Sachverhalt:
Für die Freiwillige Feuerwehr Schwelm sind in diesem Jahr ein
Tanklöschfahrzeug und ein Kommandowagen zu beschaffen. Weitere
Fahrzeugbeschaffungen stehen in 2025 an. Über die Beschaffungen der Folgejahre
wird nach Erstellung des nächsten Brandschutzbedarfsplans abhängig vom Zustand
der vorhandenen Fahrzeuge entschieden. Die derzeit geplanten Beschaffungen sind
der Anlage 1 zu entnehmen.
Gem. Ratsbeschluss vom 30.09.2021 (VL 212/2021) wurde die Verwaltung
beauftragt, bei zukünftigen Anschaffungen von motorisierten Fahrzeugen aller
Art bevorzugt Fahrzeuge mit umweltverträglichen, nachhaltigen Antrieben zu
beschaffen. Aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr ist der Einsatz
alternativangetriebener klimaneutraler oder zumindest klimafreundlicher
Fahrzeuge wünschenswert, sofern die Einsatzanforderungen erfüllt werden können.
Mit der Beschaffung des Kommandowagens
hat die Kommunal Agentur NRW GmbH im Auftrag der Verwaltung im vergangenen Jahr
begonnen. Das Fahrzeug wird vorrangig für die Nutzung des
Einsatzführungsdienstes beschafft. Werktags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00
Uhr wird diese Funktion von den hauptamtlichen Mitarbeitenden im gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst besetzt, außerhalb dieser Zeit von speziell
geschulten und ausgebildeten ehrenamtlichen Führungskräften der Feuerwehr.
Der Einsatzführungsdienst wird als Bereitschaft von zuhause geleistet,
um zu gewährleisten, dass der jeweilige Einsatzleiter frühzeitig vor Ort
eintrifft und eine Strukturierung der Einsatzstelle erfolgen kann. Entsprechend
ist das Fahrzeug am Wohnort des jeweiligen Einsatzleitdienstes stationiert. Das
Fahrzeug muss 24/7 einsatzbereit zur Verfügung stehen. Im Einsatzleitdienst
muss das Fahrzeug nahezu alle Orte im Schwelmer Stadtgebiet erreichen können -
egal, ob der Weg dorthin befestigt oder unbefestigt ist.
Sekundär wird das Fahrzeug vom Leiter der Feuerwehr o.V.i.A. sowie vom
Leiter der vorbeugenden Gefahrenabwehr bei Ortsterminen benutzt. Es ist also
auch während der werktäglichen Arbeitszeit zu einem nennenswerten Anteil nicht
am Standort. Aufgrund der
geographischen Lage Schwelms und zur Sicherheit der den Kommandowagen fahrenden
Personen bei unterschiedlichsten Wetterlagen unter Einsatzbedingungen, d.h. der
Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, wurde ein Fahrzeug mit 4x4-Antrieb
mit entsprechend unterstützenden Fahrmodi zur Erhöhung der Traktion (z.B.:
Normal, Eco, Nass/Schnee ("Rutschig")) und zur Bewegung auf
unbefestigten Wegen als Basisfahrgestell definiert.
Neben einer dem Stand der Technik entsprechenden Serienausstattung
wurden eine werkseitig verbaute, motorunabhängigen Zusatzheizung, als zwingende
Ausstattung definiert. Darüber hinaus muss das Fahrzeug an Einsatzstellen auch
über eine längere Zeit mit eingeschalteten Anlagen (insbesondere Fahrlicht und
blaues Rundumlicht) voll funktionsfähig zur Verfügung stehen.
Die Anforderungen an das Fahrzeug können von einem vollelektrisch
angetriebenen Fahrzeug derzeit nicht erfüllt werden. Darüber hinaus fehlt es an
Lademöglichkeiten bei den Einsatzführungsdiensten am jeweiligen Heimstandort
und auch an einer Möglichkeit des abrechnungstechnisch darstellbaren
Strombezuges an den Heimstandorten.
Im Rahmen der Markterkundung wurde die Möglichkeit der Beschaffung eines
Hybridfahrzeuges als sehr gering eingestuft. Ein modernes Dieselfahrzeug würde
all die beschriebenen Hindernisse umgehen. Die Leistungsbeschreibung enthielt
dennoch die Möglichkeit die Antriebsarten Hybrid und Diesel anzubieten.
Angebote für ein Hybridfahrzeug gingen nicht ein. Für ein Dieselfahrzeug liegen
zwei Angebote vor.
Unter Berücksichtigung des o. g. Ratsbeschlusses einerseits und den zu
erfüllenden Anforderungen an das Fahrzeug andererseits bestehen nun folgende
Möglichkeiten:
a) Das Fahrzeug wird wie angeboten
(dieselbetrieben) beschafft.
b) Die bestehende Ausschreibung wird
aufgehoben. Eine erneute Ausschreibung vorrangig für ein Hybridfahrzeug erfolgt
mit der Möglichkeit alternativ ein herkömmlich betriebenes Fahrzeug anzubieten.
Sollte kein adäquates Angebot eingehen, wird die Verwaltung ermächtigt, ein
herkömmlich betriebenes Fahrzeug zu beschaffen.
Die Verwaltung empfiehlt die Variante b).
Bei dem Tanklöschfahrzeug
handelt es sich um ein Fahrzeug der 18to.-Klasse. Aktuell sind in diesem
Segment im Feuerwehrbereich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nur als
Prototypen verfügbar. Diese Prototypen gibt es auch nur als
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge sowie als Einzelexemplar für eine
elektrisch angetriebene Drehleiter und nicht als Tanklöschfahrzeuge. Darüber
hinaus bedarf es einer elektrischen Ladeleistung von 100 kW und mehr, um diese
Fahrzeuge vor Ort adäquat laden zu können.
Die Nachrüstung dieser Infrastruktur am Bestandsstandort ist
technisch-wirtschaftlich nur unter Inkaufnahme eines sehr hohen Aufwandes
möglich und in Zusammenhang mit den bereits festgestellten Mängeln und
Unfallgefahren nicht vereinbar. Zur ständigen Einsatzbereitschaft gilt
sinngemäß das bereits im Zusammenhang mit dem Kommandowagen ausgeführte. Des
Weiteren muss berücksichtigt werden, dass die Anschaffungskosten der derzeit
verfügbaren Fahrzeuge rund das Doppelte eines Dieselfahrzeugs betragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit ein mit Wasserstoff betriebenes
Fahrzeug einzusetzen. Dieser Ansatz wurde aufgrund der eingeschränkten
Möglichkeiten der Betankung (derzeit nur eine Wasserstofftankstelle im näheren
Umkreis außerhalb der Gebietskörperschaft) und der fehlenden Option der
Nachbetankung am Einsatzort verworfen.
Für die Beschaffung des Tanklöschfahrzeuges kommt aus Sicht der
Verwaltung und der Feuerwehr derzeit nur der Einsatz eines dieselbetriebenen
Fahrzeugs in Frage.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Tanklöschfahrzeug als Dieselfahrzeug
auszuschreiben und zu beschaffen.
Beschlussvorschlag:
I.
Kommandowagen
Die
bestehende Ausschreibung wird aufgehoben. Eine erneute Ausschreibung für ein
Hybridfahrzeug erfolgt mit der Möglichkeit alternativ ein Fahrzeug mit
herkömmlicher Antriebsart anzubieten. Sollte kein adäquates Angebot für ein
Hybridfahrzeug eingehen, wird die Verwaltung ermächtigt, ein Fahrzeug mit
herkömmlicher Antriebsart zu beschaffen.
II.
Tanklöschfahrzeug
Die Verwaltung wird ermächtigt, das
Tanklöschfahrzeug als Dieselfahrzeug auszuschreiben und zu beschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 02.01.08/0019.783100 |
Bezeichnung
Beschaffung von weiteren Fahrzeugen Feuerwehr |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr I. 100.000,00 € II. 100.000,00 € |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
|
Der Bürgermeister gez. Stephan Langhard |