Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2009 besteht eine unbefristete Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Psychologische Beratungsstelle) und den Städten
Ennepetal/Breckerfeld, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel.
Die Anmeldungen, durchgeführten Förderungen sowie die personelle
Ausstattung im Förderbereich der Psychologischen Beratungsstelle sind in den
vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Der Bericht über die letzten
Jahre wurde dem JHA bereits vorgestellt. Seit der Neufassung im Jahre 2015 sind
für den Diagnostikbereich 4 Vollzeitstellen vorgesehen und im Förderbereich 6
Vollzeitstellen.
Der Personalstand ist nun vollumfänglich erreicht, die Bedarfe der
Familien steigen dagegen weiter. Die Corona-Pandemie verstärkt diese
Entwicklung zusätzlich, kann sie aber nicht erklären.
Rund 200 Standard-Fallbearbeitungen (LRS oder Dyskalkulie) pro Jahr sind
mit dem derzeitigen Personalstand in der Diagnostik möglich. Die Anmeldezahlen
im Jahr 2022 betrugen 285 Familien. Anmeldungen mit diagnostischem Mehraufwand
(Doppeldiagnosen und Verhaltensauffälligkeiten) erfuhren in den letzten Jahren
einen starken Anstieg.
Die Anmeldezahlen steigen seit 2020 stetig, diese Entwicklung setzt sich
auch im Jahr 2023 weiter fort. Auch das Symptombild der Kinder, die sich
anmelden bzw. von ihren Eltern angemeldet werden, hat sich stark verändert. So
zeigen sich multiple Problemlagen und sorgenbeladene Familiensysteme. Besonders
der Bedarf nach einer ADHS-Abklärung nimmt immer mehr Arbeitszeit in Anspruch.
Gleichzeitig können jedoch nicht signifikant mehr Diagnosestellungen
verzeichnet werden. Dennoch ist der Bedarf nach Abklärung und auch
Unterstützung bezüglich Unruhe und auffälligem Verhalten der Kinder in der
Schule stark angestiegen.
Die Diagnosen im Bereich der Lernbehinderung (IQ unter 85) haben sich im
Vergleich zum Vorjahr verdreifacht, ähnliches Erleben zeigt sich auch an den
Schulen, wo sich ein deutlicher Anstieg an AO-SF-Verfahren bemerkbar macht.
Mehr Kinder mit einer Lernbehinderung in der Förderung bedeutet für die Arbeit
der Psychologischen Beratungsstelle, dass ein größerer Arbeitsaufwand vorliegt
und es insgesamt zu einer längeren Förderdauer kommt, was sich auf Dauer
wiederum negativ auf die Wartezeiten auswirkt.
Die Diagnostik in der Psychologischen Beratungsstelle kann diesem über
die Jahre gewachsenem Ansturm mit dem im Kooperationsvertrag vereinbarten
Personalstand nicht mehr gerecht werden. Die Folge sind stark erhöhte
Wartezeiten auf ein Erstgespräch für die Familien (>4-6 Monate).
Um dem erhöhten und weiter steigendem Bedarf adäquat zu begegnen, ist
eine Stundenanpassung im Diagnostikbereich notwendig. Hier ist aufgrund der
räumlichen Kapazitätsgrenze der Psychologischen Beratungsstelle eine
Aufstockung von nicht mehr als 20 Wochenstunden noch umsetzbar.
Sollte der Personalstand im Rahmen des Kooperationsvertrags nicht
angepasst werden, zeichnen sich lediglich folgende Maßnahmen zur Abmilderung
des Bedarfsanstiegs ab:
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Aufnahmestopp
von Neuaufnahmen.
-
Warteliste
auf ein Erstgespräch mit Wartezeiten von mehr als einem halben Jahr.
-
Konzentration
der diagnostischen Ressourcen auf das Hauptgeschäft (LRS und Dyskalkulie), d.h.
temporäres Aussetzen der sehr zeitintensiven ADHS-Diagnostik.
Die jährlichen Personalkosten für eine zusätzliche 20 Stunden-Stelle
würden sich voraussichtlich auf insgesamt 49.743,59 € belaufen. Die Aufteilung
der Kosten erfolgt nach Einwohnerzahl unter den Vertragskommunen
Breckerfeld/Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel.
Für die Stadt Schwelm ergeben sich für den Bereich der Diagnostik
jährliche Mehrkosten i.H.v. rd. 11.000,00 €. Es kann jedoch davon ausgegangen
werden, dass diese Mehrkosten durch Minderaufwand in den Bereichen HzE bzw.
Eingliederungshilfe gem. § 35a ausgeglichen werden können, da durch die
kürzeren Wartezeiten weniger bzw. kürzere Hilfen in diesen Bereichen notwendig
werden. Daher sind keine finanziellen Veränderungen in der mittelfristigen
Finanzplanung im Produkt 06.03.03.533100 zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Der notwendigen anteiligen Kostenübernahme für eine Teilzeitstelle mit
20 Wochenstunden im Rahmen des Kooperationsvertrags zur weiteren Erbringung der
Fallbearbeitung der Psychologischen Beratungsstelle wird zugestimmt.
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Der Bürgermeister i.V. gez. Kauke |
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