Betreff
Tischvorlage
a) 9. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung
Vorlage
236/2023/1
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 der Gebührenbedarfs-berechnung und –kalkulation der Abfallgebühren zugestimmt.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfall-entsorgungsgebühren für Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die Elektroschrott-gebühren und Grundgebühren für Serviceleistungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt. Da bis zur Veröffentlichung der Vorlage 236/2023 keine Informationen über eine Änderung der Gebührensätze des Kreises vorlagen, wurden die durch den Verwaltungsrat am 19.09.2023 beschlossenen Gebührensätze in den Satzungs-entwurf eingearbeitet. Durch neue Erkenntnisse zur den Entsorgungsgebühren sind die Gebührensätze 2024 der Vorlagen 200/2023 und 236/2023 überholt.

 

Laut Mitteilung der Kreisverwaltung werden die Entsorgungsgebühren – vorbehaltlich der Zustimmung durch die politischen Gremien des Kreises – ab 2024 insbesondere aufgrund höherer Abgaben an den Abfallwirtschaft-Zweckverband Ekocity für Rest- und Sperrabfall um jeweils 9 % (+15,00 €/t) und für Bioabfall um 8 % (+10,00 €/t) erhöht. Die hieraus resultierende Kostensteigerung beläuft sich auf + 88.000 € (Restabfall + 66.000 €, Bioabfall + 22.000 €). Darüber hinaus ist eine Kostenerhöhung bei den Serviceleistungen an den Kreis (Pro-Kopf-Grundgebühr und Elektroschrottgebühr) von zusammen 5.000 € zu verzeichnen; diese Kosten werden auf die Restabfallfraktionen umgelegt. Bei den Verwertungserlösen des Kreises für Altpapier ergeben sich keine Änderungen. Es werden, wie ursprünglich geplant, 20 € je Tonne erstattet.

Die Mehrkosten von insgesamt 93.000 € können nur in geringem Umfang durch weitere Ausgleichsbeträge aus Vorjahren in Höhe von 23.000 € kompensiert werden. Aus der überarbeiteten Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen. Angepasste Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 4) enthalten. Abweichungen zur den ursprünglichen Berechnungen sind in blauer Schrift dargestellt.

 

Die neuen Gebührensätze ergeben sich aus der überarbeiteten Kalkulation (Anlage 3) und sind in den angepassten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindest-volumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

2023

2024

Veränderung

Restabfall

111,60 €

114,60 €

+ 3,00 €

Bioabfall

64,80 €

66,60 €

+ 1,80 €

Abfall gesamt

176,40 €

181,20 €

+ 4,80 €

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der Beschluss über die Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2024 vom 19.09.2023 wird aufgehoben.

2.    Der überarbeiteten Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm gemäß Vorlage 236/2023/1 wird zugestimmt.

3.    Der 9. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 236/2023/1 beigefügten Entwurf beschlossen.

4.    Die Beschlüsse zu 1. bis 3. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte