Betreff
33. FNP-Änderung (Bereich Beyenburger Str. / Winterberger Str.)
1. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 (1) BauGB
Vorlage
264/2023
Aktenzeichen
311-Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Plananlass

Wie bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 027/2023 und 029/2023 beschrieben, befindet sich das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Winterberg in einem schlechten baulichen Zustand und entspricht nicht vollumfänglich den geltenden gesetzlichen Vorgaben und muss daher erneuert werden. Für das Feuerwehrgerätehaus Winterberg wurde im Rahmen der Durchführung einer Machbarkeitsstudie eruiert, ob das notwendige Raum- und Flächenprogramm an dem aktuellen Standort baulich realisiert werden kann.

 

Da der entsprechende Bebauungsplan Nr. 110 „Feuerwehrgerätehaus Winterberg“ (Vergleiche SV-265/2023) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist die 33. Änderung gemäß § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) erforderlich.

 

Lage im Stadtgebiet

Das Plangebiet wird im Norden durch Winterberger Straße, im Süden durch die angrenzende Bebauung (Kleingartenanlage) an der Straße „Am Heerweg“, östlich durch eine Ackerfläche und westlich von dem vorhandenen Funkturm inklusive Ausgleichsflächen begrenzt.

 

Darstellung im Regionalplan

Der Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan Arnsberg) stellt das Plangebiet sowie die nördliche, östliche und südliche Umgebung als Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dar. Westlich angrenzend beginnt der Allgemeine Siedlungsbereich (ASB).

Der RVR erarbeitet zurzeit den Regionalplan Ruhr für die gesamte Metropole Ruhr. Der Regionalplan Ruhr löst perspektivisch die bisherigen Teilabschnitte der Regionalpläne der Bezirks­regierungen in Arnsberg, Düsseldorf und Münster und den regionalplanerischen Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städte­region Ruhr ab.       
In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, d. h. Ziele, die in einem Raumordnungsplan wie dem Regionalplan Ruhr festgelegt sind, der sich noch im Aufstellungsverfahren befindet und noch keine Rechtskraft hat, sind zu berücksichtigen. Die zeichnerische Festlegung des Entwurfs stellt nun das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich dar, sodass künftig eine Konformität mit dem Regionalplan Ruhr gegeben ist.

 

 

Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)

Die für das neue Feuerwehrgerätehaus vorgesehene Fläche ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (Anlage 1) und soll in eine Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr geändert werden (Anlage 2)

 

Die erforderliche landesplanerische Abstimmung gem. § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde von der Verwaltung bereits eingeleitet.

 

 

Die erforderlichen Gutachten (Verkehr-, Immissionsschutz- und Bodengutachten) sind bereits in Arbeit und werden zu gegebener Zeit im Rahmen der angestrebten Beteiligungen beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


Der Bürgermeister

                       i.V.

gez. Schweinsberg