Sachverhalt:
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W?hrend der Klimaschutz ma?geblich zu einer Verlangsamung des
menschengemachten Klimawandels beitr?gt, indem Treibhausgase verringert werden,
werden im Bereich Klimaanpassung Ma?nahmen erarbeitet, um sich an die durch den
Klimawandel ver?nderten Bedingungen anzupassen und Sch?den abzuwenden.
In der Stadt Schwelm kommt es, wie in allen anderen Kommunen auch, zu
vermehrten Starkregenereignissen (zum Beispiel Starkregenereignis 2021) und
Hitzetagen. Die Jahresmitteltemperatur der Stadt Schwelm erh?ht sich erheblich
und wird sich weiter erh?hen. Durch Starkregenereignisse, Bebauung in
Innenstadt- und Gewerbegebieten sowie extreme Trockenheit im Sommer versickert
das Regenwasser schlecht, wodurch sich das ?berschwemmungsrisiko erh?ht.
Extreme Trockenheit und Hitzetage f?hren auch zu Problemen bei der
Stadtbegr?nung, Sch?den an beispielsweise alten Buchen der Stadt und
Sonnenbrandsch?den der B?ume (siehe u. a. Klimaanalyse aus dem Jahr 2019).
Der Klima-Rahmenplan 2023 ist in die drei S?ulen Klimaschutz, Klimaanpassung
und Verkehrswende aufgeteilt. Ein Integriertes Klimaschutzkonzept sowie ein
Parkraum- und Mobilit?tskonzept wurden bereits erstellt, womit die S?ulen
Klimaschutz und Verkehrswende mit Konzepten und Ma?nahmen gef?llt sind. Bisher
existiert allerdings kein Gesamtkonzept mit Ma?nahmen und konkret definierten
Zielen f?r die n?chsten Jahre f?r die S?ule Klimaanpassung.
Das Vorhaben dient der Erarbeitung eines Konzepts zur nachhaltigen
Klimaanpassung und f?r Nat?rlichen Klimaschutz sowie der St?rkung der
Biodiversit?t im Rahmen eines nachhaltigen Anpassungsmanagements f?r die Stadt
Schwelm.? Durch das Konzept wird
Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in allen Fachbereichen verankert.
B?rger*innen und weitere relevante Akteur*innengruppen werden ebenfalls mit
eingebunden. Es werden die Potenziale zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels und f?r Nat?rlichen Klimaschutz aufgezeigt, M?glichkeiten f?r den
Umgang mit Extremwetterereignissen dargestellt und eine Zielrichtung gegeben,
wie Klimaanpassung zuk?nftig in allen Fachbereichen ber?cksichtigt werden kann.
Da die Frist zur F?rderantragsstellung bereits der 31.01.2024 war, wurde
der F?rderantrag mit der Option ihn zur?ckzuziehen, bereits gestellt. Analog
zum Klimaschutzmanagement ist die F?rderung vorerst auf zwei Jahre begrenzt.
Eine F?rderung zur Umsetzung der Ma?nahmen kann im Anschluss f?r drei Jahre
beantragt werden. Der vorherige F?rderaufruf zur Bewilligung einer
Klimaanpassungsmanagementstelle war im Jahr 2021/2022. Somit ist nicht klar, ob
es im n?chsten Jahr einen F?rderaufruf geben wird oder ob es bei einer
eventuellen Verpflichtung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts durch
das Land ?berhaupt noch eine F?rderung geben wird. Ab dem Zeitpunkt der
Bewilligung muss auch eingeplant werden, dass das Stellenbesetzungsverfahren
einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Beschlussvorschlag:
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Die Verwaltung wird
beauftragt, die Stelle eines Klimaanpassungsmanagements im Rahmen einer
F?rderung der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH zu schaffen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Die F?rderung deckt 90 % der zuwendungsf?higen Gesamtausgaben ab. Von der Stadt Schwelm sind dementsprechend 10 % der Gesamtausgaben selbst zu tragen.
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
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