Sachverhalt:

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Mit Schreiben vom 15.01.2024 (Anlage 1) beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) die Freigabe von drei Verkaufssonntagen f?r das Jahr 2024.

Freigegeben werden sollen die Sonntage 05.05.2024 und 06.10.2024 in Verbindung mit den dann stattfindenden Tr?delm?rkten, sowie der 15.12.2024 in Verbindung mit dem 3. Advent und dem dann stattfindenden Weihnachtsmarkt. In ihrem Antrag begr?ndet die WGS ausf?hrlich das Interesse an der ?ffnung der Verkaufsstellen aus Anlass der zeitgleich stattfindenden Traditionsveranstaltungen.

Nach ? 6 des Laden?ffnungsgesetzes NRW d?rfen die ?rtlichen Ordnungsbeh?rden im ?ffentlichen Interesse j?hrlich acht Verkaufssonntage durch ordnungsbeh?rdliche Verordnung (Anlage 2) freigeben. Die Verkaufsstellen d?rfen ab 13 Uhr bis zur Dauer von f?nf Stunden ge?ffnet sein. Auf die Zeit des Hauptgottesdienstes ist R?cksicht zu nehmen.

Ein ?ffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die ?ffnung

  1. im Zusammenhang mit ?rtlichen Festen, M?rkten, Messen oder ?hnlichen Veranstaltungen erfolgt,
  2. dem Erhalt, der St?rkung oder der Entwicklung eines vielf?ltigen station?ren Einzelhandelsangebotes dient,
  3. dem Erhalt, der St?rkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
  4. der Belebung der Innenst?dte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
  5. die ?ber?rtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere f?r den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne von Punkt 1 wird vermutet, wenn die Laden?ffnung in r?umlicher N?he zur ?rtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt.

Mit Beschluss vom 10.12.2021 hat das Oberverwaltungsgericht Arnsberg aufgrund einer Klage von Verdi best?tigt, dass die in der Vergangenheit genutzten Parkfl?chen im Bereich Talstra?e f?r den Weihnachtsmarkt zu weit entfernt sind, um in diesem Bereich eine Verkaufs?ffnung zu begr?nden. Da die Tr?delm?rkte noch ein St?ck weiter entfernt sind, kommen diese Parkfl?chen und die entsprechende Verkaufs?ffnung aktuell auch hierf?r nicht in Betracht.

Die Laden?ffnung f?r den Weihnachtsmarktsonntag wird daher auf den absoluten Innenstadtbereich beschr?nkt, also nach Norden hin bis zum Bahnhof und nach Osten hin bis ans Ende der Fu?g?ngerzone. F?r die Tr?delm?rkte soll der ?ffnungsbereich nach Norden hin ebenfalls am Bahnhof enden, nach Osten hin wegen der Gr??e und Lage aber bis zum M?llenkotten reichen.

Im Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die verfassungsrechtlich gesch?tzte Sonn- und Feiertagsruhe wurden die Interessenverb?nde um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten.

Die Stellungnahme der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm) liegt vor und ist der Vorlage beigef?gt (Anlage 5). Die Katholische Kirche h?lt den Antrag f?r drei verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr trotz ihrer grunds?tzlichen Haltung f?r umsichtig und verantwortbar.

Die S?dwestf?lische Industrie- und Handelskammer zu Hagen hat keine Bedenken gegen die Sonntags?ffnung, solange die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind (Anlage 6).

Die Evangelische Kirchengemeinde Schwelm verweist wie in den Vorjahren auf einen Grundsatzbeschluss des Presbyteriums aus 2005, wonach kein verkaufsoffener Sonntag bef?rwortet werden kann, da allen Besch?ftigten die unbeschwerte Feier des Sonntags erm?glicht werden soll (Anlage 7).

Die Gewerkschaft Ver.di, Bezirk S?dwestfalen, lehnt die beantragten Sonntags?ffnungen ebenfalls wieder ab (Anlage 8). Es wird dort die Auffassung vertreten, dass der jeweils vorgesehene ?ffnungsbereich trotz der Abstriche gegen?ber Vorjahren (Wegfall der Fl?chen jenseits des Bahnhofs) immer noch zu gro? sei im Verh?ltnis zu den geplanten Veranstaltungen. Au?erdem seien die im Antrag aufgef?hrte Beschreibung der Veranstaltungen, die r?umliche Beschreibung und die Ermittlung der Besucherprognosen unzureichend.

Im Jahr 2023 lauteten die Kritikpunkte der Gewerkschaft Ver.di, Bezirk S?dwestfalen, ?hnlich.

Die Werbegemeinschaft wurde 2023 dazu um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme enthielt konkrete Angaben zu den laufenden Verkaufsmetern der Tr?delst?nde, der Verkaufsfl?che und der Gr??e des Veranstaltungsgel?ndes.

Au?erdem f?hrt die WGS an, dass es sich bei dem Schwelmer Tr?delmarkt um einen der fl?chengr??ten Open-Air-Tr?delm?rkte in der Region handelt.

Da das Veranstaltungsgel?nde f?r das Jahr 2024 kurzfristig verlegt wurde, liegen derzeit nur ungef?hre m?ndliche Angaben zu den Verkaufsmetern, der Verkaufsfl?che und der Gr??e des Veranstaltungsgel?ndes sowie den damit verbundenen Besucherzahlen vor. Die laufenden Verkaufsmeter der Tr?delst?nde betragen nun rund 1.070 m, was eine Verkaufsfl?che von rund 3.375 qm ergibt.

Das komplette Veranstaltungsgel?nde der Tr?delm?rkte (Wilhelmstra?e, Parkplatz Wilhelmstra?e, R?merstra?e Hausnummer 1 bis Hausnummer 21) umfasst demnach rund ca. 8.140 qm. Geht man von einer Besucherzahl von 2 pro Quadratmeter aus, ergibt sich daraus die im Antrag angegebene Sch?tzung von 15.000 bis 20.000 Besuchern. Hinzu kommt, dass es sich ?ber den Tag um wechselnde Personen handelt.

F?r den Weihnachtsmarkt in der Fu?g?ngerzone wird eine Fl?che von 4.311 qm zugrunde gelegt. Abz?glich der Aufbauten ergibt sich eine Nettoveranstaltungsfl?che von ca. 3.600 qm. Geht man von einer Besucherzahl von 2 pro Quadratmeter aus, ergibt sich daraus die im Antrag angegebene Sch?tzung von ca. 8.000 Besuchern, wenn man auch hierzu ber?cksichtigt, dass es sich ?ber den Tag um wechselnde Personen handelt.

Die Besucherzahl von 2 pro qm begr?ndet die WGS mit Absch?tzungen aufgrund eines Berichts des Technisch-Wissenschaftlichen Beirats der Vereinigung zur F?rderung des Deutschen Brandschutzes e.V. Es handelt sich um eine Mischkalkulation aus Bereichen mit hohen Personendichten bis zu 4 Personen pro qm und Bereichen mit geringer Dichte.

Die Verwaltung schl?gt im Ergebnis vor, die drei beantragten Verkaufssonntage freizugeben, da aus mindestens drei Gr?nden ein ?ffentliches Interesse daran besteht.

Die Tr?delm?rkte l?sen erfahrungsgem?? immense Besucherstr?me aus. Im Antrag wurde die zu erwartende Besucherzahl von der WGS auf 15.000 bis 20.000 beziffert (siehe oben). Auch der Weihnachtsmarkt erfreut sich seit Jahren gro?er Beliebtheit und lockt ebenfalls stets einige Tausend Besucher an (gesch?tzt ca. 8.000). Die ?ffnung der Verkaufsstellen stellt lediglich ein zus?tzliches Angebot dar.

Um die gesetzliche Vorgabe der r?umlichen N?he einzuhalten, wird die Laden?ffnung wie oben geschildert nicht im gesamten Stadtgebiet erlaubt, siehe beigef?gte Pl?ne (Anlagen 3 und 4). Der Bereich des Tr?delmarktes, wie in Anlage 3 zu sehen, wurde wie bereits oben schon erw?hnt verlagert. Eine aktualisierte Karte f?r den Tr?delmarkt wird in der Sitzung des Hauptausschusses nachgereicht.

Somit ist der in Punkt 1 geforderte Zusammenhang f?r die Laden?ffnung mit den Veranstaltungen gegeben.

Au?erdem dienen diese ?ffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der St?rkung des Einzelhandels insbesondere gegen?ber dem Onlinehandel und die Handlungsempfehlungen im Einzelhandelsgutachten der Stadt Schwelm aus 2018 sehen eine Fortf?hrung dementsprechend ausdr?cklich vor. Der Einzelhandel ist darauf angewiesen den Kunden besondere Einkaufserlebnisse zu vermitteln, da er nicht ?ber den Preis konkurrieren kann.

Im Hinblick auf die steigenden Leerst?nde in der Innenstadt stellt die Sonntags?ffnung eine bew?hrte Methode der Lenkung von Besucherstr?men und der Aufwertung des betroffenen Bereiches dar. Zus?tzliche Ma?nahmen werden in Erg?nzung hierzu in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes entwickelt.

Kaum ein anderes Ereignis ist gleicherma?en geeignet, den vielen Besuchern die Attraktivit?t der Stadt zu pr?sentieren. Sowohl f?r die Tr?delm?rkte als auch f?r den Weihnachtsmarkt ist Schwelm ?berregional bekannt.

Nicht zuletzt ist die Tatsache zu w?rdigen, dass die WGS mit Ihrem Antrag f?r drei Sonntage weit unterhalb der m?glichen acht Sonntage bleibt. Hier ist zu erkennen, dass auch auf die Besch?ftigten des Einzelhandels R?cksicht genommen wird.

Die Antragstellerin WGS beantragt den ersten Verkaufssonntag f?r den 05.05.2024 im Zusammenhang mit dem 93. Tr?delmarkt. Um das formelle Bekanntgabeverfahren bis zu diesem Zeitpunkt abschlie?en zu k?nnen, muss der Rat in seiner Sitzung am 25.04.2024 eine Entscheidung treffen.

Eine fr?here Erstellung der Vorlage war leider nicht m?glich, da noch nicht alle Unterlagen vorlagen.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegende ?Ordnungsbeh?rdliche Verordnung ?ber die Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen 2024? zu beschlie?en.

Die anliegende ?Ordnungsbeh?rdliche Verordnung ?ber die Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen 2024? wird vom Rat beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine

KlimaCheck:

gravierende Auswirkungen werden nicht gesehen???????????????????????????

????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Der B?rgermeister

I.V.

gez. Schweinsberg