Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr
2023 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten
Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit
Sitzungsvorlage Nr. 160/2023 vom 04.08.2023 die Haushalts-überschreitungen für
folgende Zeiträume bekannt gegeben:
Haushaltsjahr 2023
(für den Zeitraum 14.01.2023 bis zum 18.07.2023).
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe
von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt
Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß
Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher
erläutert.
Ab dem 19.07.2023 wurden für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt folgende
Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ |
Zeitraum |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2023 |
18.07.2023 – 22.01.2024 |
832.555,43 € |
123.316,33 € |
955.871,76 € |
Anlage 1 + 2 |
Diese von der
Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Der Bürgermeister
gez. Langhard