Sachverhalt:
Nach den
Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts sind der Stellenplan (Anlagen
1-4) und die
Stellenübersichten (Anlagen 5-8) Anlagen des Haushaltsplans.
Die
Haushaltseinbringung und damit auch die Einbringung des Stellenplans erfolgen in
der heutigen Sitzung des Rates am 21.03.2024. In Folge ist die Beratung des
Stellenplans im Hauptausschuss am 18.04.2024 vorgesehen. Ebenfalls liegt dann
auch die Stellungnahme des Personalrates und ggflls weitere Stellungsnahmen
vor.
Der Stellenplan ist
in die Abschnitte A: Beamte und B: Tarifbeschäftigte (unterteilt in
Tarifbeschäftigte allgemein und Notfallsanitäter/innen sowie Tarifbeschäftigte
im Sozial- und Erziehungsdienst) untergliedert.
Der Stellenplan
(Anlagen 1-4) zeigt die Stellenanzahl zum 01.01.2024 im Vergleich zum
01.01.2023 sowie die am 30.06.2023 besetzten Stellen.
In den
Stellenübersichten (Anlagen 5-8) sind die Stellenanteile in den jeweiligen
Besoldungs- und Vergütungsgruppen den Produkten zugeordnet, so dass die
personelle Ausstattung der Produkte transparent wird. Diese Stellenanteile
werden in den Haushalt übernommen.
Aufgrund der
Aufstellung des Doppelhaushaltes finden sich vorgenannte Daten und Anlagen auch
für den Stellenplan 2025 wieder. Hier wird der Vergleich zwischen 1.1.2025 und
1.1.2024 gezogen.
Die Gesamtzahl der Stellen verändert sich zum Stellenplan 2023 wie folgt:
Stellenplan 2023 365,34
Stellenzuwachs 6,01
davon u. a. Feuerwehr 2,00
Stellenreduzierung - 2,69
Stellenveränderungen 3,91
372,57
.
Der im Vorjahr
bewährte Ansatz und politischer Konsens, die im Jahr 2024 neu zu besetzenden
Ausbildungsstellen bereits vor der abschließenden Genehmigung des Haushaltes
auszuschreiben wurde fortgeführt. Begründet ist dieser Ansatz in einer
möglichst frühen Ausschreibung der Ausbildungsplätze; in der Regel 10 Monate
vor Ausbildungsbeginn.
Bezüglich der neu zu besetzenden Ausbildungsstellen
-
Stadtsekretär*in (2)
-
Bachelor Kommunalverwaltung (1),
-
Verwaltungsfachangestellte/r (2),
-
Gärtner/in (2)
-
Notfallsanitäter*in (2)
-
Brandmeisteranwärter*innen (6)
sind die
Ausschreibungen durchgeführt und es wurde bereits mit den
Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren begonnen.
Im Zuge des
aufzustellenden Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) ist auch der Bereich
„Personal“ betrachtet worden. Das HSK sieht perspektiv eine Stellenminderung
von jährlich zwei Stellen ab 2025 vor. Betrachtet wurden vorrangig freiwillige
Leistungen. Die Grundlage der Berechnung ist der Zeitpunkt des Eintritts von
Beschäftigten in den Ruhestand.
Lt. Stellenplan 2025
können durch den Vollzug von KW- Vermerken die Stellen um insgesamt 1,93
Anteile reduziert werden.
Weitere Erläuterungen zum Stellenplan 2024/25 erfolgen aus Datenschutzgründen im nicht öffentlichen Teil mit der Vorlage 250/2023/1.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |