Sachverhalt:
Die Anlage (WP
2024) steht nur in digitaler Form zur Verfügung.
Der Verwaltungsrat entscheidet gemäß § 8 der Satzung der Technischen Betriebe Schwelm (AöR) über die Feststellung des Wirtschaftsplanes.
Der Entwurf für den Wirtschaftsplan 2024 der TBS AöR wird zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
Er beinhaltet die Ansätze für die TBS-eigenen Aufgaben sowie die Ansätze des Arbeitsentwurfs zum städtischen Haushaltsplan für einzelne Dienstleistungen (z. B. Reinigung der Straßeneinläufe).
Hinsichtlich der Beratung des Stellenplanes wird auf die Stellenübersicht gemäß Vorlage VR 192/2023 hingewiesen
Erläuterungen zu den Fahrzeugbeschaffungen
Für 2024 sind folgende Fahrzeugbeschaffungen vorgesehen:
- Müllfahrzeug (400 T€)
· Kehrmaschine (240 T€)
· Ladog (170 T€)
Die Beschaffungen wurden aufgrund der langen Lieferzeiten in die Wege geleitet. Wegen fehlender Voraussetzungen (Ladeinfrastruktur, Reparaturmöglichkeit, Fördermittel, ausreichende Erfahrungen zu Störanfälligkeit und Reparaturnotwendigkeit) werden diese Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb beschafft.
Hinweis
Der
Kreditermächtigungen aus Vorjahren werden erhöht, da die notwendige
Darlehensaufnahme 2023 voraussichtlich auf Anfang 2024 geschoben wird.
Hintergrund ist, dass in der Regel zu Jahresbeginn günstigere Konditionen
erzielt werden können als am Jahresende.
Aus dem selben
Grund soll – abweichend von den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 – eine
temporäre Erhöhung des Dispokredites bis Ende Februar 2024 auf 6,5 Mio. €
ermöglichen, ein zum Jahresende fälliges Darlehen zu tilgen und die
Prolongation auf Anfang 2024 zu schieben.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Wirtschaftsplan 2024 der Technischen
Betriebe Schwelm AöR inkl. Stellenplan wird festgestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, eventuelle Änderungen vorzunehmen, die sich aus
Beratung und Verabschiedung des städtischen Haushaltsplanes ergeben.
2.
Abweichend von den Wirtschaftsplänen 2023 und
2024 wird der Dispokredit bis zum 28.02.2024 auf 6.5 Mio. € erhöht.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |
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