Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
257/2023
Aktenzeichen
111/Bc
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 24.11.2022 eine Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 74.000.000 € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 28.11.2022 wurde mitgeteilt, dass die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

 

Die Jahresplanung 2024 ergibt stellenweise einen Kreditbedarf bis zu 72 Mio. €.

 

Um auch Schwankungen, wie z.B. Steuerausfälle bzw. unvorhergesehene Mehraufwendungen abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der allgemeinen Liquiditätskredite für 2024 unverändert auf 74.000.000 € festzusetzen.

Nach der Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend.

 

Der Höchstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und -abfluss. Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

 

Damit die Stadt Schwelm zum 01.01.2024 über eine genehmigte Kreditlinie verfügt, muss die Liquiditätssicherung vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2024 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2024 zu beschließen.

 

Die Satzung ist im Hinblick auf die §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 257/2023 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard