Betreff
Beschaffung von Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr Schwelm
Vorlage
051/2024
Aktenzeichen
212
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Freiwillige Feuerwehr Schwelm sind in diesem Jahr ein Tanklöschfahrzeug und ein Kommandowagen zu beschaffen. Weitere Fahrzeugbeschaffungen stehen in 2025 an. Über die Beschaffungen der Folgejahre wird nach Erstellung des nächsten Brandschutzbedarfsplans abhängig vom Zustand der vorhandenen Fahrzeuge entschieden. Die derzeit geplanten Beschaffungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Gem. Ratsbeschluss vom 30.09.2021 (VL 212/2021) wurde die Verwaltung beauftragt, bei zukünftigen Anschaffungen von motorisierten Fahrzeugen aller Art bevorzugt Fahrzeuge mit umweltverträglichen, nachhaltigen Antrieben zu beschaffen. Aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr ist der Einsatz alternativangetriebener klimaneutraler oder zumindest klimafreundlicher Fahrzeuge wünschenswert, sofern die Einsatzanforderungen erfüllt werden können.

 

Mit der Beschaffung des Kommandowagens hat die Kommunal Agentur NRW GmbH im Auftrag der Verwaltung im vergangenen Jahr begonnen. Das Fahrzeug wird vorrangig für die Nutzung des Einsatzführungsdienstes beschafft. Werktags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird diese Funktion von den hauptamtlichen Mitarbeitenden im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besetzt, außerhalb dieser Zeit von speziell geschulten und ausgebildeten ehrenamtlichen Führungskräften der Feuerwehr.

 

Der Einsatzführungsdienst wird als Bereitschaft von zuhause geleistet, um zu gewährleisten, dass der jeweilige Einsatzleiter frühzeitig vor Ort eintrifft und eine Strukturierung der Einsatzstelle erfolgen kann. Entsprechend ist das Fahrzeug am Wohnort des jeweiligen Einsatzleitdienstes stationiert. Das Fahrzeug muss 24/7 einsatzbereit zur Verfügung stehen. Im Einsatzleitdienst muss das Fahrzeug nahezu alle Orte im Schwelmer Stadtgebiet erreichen können - egal, ob der Weg dorthin befestigt oder unbefestigt ist.

 

Sekundär wird das Fahrzeug vom Leiter der Feuerwehr o.V.i.A. sowie vom Leiter der vorbeugenden Gefahrenabwehr bei Ortsterminen benutzt. Es ist also auch während der werktäglichen Arbeitszeit zu einem nennenswerten Anteil nicht am Standort. Aufgrund der geographischen Lage Schwelms und zur Sicherheit der den Kommandowagen fahrenden Personen bei unterschiedlichsten Wetterlagen unter Einsatzbedingungen, d.h. der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, wurde ein Fahrzeug mit 4x4-Antrieb mit entsprechend unterstützenden Fahrmodi zur Erhöhung der Traktion (z.B.: Normal, Eco, Nass/Schnee ("Rutschig")) und zur Bewegung auf unbefestigten Wegen als Basisfahrgestell definiert.

 

Neben einer dem Stand der Technik entsprechenden Serienausstattung wurden eine werkseitig verbaute, motorunabhängigen Zusatzheizung, als zwingende Ausstattung definiert. Darüber hinaus muss das Fahrzeug an Einsatzstellen auch über eine längere Zeit mit eingeschalteten Anlagen (insbesondere Fahrlicht und blaues Rundumlicht) voll funktionsfähig zur Verfügung stehen.

 

Die Anforderungen an das Fahrzeug können von einem vollelektrisch angetriebenen Fahrzeug derzeit nicht erfüllt werden. Darüber hinaus fehlt es an Lademöglichkeiten bei den Einsatzführungsdiensten am jeweiligen Heimstandort und auch an einer Möglichkeit des abrechnungstechnisch darstellbaren Strombezuges an den Heimstandorten.

 

Im Rahmen der Markterkundung wurde die Möglichkeit der Beschaffung eines Hybridfahrzeuges als sehr gering eingestuft. Ein modernes Dieselfahrzeug würde all die beschriebenen Hindernisse umgehen. Die Leistungsbeschreibung enthielt dennoch die Möglichkeit die Antriebsarten Hybrid und Diesel anzubieten. Angebote für ein Hybridfahrzeug gingen nicht ein. Für ein Dieselfahrzeug liegen zwei Angebote vor.

 

Unter Berücksichtigung des o. g. Ratsbeschlusses einerseits und den zu erfüllenden Anforderungen an das Fahrzeug andererseits bestehen nun folgende Möglichkeiten:

 

a)       Das Fahrzeug wird wie angeboten (dieselbetrieben) beschafft.

b)      Die bestehende Ausschreibung wird aufgehoben. Eine erneute Ausschreibung vorrangig für ein Hybridfahrzeug erfolgt mit der Möglichkeit alternativ ein herkömmlich betriebenes Fahrzeug anzubieten. Sollte kein adäquates Angebot eingehen, wird die Verwaltung ermächtigt, ein herkömmlich betriebenes Fahrzeug zu beschaffen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Variante b).

 

Bei dem Tanklöschfahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug der 18to.-Klasse. Aktuell sind in diesem Segment im Feuerwehrbereich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nur als Prototypen verfügbar. Diese Prototypen gibt es auch nur als Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge sowie als Einzelexemplar für eine elektrisch angetriebene Drehleiter und nicht als Tanklöschfahrzeuge. Darüber hinaus bedarf es einer elektrischen Ladeleistung von 100 kW und mehr, um diese Fahrzeuge vor Ort adäquat laden zu können.

 

Die Nachrüstung dieser Infrastruktur am Bestandsstandort ist technisch-wirtschaftlich nur unter Inkaufnahme eines sehr hohen Aufwandes möglich und in Zusammenhang mit den bereits festgestellten Mängeln und Unfallgefahren nicht vereinbar. Zur ständigen Einsatzbereitschaft gilt sinngemäß das bereits im Zusammenhang mit dem Kommandowagen ausgeführte. Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass die Anschaffungskosten der derzeit verfügbaren Fahrzeuge rund das Doppelte eines Dieselfahrzeugs betragen.

 

Alternativ besteht die Möglichkeit ein mit Wasserstoff betriebenes Fahrzeug einzusetzen. Dieser Ansatz wurde aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten der Betankung (derzeit nur eine Wasserstofftankstelle im näheren Umkreis außerhalb der Gebietskörperschaft) und der fehlenden Option der Nachbetankung am Einsatzort verworfen.

 

Für die Beschaffung des Tanklöschfahrzeuges kommt aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr derzeit nur der Einsatz eines dieselbetriebenen Fahrzeugs in Frage.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Tanklöschfahrzeug als Dieselfahrzeug auszuschreiben und zu beschaffen.

 


Beschlussvorschlag:

 

I.                    Kommandowagen

Die bestehende Ausschreibung wird aufgehoben. Eine erneute Ausschreibung für ein Hybridfahrzeug erfolgt mit der Möglichkeit alternativ ein Fahrzeug mit herkömmlicher Antriebsart anzubieten. Sollte kein adäquates Angebot für ein Hybridfahrzeug eingehen, wird die Verwaltung ermächtigt, ein Fahrzeug mit herkömmlicher Antriebsart zu beschaffen.

 

II.                  Tanklöschfahrzeug

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Tanklöschfahrzeug als Dieselfahrzeug auszuschreiben und zu beschaffen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

02.01.08/0019.783100

Bezeichnung

Beschaffung von weiteren Fahrzeugen Feuerwehr

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

I. 100.000,00 €

II. 100.000,00 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

Der Bürgermeister

gez. Stephan Langhard