Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024/2025
Vorlage
032/2024
Aktenzeichen
FB 3 Gi
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 einschließlich

des Haushaltsplanes, des Haushaltssicherungskonzeptes, des Stellenplanes, sowie weiterer Anlagen wurde am 15.02.2024 von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

 

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2024 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 98.786.886 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 111.783.166 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2024 somit auf -12.996.280 €.

Für 2025 sieht der Entwurf im Ergebnisplan einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 100.433.632 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

in Höhe von 114.030.095 € vor.

Das Jahresergebnis des Erlebnisplanes 2025 beläuft sich somit auf -13.596.463 €.

 

Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als erfüllt, wenn der Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf nicht gegeben.

 

Der Haushalt der Stadt Schwelm weist durch das Auslaufen des NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) Fehlbeträge für die Jahre 2024/2025 sowie die folgenden Jahre der mittelfristigen Finanzplanung aus. Diese Fehlbeträge können nicht durch das vorhandene Eigenkapital ausgeglichen werden.

 

Durch die Verschlechterung der Haushaltslage muss die Stadt Schwelm ab dem Haushaltsjahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Die Frist zum Haushaltsausgleich nach § 75 Absatz 2 GO NRW beginnt im Jahr 2025 und endet spätestens im Jahr 2034. Nach Überprüfung des Ergebnisplans und der möglichen Einsparpotentiale sowie Ertragssteigerungen kann ein Haushaltsüberschuss im Jahr 2034 dargestellt werden.

 

Nachstehend werden die bedeutendsten Gründe für die Fehlbeträge kurz benannt:

  • Das Auslaufen des Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) zur Isolierung der Schäden aus der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg

 

  • Aus dem Ukraine-Krieg resultierende allgemeine Preissteigerungen (Inflation)

(hier besonders: für Bauleistungen, Leistungen im Bereich Asyl, Jugend- und Sozialhilfe)

  • Durch den Ukraine Krieg ausgelöste Energiekostensteigerungen

 

  • Die Tarifabschlüsse für die tariflich Beschäftigten und die Besoldungserhöhung für die Beamten

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht daher für 2024 in § 4 eine vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und die Inanspruchnahme eines Teils der allgemeinen Rücklage vor.

 

Für 2025 sieht der Entwurf die Inanspruchnahme der restlichen allgemeinen Rücklage vor. Darüber hinaus verbleibt planerisch ein negatives Eigenkapital.

 

Da die Folgejahre 2026 -2034 ebenfalls ein negatives Jahresergebnis aufweisen, ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts erforderlich. Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahr 2034 wiederhergestellt.

 

Das Haushaltssicherungskonzept enthält 16 Konsolidierungsmaßnahmen, die bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen sind.

 

Der Haushaltsplanentwurf sieht dabei im Bereich der Grundsteuern und der Gewerbesteuer keine Hebesatzerhöhungen in den Jahren 2024 und 2025 vor.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 einschließlich

des Haushaltsplanes, des Haushaltssicherungskonzeptes, des Stellenplanes, sowie weiterer Anlagen wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Bürgermeister

gez.

Langhard

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 einschließlich des Haushaltsplanes, des Haushaltssicherungskonzeptes, des Stellenplanes, sowie weiterer Anlagen wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.