Betreff
KlimaCheck von Beschlussvorlagen
Vorlage
044/2024
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Einführung des KlimaChecks ist auf einen Ratsbeschluss vom 28.11.2019 zurückzuführen:

 

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen fasst der Rat der Stadt Schwelm folgenden Beschluss:

 

1.-2. […]

 

3. Der Rat der Stadt Schwelm erklärt seinen Willen, die Stadt ganzheitlich klimagerecht zu entwickeln. Zukünftig berücksichtigt die Stadt bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima. Dazu sollen zukünftig alle Beschlussvorlagen um den Punkt „Klimafolgen“ – vergleichbar zur Angabe der „finanziellen Auswirkungen“ – ergänzt werden und möglichst dargestellt werden, inwieweit zur Realisierung vorgesehene städtische Maßnahmen und Projekte sich förderlich, neutral oder schädlich auf das Klima auswirken. Die TBS sollen dieser Maßgabe ebenfalls inhaltlich und organisatorisch folgen.

 

4.-11. […]“

 

Dieser Ratsbeschluss vom 28.11.2019 ist zunächst in den Klima-Rahmenplan 2030 und dann als Maßnahme 02 in das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) aufgenommen worden und soll nun in dessen Rahmen umgesetzt werden.

 

Ziele und Grenzen:

 

Bei der Erstellung von Beschlussvorlagen für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Schwelm sowie bei der Erstellung von Beschlussvorlagen für den Verwaltungsrat der TBS sollen zukünftig auch die Auswirkungen auf das Klima geprüft werden. Mit Auswirkungen auf das Klima sind sowohl Auswirkungen auf den Klimaschutz als auch Auswirkungen auf die Klimaanpassung gemeint. Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass die Klimarelevanz bei kommunalen Vorhaben möglichst frühzeitig (im Idealfall bereits bei der Konzeption) berücksichtigt wird.

 

Der KlimaCheck soll der Sensibilisierung für Klimaschutz und Klimaanpassung und der Alternativen-Prüfung innerhalb der Verwaltung dienen. Der KlimaCheck soll als Entscheidungshilfe für die Abwägung in politischen Gremien fungieren sowie Transparenz über die Klimaauswirkungen verschiedener kommunaler Vorhaben schaffen.

 

Grundsätzlich ist das Ziel, Überlegungen zur Klimarelevanz bereits in der Phase der Vor-Überlegungen bei der Erstellung einer Sitzungsvorlage und in der Folge in die Beschlussvorlage einfließen zu lassen.

 

Die Prüfung der Klimarelevanz erfolgt qualitativ. Im Vordergrund stehen die Handlungspotenziale der Verwaltung. Das Ergebnis bezieht sich demnach nicht auf den quantitativen Wert (wie viele Emissionen entstehen durch das Vorhaben), sondern auf die qualitative Einschätzung, ob die Verwaltung all ihre Möglichkeiten nutzt, klimafreundlich zu handeln.

 

KlimaChecks bedeuten nicht, dass Vorhaben mit negativen Auswirkungen auf das Klima automatisch abgelehnt oder zurückgestellt werden. Das Kriterium der Klimaauswirkung wird in der verwaltungsinternen Planung und politischen Abwägung lediglich ein sichtbarer Bestandteil von mehreren (vgl. Finanzielle Auswirkungen).

 

Zuständigkeit:

 

Die Prüfung der Klimarelevanz soll durch den jeweiligen Fachbereich erfolgen, bei dem die Sachkenntnis über das zu beschließende Vorhaben vorhanden ist. Anhand der freien Fragenbeantwortung wird die Klimaauswirkung des Verwaltungshandelns von den für die Vorlage zuständigen Organisationseinheiten bewertet. Bei Bedarf kann das Klimamanagement unterstützend hinzugezogen werden.

 

Fazit

 

Analog zu dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ werden die Beschlussvorlagen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Schwelm sowie die Beschlussvorlagen des Verwaltungsrates der TBS zukünftig um den Punkt „Auswirkungen auf das Klima“ ergänzt und mit Hilfe des KlimaChecks (Anlage 1) auf Ihre Klimarelevanz geprüft.

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der verfügbaren personellen Kapazitäten soll der personelle Aufwand dabei möglichst geringgehalten werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Einführung des KlimaChecks hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard