Betreff
a) 9. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
235/2023
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 19.09.2023 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfs-berechnung und –kalkulation 2024 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.

 

Nach Erstellung der ursprünglichen Kalkulation hat der Wupperverband die voraussichtlichen Beiträge für das Veranlagungsjahr 2024 mitgeteilt. Auf Grundlage der endgültigen Beitragsveranlagung für 2022 ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 3 %. Der Mehrbetrag beläuft sich auf weitere 62.000 € (urspr. Planung + 41.000 €). Die Erhöhung wirkt sich mit 0,06 € ausschließlich auf den Gebührensatz der Schmutzwasserbeseitigung negativ bei den (übrigen) Benutzern mit Kanalanschluss aus. Durch Einrechnung weiterer Überdeckungsbeträge aus Vorjahren wird der Mehrbedarf vollständig ausgeglichen und der kalkulierte Gebührensatz von 3,25 € bleibt unverändert.

 

Die überarbeitete Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die Vergleichsübersicht 2023/2024 mit Erläuterungen (Anlage 4) sind beigefügt.

 

Die ab 2024 geltenden Gebührensätze sind in den Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 


 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 9. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 235/2023 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte