Betreff
Antrag auf Kostenübernahme für eine zusätzliche Teilzeitstelle der Psychologischen Beratungsstelle des EN-Kreises
Vorlage
246/2023
Aktenzeichen
221/1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2009 besteht eine unbefristete Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis (Psychologische Beratungsstelle) und den Städten Ennepetal/Breckerfeld, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel.

 

Die Anmeldungen, durchgeführten Förderungen sowie die personelle Ausstattung im Förderbereich der Psychologischen Beratungsstelle sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Der Bericht über die letzten Jahre wurde dem JHA bereits vorgestellt. Seit der Neufassung im Jahre 2015 sind für den Diagnostikbereich 4 Vollzeitstellen vorgesehen und im Förderbereich 6 Vollzeitstellen.

 

 

Der Personalstand ist nun vollumfänglich erreicht, die Bedarfe der Familien steigen dagegen weiter. Die Corona-Pandemie verstärkt diese Entwicklung zusätzlich, kann sie aber nicht erklären.

 

Rund 200 Standard-Fallbearbeitungen (LRS oder Dyskalkulie) pro Jahr sind mit dem derzeitigen Personalstand in der Diagnostik möglich. Die Anmeldezahlen im Jahr 2022 betrugen 285 Familien. Anmeldungen mit diagnostischem Mehraufwand (Doppeldiagnosen und Verhaltensauffälligkeiten) erfuhren in den letzten Jahren einen starken Anstieg.

 

 

Die Anmeldezahlen steigen seit 2020 stetig, diese Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2023 weiter fort. Auch das Symptombild der Kinder, die sich anmelden bzw. von ihren Eltern angemeldet werden, hat sich stark verändert. So zeigen sich multiple Problemlagen und sorgenbeladene Familiensysteme. Besonders der Bedarf nach einer ADHS-Abklärung nimmt immer mehr Arbeitszeit in Anspruch. Gleichzeitig können jedoch nicht signifikant mehr Diagnosestellungen verzeichnet werden. Dennoch ist der Bedarf nach Abklärung und auch Unterstützung bezüglich Unruhe und auffälligem Verhalten der Kinder in der Schule stark angestiegen.

 

Die Diagnosen im Bereich der Lernbehinderung (IQ unter 85) haben sich im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht, ähnliches Erleben zeigt sich auch an den Schulen, wo sich ein deutlicher Anstieg an AO-SF-Verfahren bemerkbar macht. Mehr Kinder mit einer Lernbehinderung in der Förderung bedeutet für die Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle, dass ein größerer Arbeitsaufwand vorliegt und es insgesamt zu einer längeren Förderdauer kommt, was sich auf Dauer wiederum negativ auf die Wartezeiten auswirkt.

 

Die Diagnostik in der Psychologischen Beratungsstelle kann diesem über die Jahre gewachsenem Ansturm mit dem im Kooperationsvertrag vereinbarten Personalstand nicht mehr gerecht werden. Die Folge sind stark erhöhte Wartezeiten auf ein Erstgespräch für die Familien (>4-6 Monate).

 

Um dem erhöhten und weiter steigendem Bedarf adäquat zu begegnen, ist eine Stundenanpassung im Diagnostikbereich notwendig. Hier ist aufgrund der räumlichen Kapazitätsgrenze der Psychologischen Beratungsstelle eine Aufstockung von nicht mehr als 20 Wochenstunden noch umsetzbar.

 

Sollte der Personalstand im Rahmen des Kooperationsvertrags nicht angepasst werden, zeichnen sich lediglich folgende Maßnahmen zur Abmilderung des Bedarfsanstiegs ab:

 

-       Aufnahmestopp von Neuaufnahmen.

-       Warteliste auf ein Erstgespräch mit Wartezeiten von mehr als einem halben Jahr.

-       Konzentration der diagnostischen Ressourcen auf das Hauptgeschäft (LRS und Dyskalkulie), d.h. temporäres Aussetzen der sehr zeitintensiven ADHS-Diagnostik.

 

Die jährlichen Personalkosten für eine zusätzliche 20 Stunden-Stelle würden sich voraussichtlich auf insgesamt 49.743,59 € belaufen. Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach Einwohnerzahl unter den Vertragskommunen Breckerfeld/Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel.

 

Für die Stadt Schwelm ergeben sich für den Bereich der Diagnostik jährliche Mehrkosten i.H.v. rd. 11.000,00 €. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Mehrkosten durch Minderaufwand in den Bereichen HzE bzw. Eingliederungshilfe gem. § 35a ausgeglichen werden können, da durch die kürzeren Wartezeiten weniger bzw. kürzere Hilfen in diesen Bereichen notwendig werden. Daher sind keine finanziellen Veränderungen in der mittelfristigen Finanzplanung im Produkt 06.03.03.533100 zu erwarten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der notwendigen anteiligen Kostenübernahme für eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden im Rahmen des Kooperationsvertrags zur weiteren Erbringung der Fallbearbeitung der Psychologischen Beratungsstelle wird zugestimmt.

 


 

 

 

 

Der Bürgermeister

i.V. gez. Kauke