Sachverhalt:
Hiermit wird der
Entwurf der Aktualisierung der Richtlinien Wirtschaftliche Jungendhilfe der
Stadt Schwelm in den Jugendhilfeausschuss (gemeinsame Sitzung des JHA/SchA) am
13.11.2023 eingebracht.
In verschiedenen Arbeitskreisen der
Jugendämter des Ennepe-Ruhr-Kreises hat man sich auf eine Vereinheitlichung und
Aktualisierung der Richtlinien für
die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe verständigt.
Auf Grund des Umfangs der Richtlinien und
der Satzung soll den Fraktionen ausreichend Zeit zur Beratung gegeben werden.
Daher stellt sich der Zeitplan
für die Beratung und Beschlussfassung wie folgt dar:
13.11.2023 |
Einbringung |
05.02.2024 |
Entscheidung
im JHA |
A)
Richtlinien der Stadt Schwelm für die
Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe
Auf der Ebene des Ennepe-Ruhr-Kreises haben
sich die Jugendämter auf eine vereinheitlichte Ausgestaltung der „Richtlinien
für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe“ verständigt.
Gesetzliche Grundlagen, angewendete Arbeitspraktiken und zu erbringende
Leistungen sind aktualisiert und vereinheitlicht worden.
B)
Satzung der Stadt Schwelm über die Erhebung
von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen, Tagespflege und OGS -
Elternbeitragssatzung -
Die Beitragsermäßigung wurde detaillierter definiert. Gesetzliche
Bestimmungen zur Beitragsfreiheit wurden eingepflegt. Landesrechtliche
Regelungen werden in ihrer Rechtskraft zugesichert.
C)
Elternbeitragstabelle
Anpassung der Mindeststundenzahl von Tagespflegebetreuungen (U3 und Ü3)
gemäß der gesetzlichen Mindestbetreuungszeit.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Marcus Kauke |