Betreff
Schulentwicklungsplan 2023
Vorlage
020/2024
Aktenzeichen
FB 223 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Neben den internen Verwaltungsstellen und den Schulleitungen der Schwelmer Schulen wurden Stellungnahmen von den Städten Ennepetal, Gevelsberg, Sprockhövel, Wuppertal und Radevormwald, dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises, der Bezirksregierung Arnsberg und den Fraktionen erbeten.

Die Stadt Gevelsberg teilte mit, dass von ihrer Seite keine Bedenken gegen den Entwurf des Schulentwicklungsplanes bestehen. Die Bezirksregierung Arnsberg bat um ein paar inhaltliche Veränderungen. Des Weiteren wurde eine schulscharfe Darstellung der SuS mit Zuwanderungsgeschichte in dem Modul Integration von den Schulen gewünscht. Weitere Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

Alle Veränderungen gegenüber dem am 13.11.2023 eingebrachten Entwurf sind hier aufgeführt:

 

Seite

Entwurf

SEP 12/2023

Stellungnahme

Änderung

18 (18)

Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg:

Die Erläuterungen im Punkt „Einschulungsquoten“ sind für mich nicht nachvollziehbar. Hier wäre es ggf. sinnvoll zwei weitere Tabellen einzufügen, die zum einen die nicht vorhersehbare und ungleichmäßige Verteilung der SuS in den Klassen der Grundschulen vor dem Schuljahr 2017/2018 darstellt (wie es auch beispielsweise auf S. 24 angedeutet wird) und zum anderen wie die Quoten berechnet werden (wie es beispielsweise auch für die Einpendelnden SuS auf S. 19 gemacht wird).“

 

Es wurde im Kapitel „Einschulungsquoten“ noch eine Tabelle „Beispielsrechnung Einschulungsquote ohne Deckelung auf 25 SuS pro Klasse“ eingefügt.

 

22 (21)

Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg:

„In dem Schaubild auf S. 21 empfehle ich die Gesamtschülerzahl mit in die Grafik aufzunehmen. Dies ermöglicht den Vergleich mit dem Schaubild auf S. 22.“

 

Es wurde im Kapitel „Schulanfängerinnen“ in der Grafik „Prognose Entwicklung Schulanfängerinnen 24/25 – 28/29“ noch eine Linie „Gesamt SuS“ eingefügt.

 

49 (48)

 

Redaktionelle Änderung: Es bestehen zum Schuljahr 2023/24 vier Gruppen mit insgesamt 100 Kindern.

 

 

Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg

„Allgemeiner Hinweis zu den Zügigkeiten der Sekundarstufe I: Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist es sinnvoll sich die Gesamtschülerzahl inkl. der einpendelnden SuS anzuschauen. So wie Sie es auch in Ihrem Schulentwicklungsplan gemacht haben. Sollte sich zukünftig aber ein möglicher Bedarf zur Erhöhung der Zügigkeiten ergeben (derzeit im SEP nicht absehbar), müsste das Bedürfnis in der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gem. § 78 Abs. 3 und § 80 SchulG mit gemeindeeigenen Kindern nachgewiesen werden. Auswertige SuS können in einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung nur mitberücksichtigt werden, wenn eine Beschulungsvereinbarung geschlossen wurde.“

 

 

64 ff (63)

Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg:

„Auf Seite 65 wurden die einzelnen Prognosen für die Realschule und das Gymnasium aufsummiert. Müsste die Prognose für die Jahrgangsstufe 5 aber nicht trotzdem der Prognose für die FünftklässlerInnen auf Seite 63 entsprechen (beispielsweise Schuljahr 2024/2025: einmal werden 231 SuS prognostiziert und einmal nur 206)?“

Zum besseren Verständnis wurde im Kapitel „Prognose Fünftklässlerinnen“ die Tabelle „Prognose der in Schwelm verbleibenden Fünftklässlerinnen insgesamt“ eine Tabellenspalte über die einpendelnden SuS Realschule und Gymnasium eingefügt.

 

78(77)

und

91 (89)

Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg:

„Die beiden Tabellen auf Seite 77 und 89 sollten überarbeitet werden. Die festgelegte grundsätzliche Zügigkeit der jeweiligen Schule kann beispielsweise nach dem Schuljahr einmal aufgeführt werden, da sie sich ja nicht ändert. Nach den konkreten Schülerzahlen sollte dann aber eine individuelle Berechnung der Klassenbildung erfolgen. Beispielsweise im Jahrgang 5 können bis auf in den beiden Schuljahren 20225/26 und 2026/27 keine vier Eingangsklassen gebildet werden, da die Bandbreite der Klassenbildung von 25-29 SuS/Klasse nicht eingehalten würde.“

 

Die Tabellen werden nicht geändert.

88 (86)

Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg:

„In dem Schaubild auf Seite 86 fehlt eine Legende.“

In dem Schaubild „Veränderungen der Anzahl SuS bei Klassenübergängen“ wurde die Legende eingefügt.

 

95-98 (93-96)

Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg:

„Die beiden Kurven in den Schaubildern auf den Seiten 93 ff. lassen sich nicht miteinander vergleichen, da zum einen absolute Zahlen und zum anderen die Quoten abgebildet werden. Ein Vergleich der Betreuungsplätze und der Gesamtschülerzahl wäre hilfreicher. Die Quote könnte in einem eigenen Schaubild abgebildet werden.“

 

In dem Kapitel „Entwicklung“ wurden die Schaubilder der jeweiligen Schulen in „Gesamtzahl OGS“ und „Betreuungsplätze“ geändert.

102 ff (101 ff)

Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg:

„Für die Übersicht auf Seite 101 könnte ein Hinweis hilfreich sein, dass die Zahl der SuS mit Zuwanderungsgeschichte auf die folgenden drei Bereiche unterteilt wird und dass bei der Unterteilung Mehrfachantworten möglich waren.“

 

Änderungswunsch der Schulen:
Schulscharfe Darstellung der SuS mit Zuwanderungsgeschichte

 

Das komplette Modul 3 –Integration wurde neu erstellt. Die beiden Änderungswünsche wurden berücksichtigt.

115 (110)

Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg:

„Auf Seite 110 wäre es hilfreich in dem Schaubild zu ergänzen, dass es sich um die Quote der SuS mit festgestellten bzw. präventivem Förderbedarf in Bezug auf die Gesamtschülerzahl handelt.“

 

In dem Kapitel „Schülerinnen und Schüler mit präventivem Förderbedarf“ wurde der Hinweis auf den prozentualen Vergleich eingefügt.

 

116 (111)

Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg:

„Auf Seite 111 ist der letzte Satz in dem Feld Maßnahmen durch den Kasten abgeschnitten.“

 

Der Maßnahmenkasten wurde verlängert, so dass der Text vollständig lesbar ist.

 

 

Aufgrund des Umfangs des Schulentwicklungsplanes (132 Seiten) wird darauf verzichtet, den Entwurf den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Der Entwurf ist im Ratsinformationssystem einsehbar.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2023 wird in der vorliegenden Fassung, Stand Dezember 2023, beschlossen.

 


 

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Kauke