Sachverhalt:
Inhaltlich wird auf das beigef?gte Konzeptpapier zur Obdachlosen- und Fl?chtlingsunterbringung in Schwelm verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Es wird
beschlossen die Kaiserstr. 69 weiterhin als Gemeinschaftsunterkunft f?r die
Obdachlosen- und Fl?chtlingsunterbringung zu nutzen. Die Nutzung der
Kurf?rstenstr. 23 a und b zur Unterbringung von Fl?chtlingen soll gepr?ft und wenn
m?glich vorbereitet werden.
Die noch nicht verausgabten Landesmittel f?r die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsm?glichkeiten f?r Gefl?chtete sollen f?r die Instandsetzung und bessere baulichen Untergliederung der Objekte zur Verf?gung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Land hat der
Stadt Schwelm Mittel aus dem Sonderverm?gen ?Bew?ltigung der Krisensituation in
Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine? f?r die Schaffung,
Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsm?glichkeiten f?r Gefl?chtete
bewilligt. Hierzu z?hlen demnach auch Bau- und Sanierungskosten. Die Mittel
werden bis zum 31.Dezember 2023 gew?hrt.
Die noch nicht verausgabten Landesmittel f?r die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsm?glichkeiten f?r Gefl?chtete sollen f?r die Instandsetzung und bessere baulichen Untergliederung der Objekte zur Verf?gung gestellt werden.
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
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