Sachverhalt:
Inhaltlich wird auf das beigefügte Konzeptpapier zur Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung in Schwelm verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Es wird
beschlossen die Kaiserstr. 69 weiterhin als Gemeinschaftsunterkunft für die
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung zu nutzen. Die Nutzung der
Kurfürstenstr. 23 a und b zur Unterbringung von Flüchtlingen soll geprüft und wenn
möglich vorbereitet werden.
Die noch nicht verausgabten Landesmittel für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete sollen für die Instandsetzung und bessere baulichen Untergliederung der Objekte zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Land hat der
Stadt Schwelm Mittel aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in
Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“ für die Schaffung,
Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete
bewilligt. Hierzu zählen demnach auch Bau- und Sanierungskosten. Die Mittel
werden bis zum 31.Dezember 2023 gewährt.
Die noch nicht verausgabten Landesmittel für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete sollen für die Instandsetzung und bessere baulichen Untergliederung der Objekte zur Verfügung gestellt werden.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |