Sachverhalt:
Neben den internen
Verwaltungsstellen und den Schulleitungen der Schwelmer Schulen wurden
Stellungnahmen von den Städten Ennepetal, Gevelsberg, Sprockhövel, Wuppertal
und Radevormwald, dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises, der Bezirksregierung
Arnsberg und den Fraktionen erbeten.
Die Stadt Gevelsberg
teilte mit, dass von ihrer Seite keine Bedenken gegen den Entwurf des
Schulentwicklungsplanes bestehen. Die Bezirksregierung Arnsberg bat um ein paar
inhaltliche Veränderungen. Des Weiteren wurde eine schulscharfe Darstellung der
SuS mit Zuwanderungsgeschichte in dem Modul Integration von den Schulen
gewünscht. Weitere Stellungnahmen liegen nicht vor.
Alle Veränderungen
gegenüber dem am 13.11.2023 eingebrachten Entwurf sind hier aufgeführt:
Seite Entwurf SEP 12/2023 |
Stellungnahme |
Änderung |
18 (18) |
Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg: „Die Erläuterungen im Punkt
„Einschulungsquoten“ sind für mich nicht nachvollziehbar. Hier wäre es ggf.
sinnvoll zwei weitere Tabellen einzufügen, die zum einen die nicht
vorhersehbare und ungleichmäßige Verteilung der SuS in den Klassen der
Grundschulen vor dem Schuljahr 2017/2018 darstellt (wie es auch
beispielsweise auf S. 24 angedeutet wird) und zum anderen wie die Quoten
berechnet werden (wie es beispielsweise auch für die Einpendelnden SuS auf S.
19 gemacht wird).“ |
Es wurde
im Kapitel „Einschulungsquoten“ noch eine Tabelle „Beispielsrechnung
Einschulungsquote ohne Deckelung auf 25 SuS pro Klasse“ eingefügt. |
22 (21) |
Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg: „In dem Schaubild auf S. 21 empfehle ich die
Gesamtschülerzahl mit in die Grafik aufzunehmen. Dies ermöglicht den
Vergleich mit dem Schaubild auf S. 22.“ |
Es wurde im Kapitel „Schulanfängerinnen“ in der Grafik „Prognose
Entwicklung Schulanfängerinnen 24/25 – 28/29“ noch eine Linie „Gesamt SuS“
eingefügt. |
49 (48) |
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Redaktionelle Änderung: Es bestehen zum Schuljahr 2023/24 vier Gruppen
mit insgesamt 100 Kindern. |
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Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg „Allgemeiner Hinweis zu den Zügigkeiten der
Sekundarstufe I: Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist es sinnvoll sich
die Gesamtschülerzahl inkl. der einpendelnden SuS anzuschauen. So wie Sie es
auch in Ihrem Schulentwicklungsplan gemacht haben. Sollte sich zukünftig aber
ein möglicher Bedarf zur Erhöhung der Zügigkeiten ergeben (derzeit im SEP
nicht absehbar), müsste das Bedürfnis in der anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung gem. § 78 Abs. 3 und § 80 SchulG mit gemeindeeigenen
Kindern nachgewiesen werden. Auswertige SuS können in einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung
nur mitberücksichtigt werden, wenn eine Beschulungsvereinbarung geschlossen
wurde.“ |
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64 ff (63) |
Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg: „Auf Seite 65 wurden die einzelnen Prognosen für die
Realschule und das Gymnasium aufsummiert. Müsste die Prognose für die
Jahrgangsstufe 5 aber nicht trotzdem der Prognose für die FünftklässlerInnen
auf Seite 63 entsprechen (beispielsweise Schuljahr 2024/2025: einmal werden
231 SuS prognostiziert und einmal nur 206)?“ |
Zum besseren Verständnis wurde im Kapitel „Prognose Fünftklässlerinnen“
die Tabelle „Prognose der in Schwelm verbleibenden Fünftklässlerinnen
insgesamt“ eine Tabellenspalte über die einpendelnden SuS Realschule und
Gymnasium eingefügt. |
78(77) und 91 (89) |
Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg: „Die beiden Tabellen auf Seite 77 und 89 sollten
überarbeitet werden. Die festgelegte grundsätzliche Zügigkeit der jeweiligen
Schule kann beispielsweise nach dem Schuljahr einmal aufgeführt werden, da
sie sich ja nicht ändert. Nach den konkreten Schülerzahlen sollte dann aber
eine individuelle Berechnung der Klassenbildung erfolgen. Beispielsweise im
Jahrgang 5 können bis auf in den beiden Schuljahren 20225/26 und 2026/27
keine vier Eingangsklassen gebildet werden, da die Bandbreite der
Klassenbildung von 25-29 SuS/Klasse nicht eingehalten würde.“ |
Die Tabellen werden nicht geändert. |
88 (86) |
Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg: „In dem Schaubild auf Seite 86 fehlt eine Legende.“ |
In dem Schaubild „Veränderungen der Anzahl SuS bei Klassenübergängen“
wurde die Legende eingefügt. |
95-98 (93-96) |
Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg: „Die beiden Kurven in den Schaubildern auf den
Seiten 93 ff. lassen sich nicht miteinander vergleichen, da zum einen
absolute Zahlen und zum anderen die Quoten abgebildet werden. Ein Vergleich
der Betreuungsplätze und der Gesamtschülerzahl wäre hilfreicher. Die Quote
könnte in einem eigenen Schaubild abgebildet werden.“ |
In dem Kapitel „Entwicklung“ wurden die Schaubilder der jeweiligen
Schulen in „Gesamtzahl OGS“ und „Betreuungsplätze“ geändert. |
102 ff (101 ff) |
Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg: „Für die Übersicht auf Seite 101 könnte ein Hinweis
hilfreich sein, dass die Zahl der SuS mit Zuwanderungsgeschichte auf die
folgenden drei Bereiche unterteilt wird und dass bei der Unterteilung
Mehrfachantworten möglich waren.“ Änderungswunsch
der Schulen: |
Das komplette Modul 3 –Integration wurde neu erstellt. Die beiden
Änderungswünsche wurden berücksichtigt. |
115 (110) |
Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg: „Auf Seite 110 wäre es hilfreich in dem Schaubild zu
ergänzen, dass es sich um die Quote der SuS mit festgestellten bzw.
präventivem Förderbedarf in Bezug auf die Gesamtschülerzahl handelt.“ |
In dem Kapitel „Schülerinnen und Schüler mit präventivem Förderbedarf“
wurde der Hinweis auf den prozentualen Vergleich eingefügt. |
116 (111) |
Änderungswunsch der Bezirksregierung Arnsberg: „Auf Seite 111 ist der letzte Satz in dem Feld
Maßnahmen durch den Kasten abgeschnitten.“ |
Der Maßnahmenkasten wurde verlängert, so dass der Text vollständig
lesbar ist. |
Aufgrund des Umfangs
des Schulentwicklungsplanes (132 Seiten) wird darauf verzichtet, den Entwurf
den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Der Entwurf ist im
Ratsinformationssystem einsehbar.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des
Schulentwicklungsplanes 2023 wird in der vorliegenden Fassung, Stand Dezember
2023, beschlossen.
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Der Bürgermeister gez. Kauke |