Betreff
Klimaanpassungsmanagement der Stadt Schwelm
Vorlage
064/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

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W?hrend der Klimaschutz ma?geblich zu einer Verlangsamung des menschengemachten Klimawandels beitr?gt, indem Treibhausgase verringert werden, werden im Bereich Klimaanpassung Ma?nahmen erarbeitet, um sich an die durch den Klimawandel ver?nderten Bedingungen anzupassen und Sch?den abzuwenden.

In der Stadt Schwelm kommt es, wie in allen anderen Kommunen auch, zu vermehrten Starkregenereignissen (zum Beispiel Starkregenereignis 2021) und Hitzetagen. Die Jahresmitteltemperatur der Stadt Schwelm erh?ht sich erheblich und wird sich weiter erh?hen. Durch Starkregenereignisse, Bebauung in Innenstadt- und Gewerbegebieten sowie extreme Trockenheit im Sommer versickert das Regenwasser schlecht, wodurch sich das ?berschwemmungsrisiko erh?ht. Extreme Trockenheit und Hitzetage f?hren auch zu Problemen bei der Stadtbegr?nung, Sch?den an beispielsweise alten Buchen der Stadt und Sonnenbrandsch?den der B?ume (siehe u. a. Klimaanalyse aus dem Jahr 2019).

Der Klima-Rahmenplan 2023 ist in die drei S?ulen Klimaschutz, Klimaanpassung und Verkehrswende aufgeteilt. Ein Integriertes Klimaschutzkonzept sowie ein Parkraum- und Mobilit?tskonzept wurden bereits erstellt, womit die S?ulen Klimaschutz und Verkehrswende mit Konzepten und Ma?nahmen gef?llt sind. Bisher existiert allerdings kein Gesamtkonzept mit Ma?nahmen und konkret definierten Zielen f?r die n?chsten Jahre f?r die S?ule Klimaanpassung.

Das Vorhaben dient der Erarbeitung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und f?r Nat?rlichen Klimaschutz sowie der St?rkung der Biodiversit?t im Rahmen eines nachhaltigen Anpassungsmanagements f?r die Stadt Schwelm.? Durch das Konzept wird Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in allen Fachbereichen verankert. B?rger*innen und weitere relevante Akteur*innengruppen werden ebenfalls mit eingebunden. Es werden die Potenziale zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und f?r Nat?rlichen Klimaschutz aufgezeigt, M?glichkeiten f?r den Umgang mit Extremwetterereignissen dargestellt und eine Zielrichtung gegeben, wie Klimaanpassung zuk?nftig in allen Fachbereichen ber?cksichtigt werden kann.

Da die Frist zur F?rderantragsstellung bereits der 31.01.2024 war, wurde der F?rderantrag mit der Option ihn zur?ckzuziehen, bereits gestellt. Analog zum Klimaschutzmanagement ist die F?rderung vorerst auf zwei Jahre begrenzt. Eine F?rderung zur Umsetzung der Ma?nahmen kann im Anschluss f?r drei Jahre beantragt werden. Der vorherige F?rderaufruf zur Bewilligung einer Klimaanpassungsmanagementstelle war im Jahr 2021/2022. Somit ist nicht klar, ob es im n?chsten Jahr einen F?rderaufruf geben wird oder ob es bei einer eventuellen Verpflichtung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts durch das Land ?berhaupt noch eine F?rderung geben wird. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung muss auch eingeplant werden, dass das Stellenbesetzungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


Beschlussvorschlag:

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Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle eines Klimaanpassungsmanagements im Rahmen einer F?rderung der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH zu schaffen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die F?rderung deckt 90 % der zuwendungsf?higen Gesamtausgaben ab. Von der Stadt Schwelm sind dementsprechend 10 % der Gesamtausgaben selbst zu tragen.

 

 

 

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Der B?rgermeister

gez. Langhard

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