b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
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In der Sitzung am
19.09.2023 hat der Verwaltungsrat der Geb?hrenbedarfs-berechnung und
?kalkulation 2024 f?r die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.
Nach Erstellung der
urspr?nglichen Kalkulation hat der Wupperverband die voraussichtlichen Beitr?ge
f?r das Veranlagungsjahr 2024 mitgeteilt. Auf Grundlage der endg?ltigen
Beitragsveranlagung f?r 2022 ergibt sich insgesamt eine Erh?hung um 3 %. Der
Mehrbetrag bel?uft sich auf weitere 62.000 ? (urspr. Planung + 41.000 ?). Die Erh?hung
wirkt sich mit 0,06 ? ausschlie?lich auf den Geb?hrensatz der
Schmutzwasserbeseitigung negativ bei den (?brigen) Benutzern mit Kanalanschluss
aus. Durch Einrechnung weiterer ?berdeckungsbetr?ge aus Vorjahren wird der
Mehrbedarf vollst?ndig ausgeglichen und der kalkulierte Geb?hrensatz von 3,25 ?
bleibt unver?ndert.
Die ?berarbeitete
Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die
Vergleichs?bersicht 2023/2024 mit Erl?uterungen (Anlage 4) sind
beigef?gt.
Die ab 2024
geltenden Geb?hrens?tze sind in den Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.
Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 9. Nachtrag zur Satzung ?ber die Erhebung
von Abwassergeb?hren in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage
235/2023 beigef?gten Entwurf beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt,
dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt
Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |
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