b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
hat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren 2024 am 19.09.2023 zugestimmt. Detaillierte
Berechnungen und Erläuterungen sind in der Vorlage 201/2023 ausgeführt.
Die der Beschlussfassung
zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 237/2023 erneut
beigefügt:
· Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2)
· Gebührenkalkulation (Anlage 3)
· Vergleichsübersicht einschl. Erläuterungen (Anlage
4)
Die ab 2024
geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten
Satzungsentwurf eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 19.
Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 237/2023 wird beschlossen.
2.
Der
Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende
Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt
Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |