Sachverhalt:
Bestellung des Vorstandes
Gemäß § 5 Abs. 2 der
Unternehmenssatzung wird der Vorstand vom Verwaltungsrat auf die Dauer von
höchstens fünf Jahren bestellt. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Frau Bolte wurde mit Ausscheiden des vorherigen Vorstands, Herrn Flocke, zum Vorstand bestellt. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren erbrachten überdurchschnittlichen guten Leistungen wird vorgeschlagen, Frau Ute Bolte für die Dauer von fünf Jahren erneut zum Vorstand der TBS AöR zu bestellen.
Ernennung des Stellvertreters
Gemäß § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung kann der Verwaltungsrat Stellvertreter für den Vorstand ernennen.
Es wird vorgeschlagen, erneut Herrn Karsten Migchielsen als Stellvertreter zu ernennen. Herr Migchielsen hat in den vergangenen Jahren in dieser Funktion hervorragende Leistungen erbracht.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsrat
bestellt Ute Bolte ab dem 01.12.2023 für fünf Jahre zum Vorstand der
Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR.
Für den selben
Zeitraum wird Herr Karsten Migchielsen zum Stellvertreter des Vorstands
ernannt.
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Vorsitzender des Verwaltungsrates gezeichnet Ralf Schweinsberg |