Beschlussvorschlag:
Bei
der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 – Soziale Leistungen an natürliche Personen
in Einrichtungen – werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 560.000,00 € für das Haushaltsjahr 2023
bewilligt.
Die
Deckung ist in voller Höhe durch Mehrerträge auf der Haushaltstelle
06.03.03.422100 – Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen gedeckt.
Sachverhalt:
Über
die Haushaltsstelle 06.03.03.533200 werden Maßnahmen gem. § 19 SGB VIII
(gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder), § 34 SGB VIII
(Heimerziehung), § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung),
sowie gem. § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige) geleistet.
Die
Fallzahlen der gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, den kostenintensivsten
Maßnahmen innerhalb von Einrichtungen, stiegen im Vergleich zur Planung,
wodurch mehr Aufwendungen notwendig wurden.
Bei
den Heimerziehungen stiegen die Kosten pro Maßnahme aufgrund von
Entgeltanpassungen bei den Trägern stark an. Gleichzeitig wurde bei einigen
Fällen eine intensivere Betreuung in der Einrichtung notwendig, wodurch sich
der durchschnittliche Kostensatz pro Maßnahme ebenfalls erhöhte. Zudem konnten
einige Hilfefälle, die im Rahmen von Zuständigkeitswechseln an andere Kommunen
abgegeben werden sollten, erst verspätet im Laufe des Jahres abgegeben werden,
wodurch die Aufwendungen für diese Fälle zunächst die Haushaltstelle
belasteten. Die Mehrerträge durch Kostenerstattungen dieser Fälle sollen nun
zur Deckung der zusätzlich notwendigen Aufwendungen verwendet werden.
Grundsätzlich
sind alle Aufwendungen auf dieser Haushaltsstelle durch die Gewährung von
Leistungen entstanden, zu denen die Stadt Schwelm nach den Regelungen des
Achten Sozialgesetzbuches rechtlich verpflichtet ist. Eine überplanmäßige
Aufwendung/Auszahlung ist daher unumgänglich.
|
Der Bürgermeister i.V. gez. Kauke |