Sachverhalt:
Während der Klimaschutz maßgeblich zu einer Verlangsamung des
menschengemachten Klimawandels beiträgt, indem Treibhausgase verringert werden,
werden im Bereich Klimaanpassung Maßnahmen erarbeitet, um sich an die durch den
Klimawandel veränderten Bedingungen anzupassen und Schäden abzuwenden.
In der Stadt Schwelm kommt es, wie in allen anderen Kommunen auch, zu
vermehrten Starkregenereignissen (zum Beispiel Starkregenereignis 2021) und
Hitzetagen. Die Jahresmitteltemperatur der Stadt Schwelm erhöht sich erheblich
und wird sich weiter erhöhen. Durch Starkregenereignisse, Bebauung in
Innenstadt- und Gewerbegebieten sowie extreme Trockenheit im Sommer versickert
das Regenwasser schlecht, wodurch sich das Überschwemmungsrisiko erhöht.
Extreme Trockenheit und Hitzetage führen auch zu Problemen bei der
Stadtbegrünung, Schäden an beispielsweise alten Buchen der Stadt und
Sonnenbrandschäden der Bäume (siehe u. a. Klimaanalyse aus dem Jahr 2019).
Der Klima-Rahmenplan 2023 ist in die drei Säulen Klimaschutz, Klimaanpassung
und Verkehrswende aufgeteilt. Ein Integriertes Klimaschutzkonzept sowie ein
Parkraum- und Mobilitätskonzept wurden bereits erstellt, womit die Säulen
Klimaschutz und Verkehrswende mit Konzepten und Maßnahmen gefüllt sind. Bisher
existiert allerdings kein Gesamtkonzept mit Maßnahmen und konkret definierten
Zielen für die nächsten Jahre für die Säule Klimaanpassung.
Das Vorhaben dient der Erarbeitung eines Konzepts zur nachhaltigen
Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz sowie der Stärkung der
Biodiversität im Rahmen eines nachhaltigen Anpassungsmanagements für die Stadt
Schwelm. Durch das Konzept wird
Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe in allen Fachbereichen verankert.
Bürger*innen und weitere relevante Akteur*innengruppen werden ebenfalls mit
eingebunden. Es werden die Potenziale zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels und für Natürlichen Klimaschutz aufgezeigt, Möglichkeiten für den
Umgang mit Extremwetterereignissen dargestellt und eine Zielrichtung gegeben,
wie Klimaanpassung zukünftig in allen Fachbereichen berücksichtigt werden kann.
Da die Frist zur Förderantragsstellung bereits der 31.01.2024 war, wurde
der Förderantrag mit der Option ihn zurückzuziehen, bereits gestellt. Analog
zum Klimaschutzmanagement ist die Förderung vorerst auf zwei Jahre begrenzt.
Eine Förderung zur Umsetzung der Maßnahmen kann im Anschluss für drei Jahre
beantragt werden. Der vorherige Förderaufruf zur Bewilligung einer
Klimaanpassungsmanagementstelle war im Jahr 2021/2022. Somit ist nicht klar, ob
es im nächsten Jahr einen Förderaufruf geben wird oder ob es bei einer
eventuellen Verpflichtung zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts durch
das Land überhaupt noch eine Förderung geben wird. Ab dem Zeitpunkt der
Bewilligung muss auch eingeplant werden, dass das Stellenbesetzungsverfahren
einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Stelle eines Klimaanpassungsmanagements im Rahmen einer
Förderung der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH zu schaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Förderung deckt 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Von der Stadt Schwelm sind dementsprechend 10 % der Gesamtausgaben selbst zu tragen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |