Betreff
a) 9. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
235/2023
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

?

In der Sitzung am 19.09.2023 hat der Verwaltungsrat der Geb?hrenbedarfs-berechnung und ?kalkulation 2024 f?r die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.

Nach Erstellung der urspr?nglichen Kalkulation hat der Wupperverband die voraussichtlichen Beitr?ge f?r das Veranlagungsjahr 2024 mitgeteilt. Auf Grundlage der endg?ltigen Beitragsveranlagung f?r 2022 ergibt sich insgesamt eine Erh?hung um 3 %. Der Mehrbetrag bel?uft sich auf weitere 62.000 ? (urspr. Planung + 41.000 ?). Die Erh?hung wirkt sich mit 0,06 ? ausschlie?lich auf den Geb?hrensatz der Schmutzwasserbeseitigung negativ bei den (?brigen) Benutzern mit Kanalanschluss aus. Durch Einrechnung weiterer ?berdeckungsbetr?ge aus Vorjahren wird der Mehrbedarf vollst?ndig ausgeglichen und der kalkulierte Geb?hrensatz von 3,25 ? bleibt unver?ndert.

Die ?berarbeitete Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die Vergleichs?bersicht 2023/2024 mit Erl?uterungen (Anlage 4) sind beigef?gt.

Die ab 2024 geltenden Geb?hrens?tze sind in den Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.


Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 9. Nachtrag zur Satzung ?ber die Erhebung von Abwassergeb?hren in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 235/2023 beigef?gten Entwurf beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte

?