Sachverhalt:
In der Sitzung vom 20.06.2023 hat der Verwaltungsrat für die Kalkulationen 2024ff beschlossen, dass für die kalkulatorische Verzinsung ein nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz verwendet werden soll (Beschluss zu Vorlage 145/2023).
Der
30-jährige Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere
inländischer öffentlicher Emittenten beträgt 2,90 % (VJ 3,03 %). Der
durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz liegt bei 1,53 % (VJ 1,41 %). Die
Eigenkapitalquote – ohne Berücksichtigung der Sonderposten – auf Grundlage des
(vorläufigen) Jahresabschlusses 2023 beläuft sich auf 21,31 % (VJ 17,65 %).
Hieraus ergibt sich ein gewichteter Zinssatz von 1,82 % (VJ 1,70 %).
Auf
Basis der Kalkulation 2024 führt diese Zinssatzerhöhung zu einer Erhöhung
von 0,03 €/m³ für Schmutz- und 0,01 €/m² für Niederschlagswasser.
Zur
Information:
Der Ansatz eines einheitlichen
Nominalzinssatzes entsprechend dem 30-jährigen Durchschnitt der
Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere
inländischer öffentlicher Emittenten ergäbe eine Steigerung von 0,26 €/m³ für Schmutz- und 0,15 €/m² für Niederschlagswasser.
Der Verwaltungsrat wird gebeten, nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |