Sachverhalt:
Mit Beschluss vom
12.11.2020 wurde Bürgermeister Stephan Langhard als Vertreter der Stadt in den
Aufsichtsrat der EN-Agentur gewählt.
2.3 - Wahl des Vertreters der Stadt für den Aufsichtsrat der
Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) |
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§ 12 des Gesellschaftervertrages sieht einen aus 15 Mitgliedern
bestehenden Aufsichtsrat vor. Die kreisangehörigen Städte entsenden 4
Mitglieder, wobei durch einen 2-jährigen Turnus der Mandatsausübung eine
angemessene Berücksichtigung der Teilräume des Kreises sichergestellt werden
soll. Für die kreisangehörigen Städte, die nicht Mitglied des Aufsichtsrates
sind, kann jeweils ein Vertreter mit beratender Stimme an den Sitzungen des
Aufsichtsrats teilnehmen. Um bei vier Aufsichtsratsmandaten eine ständige Repräsentanz aller
Teilräume des Ennepe-Ruhr-Kreises im Aufsichtsrat der EN-Agentur zu
gewährleisten, bilden die kreisangehörigen Städte vier „regionale Bänke“. Die
Stadt Schwelm ist hierbei mit den Städten Ennepetal und Breckerfeld zu einer
„regionalen Bank“ zusammengefasst. In 2013 und 2014 wird die Gruppe durch
Breckerfeld vertreten. 2015 und 2016 erfolgt die Mandatsausübung wieder durch
die Stadt Schwelm. |
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Vertreter der Stadt |
Bürgermeister
oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete
der Gemeinde |
Als Bediensteter der Stadt Schwelm soll der Wirtschaftsförderer, Herr
Oliver Kochs, dauerhaft das Mandat übernehmen. Das Mandat ist
höchstpersönlich, was bedeutet, dass Herr Kochs ausschließlich an den Sitzungen
teilnehmen und nur von Herrn Langhard vertreten werden kann.
Es gilt weiterhin der § 108 IV Nr. 2 GO NRW, nach dem der Rat dem
Mitglied im Aufsichtsrat Weisungen erteilen kann.
Unberührt von
den mit dieser Beschlussvorlage vorgesehenen Benennungen von Vertreter*innen
der Stadt in den Gesellschaftsorganen bleibt das Recht des Rates, jederzeit
durch gesonderten Ratsbeschluss (z. B. Weisung an den Gesellschaftervertreter)
Einfluss auf ein Unternehmen oder die Aufgabenerfüllung durch ein Unternehmen
auszuüben und - falls erforderlich – Regelungen zu treffen oder anzustreben.
Die Amtszeit
der Vertreter*innen der Stadt Schwelm in den Organen der Gesellschaften
entspricht, soweit sie nicht nach Aktienrecht davon abweicht, der Dauer der
Wahlzeit des Rates. Das Amt der Mitglieder endet auch vor Ablauf der
Wahlperiode mit dem Ausscheiden aus dem Rat oder aus der Verwaltung. Auf
Beschluss des Rates haben die Vertreter*innen ihr Amt jederzeit niederzulegen.
Beschlussvorschlag:
Vertreter der
Stadt im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH
(EN-Agentur) wird Wirtschaftsförderer Oliver Kochs. Er ist berechtigt,
Abstimmungen, soweit die Stadt Schwelm ein Stimmrecht hat, vorzunehmen.
Bürgermeister
Stephan Langhard übernimmt die Position des Stellvertreters.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |