Sachverhalt:
Die Einführung des
KlimaChecks ist auf einen Ratsbeschluss vom 28.11.2019 zurückzuführen:
„Im Bewusstsein
seiner Verantwortung für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen fasst der Rat der
Stadt Schwelm folgenden Beschluss:
1.-2. […]
3. Der Rat der
Stadt Schwelm erklärt seinen Willen, die Stadt ganzheitlich klimagerecht zu
entwickeln. Zukünftig berücksichtigt die Stadt bei jeglichen Entscheidungen die
Auswirkungen auf das Klima. Dazu sollen zukünftig alle Beschlussvorlagen um den
Punkt „Klimafolgen“ – vergleichbar zur Angabe der „finanziellen Auswirkungen“ –
ergänzt werden und möglichst dargestellt werden, inwieweit zur Realisierung
vorgesehene städtische Maßnahmen und Projekte sich förderlich, neutral oder
schädlich auf das Klima auswirken. Die TBS sollen dieser Maßgabe ebenfalls
inhaltlich und organisatorisch folgen.
4.-11. […]“
Dieser
Ratsbeschluss vom 28.11.2019 ist zunächst in den Klima-Rahmenplan 2030 und dann
als Maßnahme 02 in das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) aufgenommen worden
und soll nun in dessen Rahmen umgesetzt werden.
Ziele und Grenzen:
Bei der Erstellung
von Beschlussvorlagen für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Schwelm sowie
bei der Erstellung von Beschlussvorlagen für den Verwaltungsrat der TBS sollen
zukünftig auch die Auswirkungen auf das Klima geprüft werden. Mit Auswirkungen
auf das Klima sind sowohl Auswirkungen auf den Klimaschutz als auch
Auswirkungen auf die Klimaanpassung gemeint. Mit der Prüfung soll
sichergestellt werden, dass die Klimarelevanz bei kommunalen Vorhaben möglichst
frühzeitig (im Idealfall bereits bei der Konzeption) berücksichtigt wird.
Der KlimaCheck soll
der Sensibilisierung für Klimaschutz und Klimaanpassung und der
Alternativen-Prüfung innerhalb der Verwaltung dienen. Der KlimaCheck soll als
Entscheidungshilfe für die Abwägung in politischen Gremien fungieren sowie
Transparenz über die Klimaauswirkungen verschiedener kommunaler Vorhaben
schaffen.
Grundsätzlich ist
das Ziel, Überlegungen zur Klimarelevanz bereits in der Phase der Vor-Überlegungen
bei der Erstellung einer Sitzungsvorlage und in der Folge in die
Beschlussvorlage einfließen zu lassen.
Die Prüfung der
Klimarelevanz erfolgt qualitativ. Im Vordergrund stehen die Handlungspotenziale
der Verwaltung. Das Ergebnis bezieht sich demnach nicht auf den quantitativen
Wert (wie viele Emissionen entstehen durch das Vorhaben), sondern auf die
qualitative Einschätzung, ob die Verwaltung all ihre Möglichkeiten nutzt,
klimafreundlich zu handeln.
KlimaChecks
bedeuten nicht, dass Vorhaben mit negativen Auswirkungen auf das Klima
automatisch abgelehnt oder zurückgestellt werden. Das Kriterium der
Klimaauswirkung wird in der verwaltungsinternen Planung und politischen
Abwägung lediglich ein sichtbarer Bestandteil von mehreren (vgl. Finanzielle
Auswirkungen).
Zuständigkeit:
Die Prüfung der
Klimarelevanz soll durch den jeweiligen Fachbereich erfolgen, bei dem die
Sachkenntnis über das zu beschließende Vorhaben vorhanden ist. Anhand der
freien Fragenbeantwortung wird die Klimaauswirkung des Verwaltungshandelns von
den für die Vorlage zuständigen Organisationseinheiten bewertet. Bei Bedarf
kann das Klimamanagement unterstützend hinzugezogen werden.
Fazit
Analog zu dem Punkt
„Finanzielle Auswirkungen“ werden die Beschlussvorlagen des Rates und der
Ausschüsse der Stadt Schwelm sowie die Beschlussvorlagen des Verwaltungsrates
der TBS zukünftig um den Punkt „Auswirkungen auf das Klima“ ergänzt und mit
Hilfe des KlimaChecks (Anlage 1) auf Ihre Klimarelevanz geprüft.
Aufgrund der
aktuellen Haushaltslage und der verfügbaren personellen Kapazitäten soll der
personelle Aufwand dabei möglichst geringgehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einführung des
KlimaChecks hat keine finanziellen Auswirkungen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |