Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.04.2008, hier eingegangen am 17.04.2008, hat die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen zu der am 16.05.2008 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:
1. Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007
Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor.
Die Bilanz der AVU AG zum 31.12.2007 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €    310.172 T €
(Vorjahr 325.795 T €)
darin gezeichnetes Kapital 36.864 T €
(Vorjahr 36.864 T €).
Die Gewinn - und Verlustrechnung der AVU AG für die Zeit vom 01.01.
bis 31.12.2007 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von      12.960 T €
aus (Vorjahr 11.736 T €)
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2007 geprüft und anschließend gebilligt. Der Abschluss ist damit festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 9,00 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864 T € zu verwenden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Es bestehen deshalb keine Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 und des Konzernabschlusses 2008 zu wählen.
6. Wahl
eines Aufsichtsratsmitgliedes
Der Aufsichtsrat der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen ist gemäß & 96 AktG i.V.m. Art. 1 §§ 1,4 DrittelbG und § 7 Abs. 1 der Satzung der AVU aus 15 Mitgliedern zusammengesetzt, von denen 10 Mitglieder von der Hauptversammlung und 5 Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt werden.
Herr Paul Frech ist am 9. Dezember 2007 durch Tod aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Der Aufsichtsrat hat einen Vorschlag zur Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates unterbreitet.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2009 beschließt. Die Hauptversammlung ist an diesen Vorschlag nicht gebunden.
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Stadtamtsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 16.05.2008 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.