Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
017/2024
Aktenzeichen
111/Gi
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2023 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 160/2023 vom 04.08.2023 die Haushalts-überschreitungen für folgende Zeiträume bekannt gegeben:

 

Haushaltsjahr 2023 (für den Zeitraum 14.01.2023 bis zum 18.07.2023).

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert.

 

Ab dem 19.07.2023 wurden für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2023

18.07.2023 –

22.01.2024

832.555,43 €

123.316,33 €

   955.871,76 €

Anlage 1 + 2

 

Diese von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


Der Bürgermeister

gez. Langhard