Betreff
Jahresbericht 2023 des Ev. Beratungszentrums Ennepetal und Antrag auf Umlageerhöhung und überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Vorlage
150/2024
Aktenzeichen
221/1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Das Evangelische Beratungszentrum (EBZ) Ennepetal stellt den Jahresbericht 2023 vor und stellt den Antrag auf Umlagenerhöhung.

 

Der Kirchenkreis zeigt gemäß § 8 des Kooperationsvertrags an, dass die Finanzierung des Evangelischen Beratungszentrums (EBZ) unter den vereinbarten Bedingungen nicht mehr gesichert ist. Die drei Hauptgründe sind Inflation, Personalkostensteigerungen und Kirchensteuerrückgang. Der Haushaltsplan des Kirchenkreises für 2024 wurde von der Kreissynode nur unter Auflagen genehmigt.

 

Der Kirchenkreis steht zu seiner Zusage, die für den Zeitraum von 2023 bis 2027 vertraglich vereinbarten 143.000,00 € pro Jahr in den Betrieb des EBZ zu investieren. Um entstehende Fehlbeträge auszugleichen, muss der Kirchenkreis jedoch für den verbleibenden Vertragszeitraum um Nachfinanzierung durch die Südkommunen bitten. Vertraglich vereinbart ist eine Umlage der Süd-Kommunen in Höhe von 450.000,00 € und ein Eigenanteil des Kirchenkreises in Höhe von 143.000,00 €.

 

Die Personalkosten wurden bis 2027 neu hochgerechnet. Für 2023 liegen die tatsächlichen Personalkosten von 706.116,00 € rund 20% über den während der Vertragsverhandlung vom Kirchenkreis geschätzten 587.285€. Die jährliche Steigerung der Overheadkosten und der sonstigen Betriebskosten wird nun mit 3 % (statt 2 %) kalkuliert.

 

Die sich ergebenden Fehlbeträge belaufen sich auf eine Summe von 710.805,00 € für den gesamten Vertragszeitraum. Für die restlichen drei Jahre des Vertragszeitraums braucht der Kirchenkreis dementsprechend zusätzlich zu den bereits vereinbarten 450.000,00 € weitere 250.000,00 € pro Jahr, um den Betrieb des EBZ zu gewährleisten. Das bedeutet für Schwelm anteilige jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 58.000,00 € pro Jahr (2025-2027).

 

Geplant waren bisher Aufwendungen von jährlich 158.500,00 €. Ab dem HH-Jahr 2025 steigen somit die Aufwendungen um 58.000,00 € auf jährlich 216.500,00 €. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 ist somit im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.

 

Die Deckung soll durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen - erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Ev. Kirchenkreis wird eine Umlageerhöhung vereinbart. Gleichzeitig wird bei der Haushaltsstelle 06.03.09.531800 „Sonstige Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 58.000,-€ für das Haushaltsjahr 2025 bewilligt. Als Deckung stehen  Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der HhSt 06.03.03.533200 „Hilfe zur Erziehung“ zur Verfügung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Darstellung im Sachverhalt.

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

Textfeld: X
 


neutrale Auswirkungen

 


positive Auswirkungen

 


negative Auswirkungen

               

 

 

Begründung:

Keine Veränderungen.

 

 

Der Bürgermeister                                                                                              In Vertretung                                                                                                       gez. Marcus Kauke