Sachverhalt:
Das Evangelische Beratungszentrum (EBZ) Ennepetal stellt den
Jahresbericht 2023 vor und stellt den Antrag auf Umlagenerhöhung.
Der Kirchenkreis zeigt gemäß § 8 des Kooperationsvertrags
an, dass die Finanzierung des Evangelischen Beratungszentrums (EBZ) unter den
vereinbarten Bedingungen nicht mehr gesichert ist. Die drei Hauptgründe sind
Inflation, Personalkostensteigerungen und Kirchensteuerrückgang. Der
Haushaltsplan des Kirchenkreises für 2024 wurde von der Kreissynode nur unter
Auflagen genehmigt.
Der Kirchenkreis steht zu seiner Zusage, die für den
Zeitraum von 2023 bis 2027 vertraglich vereinbarten 143.000,00 € pro Jahr in
den Betrieb des EBZ zu investieren. Um entstehende Fehlbeträge auszugleichen,
muss der Kirchenkreis jedoch für den verbleibenden Vertragszeitraum um
Nachfinanzierung durch die Südkommunen bitten. Vertraglich vereinbart ist eine
Umlage der Süd-Kommunen in Höhe von 450.000,00 € und ein Eigenanteil des
Kirchenkreises in Höhe von 143.000,00 €.
Die Personalkosten wurden bis 2027 neu hochgerechnet. Für
2023 liegen die tatsächlichen Personalkosten von 706.116,00 € rund 20% über den
während der Vertragsverhandlung vom Kirchenkreis geschätzten 587.285€. Die
jährliche Steigerung der Overheadkosten und der sonstigen Betriebskosten wird
nun mit 3 % (statt 2 %) kalkuliert.
Die sich ergebenden Fehlbeträge belaufen sich auf eine Summe
von 710.805,00 € für den gesamten Vertragszeitraum. Für die restlichen drei
Jahre des Vertragszeitraums braucht der Kirchenkreis dementsprechend zusätzlich
zu den bereits vereinbarten 450.000,00 € weitere 250.000,00 € pro Jahr, um den
Betrieb des EBZ zu gewährleisten. Das bedeutet für Schwelm anteilige jährliche
Mehrkosten in Höhe von rund 58.000,00 € pro Jahr (2025-2027).
Geplant waren bisher Aufwendungen von jährlich 158.500,00 €.
Ab dem HH-Jahr 2025 steigen somit die Aufwendungen um 58.000,00 € auf jährlich
216.500,00 €. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 ist somit im Vorgriff auf
das Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
Die Deckung soll durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei
der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an natürliche Personen
in Einrichtungen - erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Mit dem Ev.
Kirchenkreis wird eine Umlageerhöhung vereinbart. Gleichzeitig wird bei der
Haushaltsstelle 06.03.09.531800 „Sonstige Einrichtungen zur Förderung junger
Menschen und Familien“ überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von
58.000,-€ für das Haushaltsjahr 2025 bewilligt. Als Deckung stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der HhSt
06.03.03.533200 „Hilfe zur Erziehung“ zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
Darstellung im Sachverhalt.
Auswirkungen auf
das Klima:
neutrale Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
Begründung:
Keine Veränderungen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Marcus Kauke |