Betreff
Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm (SFR) im Jahr 2008
Vorlage
076/2008
Aktenzeichen
FB 2 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Für die Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien sind im Haushalt 2008 18.300 € vorgesehen. Nach den hier vorliegenden Anträgen der Sportvereine beträgt die Summe der beantragten Zuschüsse insgesamt 19.904,50 Euro.

Gem. Ziffer 1.7 SFR sollen die Haushaltsmittel nach der folgenden Dringlichkeitsstufe verwandt werden:

 

1.         Ziffer 2.1            Förderung der Jugendarbeit

2.         Ziffer 2.2            Vereinszuschuss

3.         Ziffer 2.3            Stadtsportverband Schwelm

4.         Ziffer 4.1            Zuschuss zur Übungsleiterinnen - und Übungsleitervergütung

5.         Ziffer 4.2            Zuschuss zur Übungsleiterinnen - und Übungsleiterausbildung

6.         Ziffer 3.4            Zuschuss zu Unterhaltungskosten

            Ziffer 6.1            Zuschüsse zu Sportveranstaltungen

            Ziffer 6.2            Breitensportveranstaltungen

            Ziffer 6.3            Teilnahme an Meisterschaften

 

Die Zuschüsse können gem. Rangfolge 1 – 3 komplett und gem. Rangfolge 4 zu 87 % ausgezahlt werden:

 

Somit stellt sich die Sportförderung 2008 wie folgt dar:

 

Verwaltungshaushalt

gem. Dringlichkeitsstufe Ziffer 1.7 SFR

Zuschuss zur Förderung der Jugendarbeit ( Ziffer 2.1. SFR )                                   3.258,00 Euro

Vereinszuschuss ( Ziffer 2.2 SFR )                                                                           3.314,00 Euro

Zuschuss an den Stadtsportverband ( Ziffer 2.3.1 SFR )                                          770,00 Euro

Zuschuss zur ÜbungsleiterInnenvergütung ( Ziffer 4.1 SFR )                                  10.929,38 Euro

                                                                                                                                 18.271,38 Euro

 

Vermögenshaushalt

Es liegen keine Anträge der Vereine auf Bezuschussung von Grundsportgeräten für das Jahr 2008 vor.

 

Die Auszahlung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag zum Haushalt 2008.

 


Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.


Anlage 1: Übersicht Sportförderung 2008