Betreff
a) 19. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
237/2023
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat hat der Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation der Stra?enreinigungsgeb?hren 2024 am 19.09.2023 zugestimmt. Detaillierte Berechnungen und Erl?uterungen sind in der Vorlage 201/2023 ausgef?hrt.

Die der Beschlussfassung zugrunde gelegten Unterlagen sind zur Beratung der Vorlage 237/2023 erneut beigef?gt:

?      Geb?hrenbedarfsberechnung (Anlage 2)

?      Geb?hrenkalkulation (Anlage 3)

?      Vergleichs?bersicht einschl. Erl?uterungen (Anlage 4)

Die ab 2024 geltenden Geb?hrens?tze sind in den als Anlage 1 beigef?gten Satzungsentwurf eingearbeitet.


Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 19. Nachtrag zur Satzung ?ber die Stra?enreinigung und die Erhebung von Stra?enreinigungsgeb?hren in der Stadt Schwelm (Stra?enreinigungs- und Geb?hrensatzung) gem?? dem Entwurf zu Vorlage 237/2023 wird beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte

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