

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Der B?rgermeister?????????????????????????????? ???????????????????????????????????????????????????????????????In Vertretung?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? gez. Marcus Kauke

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