b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
hat der Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation der
Stra?enreinigungsgeb?hren 2024 am 19.09.2023 zugestimmt. Detaillierte
Berechnungen und Erl?uterungen sind in der Vorlage 201/2023 ausgef?hrt.
Die der Beschlussfassung
zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 237/2023 erneut
beigef?gt:
? Geb?hrenbedarfsberechnung (Anlage 2)
? Geb?hrenkalkulation (Anlage 3)
? Vergleichs?bersicht einschl. Erl?uterungen (Anlage
4)
Die ab 2024
geltenden Geb?hrens?tze sind in den als Anlage 1 beigef?gten
Satzungsentwurf eingearbeitet.
Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 19.
Nachtrag zur Satzung ?ber die Stra?enreinigung und die Erhebung von
Stra?enreinigungsgeb?hren in der Stadt Schwelm (Stra?enreinigungs- und
Geb?hrensatzung) gem?? dem Entwurf zu Vorlage 237/2023 wird beschlossen.
2.
Der
Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende
Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt
Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |
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