Sachverhalt:
?
Mit Schreiben vom
15.01.2024 (Anlage 1) beantragte die
Werbegemeinschaft Schwelm e. V. (WGS) die Freigabe von drei Verkaufssonntagen
f?r das Jahr 2024.
Freigegeben
werden sollen die Sonntage 05.05.2024 und 06.10.2024 in Verbindung mit den dann stattfindenden Tr?delm?rkten, sowie der 15.12.2024
in Verbindung mit dem 3. Advent und dem dann stattfindenden Weihnachtsmarkt. In
ihrem Antrag begr?ndet die WGS ausf?hrlich das Interesse an der ?ffnung der
Verkaufsstellen aus Anlass der zeitgleich stattfindenden
Traditionsveranstaltungen.
Nach ? 6
des Laden?ffnungsgesetzes NRW d?rfen die ?rtlichen Ordnungsbeh?rden im
?ffentlichen Interesse j?hrlich acht Verkaufssonntage durch ordnungsbeh?rdliche
Verordnung (Anlage 2) freigeben. Die Verkaufsstellen d?rfen ab 13 Uhr
bis zur Dauer von f?nf Stunden ge?ffnet sein. Auf die Zeit des
Hauptgottesdienstes ist R?cksicht zu nehmen.
Ein
?ffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die ?ffnung
- im Zusammenhang mit ?rtlichen Festen, M?rkten, Messen oder ?hnlichen
Veranstaltungen erfolgt,
- dem Erhalt, der St?rkung oder der Entwicklung eines vielf?ltigen
station?ren Einzelhandelsangebotes dient,
- dem Erhalt, der St?rkung oder der Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche dient,
- der Belebung der Innenst?dte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren
dient oder
- die ?ber?rtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver
und lebenswerter Standort insbesondere f?r den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das
Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne von Punkt 1 wird vermutet, wenn die
Laden?ffnung in r?umlicher N?he zur ?rtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag
erfolgt.
Mit
Beschluss vom 10.12.2021 hat das
Oberverwaltungsgericht Arnsberg aufgrund einer Klage von Verdi best?tigt, dass
die in der Vergangenheit genutzten Parkfl?chen im Bereich Talstra?e f?r den
Weihnachtsmarkt zu weit entfernt sind, um in diesem Bereich eine
Verkaufs?ffnung zu begr?nden. Da die Tr?delm?rkte noch ein St?ck weiter
entfernt sind, kommen diese Parkfl?chen und die entsprechende Verkaufs?ffnung
aktuell auch hierf?r nicht in Betracht.
Die Laden?ffnung f?r
den Weihnachtsmarktsonntag wird daher auf den absoluten Innenstadtbereich
beschr?nkt, also nach Norden hin bis zum Bahnhof und nach Osten hin bis ans
Ende der Fu?g?ngerzone. F?r die Tr?delm?rkte soll der ?ffnungsbereich nach Norden hin
ebenfalls am Bahnhof enden, nach Osten hin wegen der Gr??e und Lage aber bis
zum M?llenkotten reichen.
Im
Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den
Arbeitnehmerschutz und in die verfassungsrechtlich gesch?tzte Sonn- und
Feiertagsruhe wurden die Interessenverb?nde um Stellungnahme zu den Vorhaben
gebeten.
Die
Stellungnahme der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm) liegt vor und ist
der Vorlage beigef?gt (Anlage 5). Die Katholische Kirche h?lt den Antrag
f?r drei verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr trotz ihrer grunds?tzlichen
Haltung f?r umsichtig und verantwortbar.
Die
S?dwestf?lische Industrie- und Handelskammer zu Hagen hat keine Bedenken gegen
die Sonntags?ffnung, solange die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind (Anlage
6).
Die
Evangelische Kirchengemeinde Schwelm verweist wie in den Vorjahren auf einen
Grundsatzbeschluss des Presbyteriums aus 2005, wonach kein verkaufsoffener
Sonntag bef?rwortet werden kann, da allen Besch?ftigten die unbeschwerte Feier
des Sonntags erm?glicht werden soll (Anlage 7).
Die Gewerkschaft
Ver.di, Bezirk S?dwestfalen, lehnt die beantragten Sonntags?ffnungen ebenfalls
wieder ab (Anlage 8). Es wird dort die
Auffassung vertreten, dass der jeweils vorgesehene ?ffnungsbereich trotz der
Abstriche gegen?ber Vorjahren (Wegfall der Fl?chen jenseits des Bahnhofs) immer
noch zu gro? sei im Verh?ltnis zu den geplanten Veranstaltungen. Au?erdem seien
die im Antrag aufgef?hrte Beschreibung der Veranstaltungen, die r?umliche
Beschreibung und die Ermittlung der Besucherprognosen unzureichend.
Im Jahr 2023
lauteten die Kritikpunkte der Gewerkschaft Ver.di, Bezirk S?dwestfalen,
?hnlich.
Die
Werbegemeinschaft wurde 2023 dazu um eine Stellungnahme gebeten. Diese
Stellungnahme enthielt konkrete Angaben zu den laufenden Verkaufsmetern der
Tr?delst?nde, der Verkaufsfl?che und der Gr??e des Veranstaltungsgel?ndes.
Au?erdem f?hrt die
WGS an, dass es sich bei dem Schwelmer Tr?delmarkt um einen der fl?chengr??ten
Open-Air-Tr?delm?rkte in der Region handelt.
Da das
Veranstaltungsgel?nde f?r das Jahr 2024 kurzfristig verlegt wurde, liegen
derzeit nur ungef?hre m?ndliche Angaben zu den Verkaufsmetern, der
Verkaufsfl?che und der Gr??e des Veranstaltungsgel?ndes sowie den damit
verbundenen Besucherzahlen vor. Die laufenden Verkaufsmeter der Tr?delst?nde
betragen nun rund 1.070 m, was eine Verkaufsfl?che von rund 3.375 qm ergibt.
Das komplette
Veranstaltungsgel?nde der Tr?delm?rkte (Wilhelmstra?e, Parkplatz Wilhelmstra?e,
R?merstra?e Hausnummer 1 bis Hausnummer 21) umfasst demnach rund ca. 8.140 qm.
Geht man von einer Besucherzahl von 2 pro Quadratmeter aus, ergibt sich daraus
die im Antrag angegebene Sch?tzung von 15.000 bis 20.000 Besuchern. Hinzu
kommt, dass es sich ?ber den Tag um wechselnde Personen handelt.
F?r den
Weihnachtsmarkt in der Fu?g?ngerzone wird eine Fl?che von 4.311 qm zugrunde
gelegt. Abz?glich der Aufbauten ergibt sich eine Nettoveranstaltungsfl?che von
ca. 3.600 qm. Geht man von einer Besucherzahl von 2 pro Quadratmeter aus,
ergibt sich daraus die im Antrag angegebene Sch?tzung von ca. 8.000 Besuchern,
wenn man auch hierzu ber?cksichtigt, dass es sich ?ber den Tag um wechselnde
Personen handelt.
Die
Besucherzahl von 2 pro qm begr?ndet die WGS mit Absch?tzungen aufgrund eines
Berichts des Technisch-Wissenschaftlichen Beirats der Vereinigung zur F?rderung
des Deutschen Brandschutzes e.V. Es handelt sich um eine Mischkalkulation aus
Bereichen mit hohen Personendichten bis zu 4 Personen pro qm und Bereichen mit
geringer Dichte.
Die
Verwaltung schl?gt im Ergebnis vor, die drei beantragten Verkaufssonntage
freizugeben, da aus mindestens drei Gr?nden ein ?ffentliches Interesse daran
besteht.
Die Tr?delm?rkte l?sen erfahrungsgem?? immense
Besucherstr?me aus. Im Antrag wurde die zu erwartende Besucherzahl von der WGS
auf 15.000 bis 20.000 beziffert (siehe oben). Auch der Weihnachtsmarkt erfreut sich seit Jahren gro?er Beliebtheit und
lockt ebenfalls stets einige Tausend Besucher an (gesch?tzt ca. 8.000). Die
?ffnung der Verkaufsstellen stellt lediglich ein zus?tzliches Angebot dar.
Um die gesetzliche
Vorgabe der r?umlichen N?he einzuhalten, wird die Laden?ffnung wie oben
geschildert nicht im gesamten Stadtgebiet erlaubt, siehe beigef?gte Pl?ne (Anlagen
3 und 4). Der Bereich des Tr?delmarktes, wie in Anlage 3 zu sehen, wurde
wie bereits oben schon erw?hnt verlagert. Eine aktualisierte Karte f?r den
Tr?delmarkt wird in der Sitzung des Hauptausschusses nachgereicht.
Somit
ist der in Punkt 1 geforderte Zusammenhang f?r die Laden?ffnung mit den
Veranstaltungen gegeben.
Au?erdem
dienen diese ?ffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen der St?rkung des
Einzelhandels insbesondere gegen?ber dem Onlinehandel und die
Handlungsempfehlungen im Einzelhandelsgutachten der Stadt Schwelm aus 2018
sehen eine Fortf?hrung dementsprechend ausdr?cklich vor. Der Einzelhandel ist
darauf angewiesen den Kunden besondere Einkaufserlebnisse zu vermitteln, da er
nicht ?ber den Preis konkurrieren kann.
Im
Hinblick auf die steigenden Leerst?nde in der Innenstadt stellt die
Sonntags?ffnung eine bew?hrte Methode der Lenkung von Besucherstr?men und der
Aufwertung des betroffenen Bereiches dar. Zus?tzliche Ma?nahmen werden in Erg?nzung
hierzu in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes entwickelt.
Kaum ein
anderes Ereignis ist gleicherma?en geeignet, den vielen Besuchern die
Attraktivit?t der Stadt zu pr?sentieren. Sowohl f?r die Tr?delm?rkte als auch
f?r den Weihnachtsmarkt ist Schwelm ?berregional bekannt.
Nicht
zuletzt ist die Tatsache zu w?rdigen, dass die WGS mit Ihrem Antrag f?r drei
Sonntage weit unterhalb der m?glichen acht Sonntage bleibt. Hier ist zu
erkennen, dass auch auf die Besch?ftigten des Einzelhandels R?cksicht genommen
wird.
Die
Antragstellerin WGS beantragt den ersten Verkaufssonntag f?r den 05.05.2024 im
Zusammenhang mit dem 93. Tr?delmarkt. Um das formelle Bekanntgabeverfahren bis
zu diesem Zeitpunkt abschlie?en zu k?nnen, muss der Rat in seiner Sitzung am
25.04.2024 eine Entscheidung treffen.
Eine
fr?here Erstellung der Vorlage war leider nicht m?glich, da noch nicht alle
Unterlagen vorlagen.
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegende ?Ordnungsbeh?rdliche
Verordnung ?ber die Freigabe von drei verkaufsoffenen Sonntagen 2024? zu
beschlie?en.
Die
anliegende ?Ordnungsbeh?rdliche Verordnung ?ber die Freigabe von drei
verkaufsoffenen Sonntagen 2024? wird vom Rat beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
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keine
KlimaCheck: gravierende Auswirkungen werden nicht gesehen??????????????????????????? |
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????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Der B?rgermeister
I.V.
gez. Schweinsberg
