Betreff
Anerkennung vereinseigener Sportanlage als förderungswürdig nach den Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Schwelm
Vorlage
056/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Tennisclub Rot-Weiß Schwelm hat mit Eingang vom 31.01.2024 unter anderem die Förderung der vereinseigenen Anlage des Schwelmer Tennisclubs Rot-Weiß e.V. nach Ziffer 3.4 der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Schwelm (Sportförderrichtlinien) beantragt. Die Anlage wird vom Verein selbständig bewirtschaftet und unterhalten. Sie dient der Ausübung des Tennissports und Durchführung von Meisterschaftsspielen und Turnieren.

 

Im Falle noch vorhandener verfügbarer Mittel können nur Anlagen nach dieser Regelung bezuschusst werden, die zuvor von den zuständigen Gremien als förderungswürdig anerkannt worden sind.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vereinseigene Sportanlage des Schwelmer Tennisclubs Rot-Weiß e.V. in der Milsper Straße 33, 58332 Schwelm, wird als förderungswürdig im Sinne der Ziffer

3.4 der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Schwelm anerkannt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine mögliche Förderung erfolgt im Rahmen der Verteilung der ggf. für 2024 beschlossenen Sportfördermittel.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Kauke