Sachverhalt:

 

Nach den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts sind der Stellenplan (Anlagen

1-4) und die Stellenübersichten (Anlagen 5-8) Anlagen des Haushaltsplans.

 

Die Haushaltseinbringung und damit auch die Einbringung des Stellenplans erfolgen in der heutigen Sitzung des Rates am 21.03.2024. In Folge ist die Beratung des Stellenplans im Hauptausschuss am 18.04.2024 vorgesehen. Ebenfalls liegt dann auch die Stellungnahme des Personalrates und ggflls weitere Stellungsnahmen vor.

 

Der Stellenplan ist in die Abschnitte A: Beamte und B: Tarifbeschäftigte (unterteilt in Tarifbeschäftigte allgemein und Notfallsanitäter/innen sowie Tarifbeschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) untergliedert.

 

Der Stellenplan (Anlagen 1-4) zeigt die Stellenanzahl zum 01.01.2024 im Vergleich zum 01.01.2023 sowie die am 30.06.2023 besetzten Stellen.

 

In den Stellenübersichten (Anlagen 5-8) sind die Stellenanteile in den jeweiligen Besoldungs- und Vergütungsgruppen den Produkten zugeordnet, so dass die personelle Ausstattung der Produkte transparent wird. Diese Stellenanteile werden in den Haushalt übernommen.

 

Aufgrund der Aufstellung des Doppelhaushaltes finden sich vorgenannte Daten und Anlagen auch für den Stellenplan 2025 wieder. Hier wird der Vergleich zwischen 1.1.2025 und 1.1.2024 gezogen.

 

Die Gesamtzahl der Stellen verändert sich zum Stellenplan 2023 wie folgt:

 

Stellenplan 2023                                                                                            365,34

                Stellenzuwachs                                                                 6,01

                davon u. a.          Feuerwehr                                          2,00

                Stellenreduzierung                                                                          - 2,69

                Stellenveränderungen                                                     3,91

                                                                                                                              372,57

 

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Der im Vorjahr bewährte Ansatz und politischer Konsens, die im Jahr 2024 neu zu besetzenden Ausbildungsstellen bereits vor der abschließenden Genehmigung des Haushaltes auszuschreiben wurde fortgeführt. Begründet ist dieser Ansatz in einer möglichst frühen Ausschreibung der Ausbildungsplätze; in der Regel 10 Monate vor Ausbildungsbeginn.

 

Bezüglich der neu zu besetzenden Ausbildungsstellen

-       Stadtsekretär*in (2)

-       Bachelor Kommunalverwaltung (1),

-       Verwaltungsfachangestellte/r (2),

-       Gärtner/in (2)

-       Notfallsanitäter*in (2)

-       Brandmeisteranwärter*innen (6)

 

sind die Ausschreibungen durchgeführt und es wurde bereits mit den Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren begonnen.

 

Im Zuge des aufzustellenden Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) ist auch der Bereich „Personal“ betrachtet worden. Das HSK sieht perspektiv eine Stellenminderung von jährlich zwei Stellen ab 2025 vor. Betrachtet wurden vorrangig freiwillige Leistungen. Die Grundlage der Berechnung ist der Zeitpunkt des Eintritts von Beschäftigten in den Ruhestand.

Lt. Stellenplan 2025 können durch den Vollzug von KW- Vermerken die Stellen um insgesamt 1,93 Anteile reduziert werden.

 

Weitere Erläuterungen zum Stellenplan 2024/25 erfolgen aus Datenschutzgründen im nicht öffentlichen Teil mit der Vorlage 250/2023/1.

 


 

 


 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard