Betreff
a) Jahresabschluss 2023 der Technischen Betriebe Schwelm AöR (nur Verwaltungsrat) b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 6 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Hauptausschuss und Rat)
Vorlage
061/2024
Aktenzeichen
JA 2023
Art
Beschlussvorlage der TBS

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

neutrale Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

(Bitte Zutreffendes ankreuzen!)

 

Begründung:

(Bitte eine Begründung einfügen!)

Die Jahresabschluss und Ergebnisverwendung haben keine Relevanz für das Klima.


Beschlussvorschlag:

 

1.         Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2023 der TBS AöR wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 1.360.772,84 Euro.

2.         Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 2.288.500 Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet, wobei ein Betrag in Höhe von 927.727,16  Euro der Gewinnrücklage entnommen wird.

 

3.         Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2023 erteilt.

 

Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss (zu b):

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 6 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 6 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Vorstand legt den als Anlage beigefügten Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2023 der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR vor.

 

Ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH

wird in der Sitzung die Inhalte und Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfung darstellen. Der Wirtschaftsprüfer hat der TBS AöR für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat zu keinen Einwänden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt.

 

Der Jahresüberschuss beträgt 1.360.772,84 Euro.

 

Gemäß § 10 KUV sollen „für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Kommunalunternehmens und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen (...) aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Bei umfangreichen Investitionen kann neben die Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Nach § 14 KUV soll „neben angemessenen Rücklagen nach § 10 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ erfolgen.

 

Dieser rechtliche Hintergrund bedeutet die Thesaurierung eines nicht unerheblichen Anteils des Jahresüberschusses.

 

Ungeachtet dessen wurde in der Vergangenheit aufgrund der Haushaltslage regelmäßig das gesamte Jahresergebnis bzw. der überwiegende Teil an die Stadt Schwelm ausgeschüttet. Aufgrund der sehr guten Jahresergebnisse konnte in den Jahren 2016, 2017, 2019 und 2022 die Gewinnrücklage erhöht werden.

 

Der Haushaltsplan 2024 der Stadt Schwelm sieht eine Ausschüttung der TBS in Höhe von 2.288.500 Euro vor. Der Vorstand schlägt in Abstimmung mit der Kämmerin eine Ausschüttung in Höhe des Planansatzes vor. Der Differenzbetrag wird der Gewinnrücklage entnommen. 

 

Nachfolgende Darstellung stellt die Ausschüttung im Vergleich zum Jahresergebnis seit AöR-Gründung dar.

 

Jahr

Jahresergebnis

Ausschüttung

Veränderung Rücklage

Bemerkung

2004

832.409,75 €

832.409,75 €

               -  

 

2005

890.272,80 €

770.000,00 €

  120.272,80 €

 

2006

1.016.234,20 €

1.016.234,20 €

               -  

 

2007

1.354.027,09 €

1.090.000,00 €

  264.027,09 €

 

2008

1.154.592,18 €

950.000,00 €

  204.592,18 €

 

2009

1.333.010,73 €

1.133.010,73 €

  200.000,00 €

 

2010

1.132.361,32 €

1.100.000,00 €

    32.361,32 €

 

2011

1.130.949,20 €

1.100.000,00 €

    30.949,20 €

 

2012

1.120.500,09 €

1.120.500,09 €

               -  

 

2013

1.169.941,28 €

1.169.941,28 €

               -  

 

2014

1.353.035,41 €

1.353.035,41 €

               -  

 

2015

1.368.933,87 €

1.407.100,00 €

-38.166,13 €

 

2016

1.776.871,08 €

1.418.800,00 €

358.071,08 €

206.391 € Pflichtanteil

2017

1.795.094,83 €

1.486.250,00 €

558.844,83 €

Erhöhung Pflichtanteil um 83.466 €

2018

1.805.352,83 €

2.146.250,00 €

-340.897,17 €

 - 73.176 € (Reduzierung) Pflichtanteil

2019

2.129.484,65 €

1.468.100,00 €

661.384,65 €

 - 17.922 € (Reduzierung) Pflichtanteil

2020

2.151.224,85 €

2.357.950,00 €

-206.725,15 €

 + 13.136,00 € (Erhöhung)

Pflichtanteil

2021

2.306.410,27 €

2.306.410,27 €

0,00 €

 - 45.343,00 € (Reduzierung) Pflichtanteil

2022

3.035.114,37 €

1.746.650,00 €

1.288.464,37 €

 - 55.839,00 € (Reduzierung)

Pflichtanteil

2023

1.360.772,84 €

2.288.500,00 €

-927.727,16 €

 - 96.202,00 € (Reduzierung)

Pflichtanteil

Summe

30.218.546,64 €

28.011.141,73 €

2.207.404,91 €

Pflichtanteil: 14.511,00 €

 

 

Der Prüfbericht ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung beigefügt. Im

Bedarfsfall kann der Bericht auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte