Betreff
Zuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien, Antrag des TC Blau-Weiß e.V.
Vorlage
068/2008
Aktenzeichen
FB 2 Ps
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 24.02.08 stellte der Tennis-Club „Blau-Weiß“ e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur dringenden Erneuerung der Zaunanlage auf dem Gelände am Freiherr-von-Hoevel-Weg ( s. Anlage 1).

Lt. Antrag liegen die Gesamtkosten bei ca. 100.000 €. Der Verein beantragt, die Stadt möge sich mit einem angemessenen Beitrag an der Finanzierung beteiligen.

Gem. Ziffer 3.3 (Instandsetzung, Renovierung ) der Sportförderrichtlinien der Stadt Schwelm ist der Antrag bis zum 30.04. eines Jahres für das folgende Haushaltsjahr mit allen erforderlichen Unterlagen – Kostenvoranschläge, Finanzierungsplan – vorzulegen.

Die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall von den zuständigen städtischen Gremien beschlossen.

Der Antrag des Tennis-Clubs „Blau-Weiß“ e.V. ist fristgerecht hier eingegangen. Der gem. Richtlinien geforderte Finanzierungsplan kann jedoch noch nicht vorgelegt werden, da der Verein bei der Finanzierung auch die Höhe des möglichen städtischen Zuschusses berücksichtigen muss.

Über die angemessene Höhe eines städtischen Zuschusses für die Erneuerung der Zaunanlage hat der Sportausschuss zu beraten und zu entscheiden.


Beschlussvorschlag:

In die Haushaltsplanberatungen 2009 soll ein städtischer Zuschuss gem. Ziffer 3.3 der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm in Höhe von ...... €  an den Tennis-Club „Blau-Weiß“ e.V. für die Erneuerung der Zaunanlage auf dem Gelände Freiherr-von-Hoevel-Weg aufgenommen werden.


Anlage 1: Antrag TC „Blau-Weiß“ e.V. vom 24.02.08