Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 einschließlich
des Haushaltsplanes,
des Haushaltssicherungskonzeptes, des Stellenplanes, sowie weiterer Anlagen
wurde am 15.02.2024 von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt.
Im Ergebnisplan
sieht der Entwurf für 2024 einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von
98.786.886 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 111.783.166
€ vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes beläuft sich für 2024 somit auf -12.996.280 €.
Für 2025 sieht der
Entwurf im Ergebnisplan einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 100.433.632
€ sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen
in Höhe von
114.030.095 € vor.
Das Jahresergebnis
des Erlebnisplanes 2025 beläuft sich somit auf -13.596.463 €.
Nach § 75 GO NRW
muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn
der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im
Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.
Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich als erfüllt, wenn der Fehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Dies ist im
aktuellen Haushaltsplanentwurf nicht gegeben.
Der Haushalt der
Stadt Schwelm weist durch das Auslaufen des
NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) Fehlbeträge für die Jahre
2024/2025 sowie die folgenden Jahre der mittelfristigen Finanzplanung aus.
Diese Fehlbeträge können nicht durch das vorhandene Eigenkapital ausgeglichen werden.
Durch die
Verschlechterung der Haushaltslage muss die Stadt Schwelm ab dem Haushaltsjahr
2024 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Die Frist zum
Haushaltsausgleich nach § 75 Absatz 2 GO NRW beginnt im Jahr 2025 und endet
spätestens im Jahr 2034. Nach Überprüfung des Ergebnisplans und der möglichen
Einsparpotentiale sowie Ertragssteigerungen kann ein Haushaltsüberschuss im
Jahr 2034 dargestellt werden.
Nachstehend werden
die bedeutendsten Gründe für die Fehlbeträge kurz benannt:
- Das
Auslaufen des Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) zur Isolierung
der Schäden aus der Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg
- Aus
dem Ukraine-Krieg resultierende allgemeine Preissteigerungen (Inflation)
(hier besonders: für Bauleistungen, Leistungen im Bereich Asyl, Jugend-
und Sozialhilfe)
- Durch
den Ukraine Krieg ausgelöste Energiekostensteigerungen
- Die
Tarifabschlüsse für die tariflich Beschäftigten und die Besoldungserhöhung
für die Beamten
Der Entwurf der
Haushaltssatzung sieht daher für 2024 in § 4 eine vollständige Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage und die Inanspruchnahme eines Teils der allgemeinen
Rücklage vor.
Für 2025 sieht der
Entwurf die Inanspruchnahme der restlichen allgemeinen Rücklage vor. Darüber
hinaus verbleibt planerisch ein negatives Eigenkapital.
Da die Folgejahre
2026 -2034 ebenfalls ein negatives Jahresergebnis aufweisen, ist die
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts erforderlich. Nach dem
Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahr 2034
wiederhergestellt.
Das
Haushaltssicherungskonzept enthält 16 Konsolidierungsmaßnahmen, die bei der
Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen sind.
Der Haushaltsplanentwurf sieht dabei im Bereich der Grundsteuern und der
Gewerbesteuer keine Hebesatzerhöhungen in den Jahren 2024 und 2025 vor.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 einschließlich
des Haushaltsplanes,
des Haushaltssicherungskonzeptes, des Stellenplanes, sowie weiterer Anlagen
wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in
elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur
Verfügung gestellt werden.
Der Bürgermeister
gez.
Langhard
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 einschließlich des Haushaltsplanes, des Haushaltssicherungskonzeptes, des Stellenplanes, sowie weiterer Anlagen wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.