Betreff
Klimaanpassungsmanagement der Stadt Schwelm
Vorlage
064/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Während der Klimaschutz maßgeblich zu einer Verlangsamung des menschengemachten Klimawandels beiträgt, indem Treibhausgase verringert werden, werden im Bereich Klimaanpassung Maßnahmen erarbeitet, um sich an die durch den Klimawandel veränderten Bedingungen anzupassen und Schäden abzuwenden.

 

In der Stadt Schwelm kommt es, wie in allen anderen Kommunen auch, zu vermehrten Starkregenereignissen (zum Beispiel Starkregenereignis 2021) und Hitzetagen. Die Jahresmitteltemperatur der Stadt Schwelm erhöht sich erheblich und wird sich weiter erhöhen. Durch Starkregenereignisse, Bebauung in Innenstadt- und Gewerbegebieten sowie extreme Trockenheit im Sommer versickert das Regenwasser schlecht, wodurch sich das Überschwemmungsrisiko erhöht. Extreme Trockenheit und Hitzetage führen auch zu Problemen bei der Stadtbegrünung, Schäden an beispielsweise alten Buchen der Stadt und Sonnenbrandschäden der Bäume (siehe u. a. Klimaanalyse aus dem Jahr 2019).

 

Der Klima-Rahmenplan 2023 ist in die drei Säulen Klimaschutz, Klimaanpassung und Verkehrswende aufgeteilt. Ein Integriertes Klimaschutzkonzept sowie ein Parkraum- und Mobilitätskonzept wurden bereits erstellt, womit die Säulen Klimaschutz und Verkehrswende mit Konzepten und Maßnahmen gefüllt sind. Bisher existiert allerdings kein Gesamtkonzept mit Maßnahmen und konkret definierten Zielen für die nächsten Jahre für die Säule Klimaanpassung.

 

Das Vorhaben dient der Erarbeitung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz sowie der Stärkung der Biodiversität im Rahmen eines nachhaltigen Anpassungsmanagements für die Stadt Schwelm.  Durch das Konzept wird Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in allen Fachbereichen verankert. Bürger*innen und weitere relevante Akteur*innengruppen werden ebenfalls mit eingebunden. Es werden die Potenziale zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und für Natürlichen Klimaschutz aufgezeigt, Möglichkeiten für den Umgang mit Extremwetterereignissen dargestellt und eine Zielrichtung gegeben, wie Klimaanpassung zukünftig in allen Fachbereichen berücksichtigt werden kann.

 

Da die Frist zur Förderantragsstellung bereits der 31.01.2024 war, wurde der Förderantrag mit der Option ihn zurückzuziehen, bereits gestellt. Analog zum Klimaschutzmanagement ist die Förderung vorerst auf zwei Jahre begrenzt. Eine Förderung zur Umsetzung der Maßnahmen kann im Anschluss für drei Jahre beantragt werden. Der vorherige Förderaufruf zur Bewilligung einer Klimaanpassungsmanagementstelle war im Jahr 2021/2022. Somit ist nicht klar, ob es im nächsten Jahr einen Förderaufruf geben wird oder ob es bei einer eventuellen Verpflichtung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts durch das Land überhaupt noch eine Förderung geben wird. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung muss auch eingeplant werden, dass das Stellenbesetzungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle eines Klimaanpassungsmanagements im Rahmen einer Förderung der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH zu schaffen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Förderung deckt 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Von der Stadt Schwelm sind dementsprechend 10 % der Gesamtausgaben selbst zu tragen.

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard