Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produktbereich 06 ( Hilfe zur Erziehung)
Vorlage
021/2024
Aktenzeichen
220
Art
Beschlussvorlage

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 – Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen – werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 560.000,00 € für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt.

 

Die Deckung ist in voller Höhe durch Mehrerträge auf der Haushaltstelle 06.03.03.422100 – Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen gedeckt.

 

Sachverhalt:

 

Über die Haushaltsstelle 06.03.03.533200 werden Maßnahmen gem. § 19 SGB VIII (gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder), § 34 SGB VIII (Heimerziehung), § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), sowie gem. § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige) geleistet.

 

Die Fallzahlen der gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, den kostenintensivsten Maßnahmen innerhalb von Einrichtungen, stiegen im Vergleich zur Planung, wodurch mehr Aufwendungen notwendig wurden.

 

Bei den Heimerziehungen stiegen die Kosten pro Maßnahme aufgrund von Entgeltanpassungen bei den Trägern stark an. Gleichzeitig wurde bei einigen Fällen eine intensivere Betreuung in der Einrichtung notwendig, wodurch sich der durchschnittliche Kostensatz pro Maßnahme ebenfalls erhöhte. Zudem konnten einige Hilfefälle, die im Rahmen von Zuständigkeitswechseln an andere Kommunen abgegeben werden sollten, erst verspätet im Laufe des Jahres abgegeben werden, wodurch die Aufwendungen für diese Fälle zunächst die Haushaltstelle belasteten. Die Mehrerträge durch Kostenerstattungen dieser Fälle sollen nun zur Deckung der zusätzlich notwendigen Aufwendungen verwendet werden.

 

 

 

 

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen auf dieser Haushaltsstelle durch die Gewährung von Leistungen entstanden, zu denen die Stadt Schwelm nach den Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches rechtlich verpflichtet ist. Eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung ist daher unumgänglich.

 


 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

i.V.

gez. Kauke