Sachverhalt:

 

  1. Erläuterungen

 

Zum 1. Januar 2020 wurde das Kommunalabgabengesetz NRW, welches die Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bildet, geändert. In Zusammenarbeit der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde ein Förderprogramm erarbeitet, welches die Bürger entlasten soll.

Im Entwurf der Förderrichtlinien wurde darauf abgestellt, dass über die Maßnahme von einem Gremium der Stadtverwaltung entschieden wird. Außerdem muss ein Straßen- und Wegekonzept erstellt und Bürgerbeteiligungen durchgeführt werden. Im Fall der Rheinischen/Loher Straße wurde im März/April 2019 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Anregungen der Bürger wurden aufgenommen, im weiteren Planungsverfahren geprüft und soweit möglich bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.

Der Entwurf der Förderrichtlinien enthält keine Angaben, wie der Beschluss über eine Baumaßnahme aussehen soll. Die Landesregierung erarbeitet unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände noch die Details, welche Maßnahmen für die Übergangszeit 2018 bis 2020 und eventuell auch davor, noch förderfähig sein könnten.

 

 

  1. Beschreibung der vorhandenen Situation

 

Die geplante Maßnahme betrifft die Rheinische Straße und Loher Straße von der Hattinger Straße bis zur Berliner Straße.

Die Rheinische Straße verfügt über einen Kanal. Eine Beleuchtung ist vorhanden. Asphaltierte Gehwege existieren auf der nördlichen Seite bis zum Ende der Bebauung (Haus Nr. 13/15). Auf der südlichen Seite endet der Gehweg auf Höhe der Häuser Wörther Straße 5a-7. Im weiteren Verlauf befindet sich eine Grünfläche. Die Fahrbahn ist in den Bereichen, in denen keine Gehwege vorhanden sind, am Rand nicht befestigt.

Die Loher Straße verfügt über eine Kanalisation.

Eine Beleuchtungsanlage ist zurzeit nicht vorhanden. Es existiert eine nicht befestigte Fahrbahn. Die Fahrbahnränder sind begrünt. Gehwege, Radwege oder Parkstreifen fehlen.

Alle vorhandenen Teileinrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand.

 

 

  1. Beschreibung geplanter Maßnahmen

 

Der Bebauungsplan Nr. 66 sieht Festsetzungen für den Ausbau der Rheinischen/Loher Straße von Hattinger Straße bis Berliner Straße vor. Die Baumaßnahme ist in zwei Bauabschnitten (Loher Straße von Berliner Straße bis zum Grundstück Rheinische Straße 43 und Rheinische Straße von Hattinger Straße bis zum Grundstück Rheinische Straße 43) geteilt. Über eine neue Erschließungsstraße Richtung Norden (Martha-Kronenberg-Weg) ist das Gebiet MI 3 erschlossen werden. Zusätzlich wurden ein Kindergarten sowie ein Gebäude der Kreisverwaltung angesiedelt.

Auf Grund dessen und des maroden Zustandes der Rheinischen/Loher Straße soll der o. g. Straßenabschnitt erneuert bzw. hergestellt werden.

  

Die Maßnahme betrifft folgende Teileinrichtungen:

·         Beleuchtung

·         Gehwege

·         Fahrbahn

·         Parkstreifen einschließlich Baumscheiben

·         Stützmauer

·         Bäume/Begrünung

 

 

 

 

Änderung des Bauprogramms:

 

Die Maßnahmen an der Rheinischen Straße wurden mittlerweile komplett fertiggestellt. Im Vorfeld des Straßenbaus sind bereits die Gebäude gemäß des Bebauungsplans Nr. 66 entlang der Rheinischen Straße errichtet worden. Die Planung der Straußenbaumaßnahme basierte ebenfalls auf dem selbigen Bebauungsplan. Während der Straßenbaumaßnahmen wurde bekannt, dass einzelne Baumstandorten aufgrund der Bebauung nicht an den geplanten Positionen errichtet werden konnte. Deshalb mussten einige Baumstandorte in der Praxis verschoben werden. Die Anzahl der Baumstandorte blieb unberührt.

Im Rahmen der Ausführung der laufenden Tiefbauarbeiten in der Loher Straße, ist es erforderlich geworden, die Böschung entsprechend der unter Anlage 07 beigefügten Handskizze abzufangen.

 


Hinweis: Die Vorlage 021/2020/4/1 ersetzt die Vorlage 021/2020/2.

Auf Grund von Änderungen des Bauprogramms u. a. durch Versetzung der Baumstandorte ist diese erneute Vorlage notwendig.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Ausbau der Rheinischen Straße/Loher Straße wie in dieser Vorlage beschrieben und entsprechend den als Anlagen beigefügten Ausführungsplanungen.

 

Vorbemerkung:

 

In seiner Sitzung vom 16.02.2016 (Berichtsvorlage 23/2016) hat der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung von der Ausbauplanung Kenntnis genommen.

In der Sitzung vom 10.09.2019 wurde der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung über die im Zeitraum 18.03.2019 bis 05.04.2019 durchgeführte Bürgerbeteiligung und die sich daraus ergebenden Änderungen informiert.

 


 

 

Der Bürgermeister

i.V.

gez. Schweinsberg