Sachverhalt:
- Erläuterungen
Zum 1. Januar 2020
wurde das Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen bildet, geändert. In Zusammenarbeit der Landesregierung
und den kommunalen Spitzenverbänden wurde ein Förderprogramm erarbeitet,
welches die Bürger entlasten soll.
Im Entwurf der
Förderrichtlinien wurde darauf abgestellt, dass über die Maßnahme von einem
Gremium der Stadtverwaltung entschieden wird. Außerdem muss ein Straßen- und
Wegekonzept erstellt und Bürgerbeteiligungen durchgeführt werden. Im Fall der
Rheinischen/Loher Straße wurde im März/April 2019 eine Bürgerbeteiligung
durchgeführt. Die Anregungen der Bürger wurden aufgenommen, im weiteren
Planungsverfahren geprüft und soweit möglich bei der Ausführungsplanung
berücksichtigt.
Der Entwurf der
Förderrichtlinien enthält keine Angaben, wie der Beschluss über eine
Baumaßnahme aussehen soll. Die Landesregierung erarbeitet unter Einbeziehung
der kommunalen Spitzenverbände noch die Details, welche Maßnahmen für die
Übergangszeit 2018 bis 2020 und eventuell auch davor, noch förderfähig sein
könnten.
- Beschreibung der vorhandenen Situation
Die geplante
Maßnahme betrifft die Rheinische Straße und Loher Straße von der Hattinger
Straße bis zur Berliner Straße.
Die Rheinische
Straße verfügt über einen Kanal. Eine Beleuchtung ist vorhanden. Asphaltierte
Gehwege existieren auf der nördlichen Seite bis zum Ende der Bebauung (Haus Nr.
13/15). Auf der südlichen Seite endet der Gehweg auf Höhe der Häuser Wörther
Straße 5a-7. Im weiteren Verlauf befindet sich eine Grünfläche. Die Fahrbahn
ist in den Bereichen, in denen keine Gehwege vorhanden sind, am Rand nicht
befestigt.
Die Loher Straße
verfügt über eine Kanalisation.
Eine
Beleuchtungsanlage ist zurzeit nicht vorhanden. Es existiert eine nicht
befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnränder sind begrünt. Gehwege, Radwege oder
Parkstreifen fehlen.
Alle vorhandenen
Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.
- Beschreibung geplanter Maßnahmen
Der Bebauungsplan
Nr. 66 sieht Festsetzungen für den Ausbau der Rheinischen/Loher Straße von
Hattinger Straße bis Berliner Straße vor. Die Baumaßnahme ist in zwei
Bauabschnitten (Loher Straße von Berliner Straße bis zum Grundstück Rheinische
Straße 43 und Rheinische Straße von Hattinger Straße bis zum Grundstück
Rheinische Straße 43) geteilt. Über eine neue Erschließungsstraße Richtung
Norden (Martha-Kronenberg-Weg) ist das Gebiet MI 3 erschlossen werden.
Zusätzlich wurden ein Kindergarten sowie ein Gebäude der Kreisverwaltung
angesiedelt.
Auf Grund dessen und
des maroden Zustandes der Rheinischen/Loher Straße soll der o. g.
Straßenabschnitt erneuert bzw. hergestellt werden.
Die Maßnahme
betrifft folgende Teileinrichtungen:
·
Beleuchtung
·
Gehwege
·
Fahrbahn
·
Parkstreifen
einschließlich Baumscheiben
·
Stützmauer
·
Bäume/Begrünung
Änderung des Bauprogramms:
Die Maßnahmen an der Rheinischen Straße wurden mittlerweile komplett fertiggestellt. Im Vorfeld des Straßenbaus sind bereits die Gebäude gemäß des Bebauungsplans Nr. 66 entlang der Rheinischen Straße errichtet worden. Die Planung der Straußenbaumaßnahme basierte ebenfalls auf dem selbigen Bebauungsplan. Während der Straßenbaumaßnahmen wurde bekannt, dass einzelne Baumstandorten aufgrund der Bebauung nicht an den geplanten Positionen errichtet werden konnte. Deshalb mussten einige Baumstandorte in der Praxis verschoben werden. Die Anzahl der Baumstandorte blieb unberührt.
Im Rahmen der
Ausführung der laufenden Tiefbauarbeiten in der Loher Straße, ist es
erforderlich geworden, die Böschung entsprechend der unter Anlage 07
beigefügten Handskizze abzufangen.
Hinweis: Die Vorlage 021/2020/4/1 ersetzt die
Vorlage 021/2020/2.
Auf Grund von Änderungen des Bauprogramms
u. a. durch Versetzung der Baumstandorte ist diese erneute Vorlage
notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt den Ausbau der Rheinischen Straße/Loher Straße wie in dieser
Vorlage beschrieben und entsprechend den als Anlagen beigefügten
Ausführungsplanungen.
Vorbemerkung:
In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis
genommen.
In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung über die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgeführte
Bürgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden Änderungen informiert.
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Der Bürgermeister i.V. gez. Schweinsberg |