Betreff
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung in Schwelm
Vorlage
224/2023
Aktenzeichen
220/Bu
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Inhaltlich wird auf das beigefügte Konzeptpapier zur Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung in Schwelm verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen die Kaiserstr. 69 weiterhin als Gemeinschaftsunterkunft für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung zu nutzen. Die Nutzung der Kurfürstenstr. 23 a und b zur Unterbringung von Flüchtlingen soll geprüft und wenn möglich vorbereitet werden.

 

Die noch nicht verausgabten Landesmittel für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete sollen für die Instandsetzung und bessere baulichen Untergliederung der Objekte zur Verfügung gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Land hat der Stadt Schwelm Mittel aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“ für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete bewilligt. Hierzu zählen demnach auch Bau- und Sanierungskosten. Die Mittel werden bis zum 31.Dezember 2023 gewährt.

 

Die noch nicht verausgabten Landesmittel für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete sollen für die Instandsetzung und bessere baulichen Untergliederung der Objekte zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard