Sachverhalt:
Hiermit wird der
Entwurf der Schulentwicklungsplanung 2023 der Stadt Schwelm in den
Schulausschuss (gemeinsame Sitzung des JHA/SchA) am 13.11.2023 eingebracht.
Schulkonferenzen,
Nachbarstädte, die Schulaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises und die
Bezirksregierung Arnsberg sind an der Schulentwicklungsplanung zu beteiligen
und erhalten in den nächsten Tagen den Entwurf zur Stellungnahme.
Der Zeitplan für die
Beratung und Beschlussfassung durch den Rat stellt sich wie folgt dar:
Bis
21.12.2023 |
Möglichkeit
zur Stellungnahme |
01.02.2024 |
Beratung
im Schulausschuss |
08.02.2024 |
Beratung
im Hauptausschuss |
22.02.2024 |
Entscheidung
im Rat |
Aufgrund des Umfangs
des Schulentwicklungsplanes (127 Seiten) wird darauf verzichtet, den Entwurf
den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Der Entwurf ist im
Ratsinformationssystem einsehbar.
Die wesentlichen
Erkenntnisse (E) und Maßnahmen (M) aus dem Entwurf sind hier zusammengefasst:
Modul 1 – Schülerzahlen und Prognose
Grundschulen:
E |
Die
Geburtenzahlen bleiben in den nächsten Schuljahren auf einem hohen Niveau.
Ab den Schuljahren 2027/28 und 2028/29 geht die Zahl leicht zurück. |
E |
Die
Einschulungsquote über alle Grundschulen, also die Quote der in Schwelm
verbleibenden SchulanfängerInnen insgesamt, beträgt durchschnittlich 97,27
Prozent. |
E |
Nach
Anstieg auf 308 SuS im Schuljahr 2021/22 geht die Anzahl der
SchulanfängerInnen in den nächsten Schuljahren leicht zurück, pendelt sich in
den nächsten Jahren zwischen rd. 260 bis 280 SuS ein. Ausreißer ist das Jahr
2026/27 mit einer Schülerzahl über 290. |
M |
Die
im Schuljahr 2017/18 eingeführte Deckelung der Schuleingangsklassen im
Primarbereich bei 25 SuS soll aufgrund der weiterhin hohen SchülerInnenzahlen
beibehalten werden. Mit dieser
Maßnahme können die schulorganisatorische Planungssicherheit und auch das
zahlenmäßige Lehrkräfte-/SchülerInnenverhältnis nachhaltig optimiert werden.
Zudem kann die quantitative Basis für eine inklusive und integrative
Beschulung insgesamt deutlich optimiert werden. |
Weiterführende Schulen:
E |
Nach
einem schwankenden, aber stetig steigenden Verlauf, erreichen die
Abgangszahlen im Schuljahr 2024/25 und 2025/26 das höchste Niveau. Ab dem
Schuljahr 2026/27 werden sinkende Abgangszahlen prognostiziert. |
E |
Die
zur weiteren Berechnung anzuwendende Quote
der auspendelnden SuS bei Übergang in die 5. Klasse liegt bei 35,30
Prozent. |
E |
Die
Übergangsquote der weiterführenden Schulen in Schwelm zeigt sich im Verlauf
deutlich wechselhaft und liegt im Schnitt der Schuljahre 2019/20 bis 2023/24
bei 62,14 Prozent. Die Quote über die beiden weiterführenden Schulen sinkt im
Vergleichszeitraum 2018/19 bis 2023/24 um ca. 9%. Gleichzeitig erhöht sich
die Quote der auspendelnden SuS um ca. 15 %. |
M |
Die
beschriebene Vielfalt der Schullandschaft im Südkreis, die zunehmende
Bereitschaft zur Mobilität bei Schülern und Schülerinnen und Eltern und die
hieraus entstehende Dynamik erfordern eine stärkere Kommunikation und
Abstimmung zwischen den Kommunen einerseits sowie der Schulverwaltung mit
Schulleitungen und Schulamt bzw. Bezirksregierung andererseits sowie eine
erhöhte Handlungsbereitschaft. SuS-Zahlen und
Zügigkeiten können nach heutigem Stand innerhalb der vorhandenen Strukturen
bedient werden. Ob und ggfs. welche räumlichen Maßnahmen dennoch zur
Beschulung der zukünftigen SuS notwendig bzw. empfehlenswert werden könnten,
wird im Modul Räume beschrieben. |
Modul 2 -
Betreuung
E |
Je
nach prognostizierter Betreuungsquote wird sich die Anzahl der Gruppen mehr
als verdoppeln bzw. verdreifachen. Eine festgesetzte Betreuungsquote zwischen
75 – 80 % erscheint aber realistisch. |
M |
Eine
erhebliche Erhöhung der Gruppen aufgrund des Rechtsanspruches kann nur durch
die Schaffung von neuen Räumen einhergehen. Hierzu wird im Modul 5
ausführlich darauf eingegangen. Die zu schaffenden Räume sind sowohl von der
OGS als auch von der Schule zu nutzen. |
Modul 3 –
Integration
E |
62
verschiedene Nationalitäten werden in den Schwelmer Schulen beschult. Die
stärkste Gruppe kommt aus Europa, insgesamt 24 Länder mit 354 SuS. Aus Asien
kommen aus 23 Ländern insgesamt 210 SuS. Amerika, mit 4 Ländern und 5 SuS,
sowie Afrika mit 11 Ländern und insgesamt 29 bilden die schwächste Gruppe.
Die multikulturelle Zusammensetzung stellt die Schulen aufgrund von
religiösen, politischen, kulturellen und sprachlichen Konflikten vor große
pädagogische Herausforderungen. |
Modul 4 –
Inklusion
Grundschulen:
E |
Im Verhältnis zur
Gesamtzahl der SuS in der Primarstufe im Schuljahr 2023/24 wurden bei 3,65 %
der SuS Förderbedarfe festgestellt. Hierbei bilden die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Lernen sowie die Emotionale und Soziale Entwicklung mit deutlichem Abstand die
größte Gruppe. Die Förderschwerpunkte Sprache,
Sehen und Körperliche und motorische Entwicklung sind nur wenig, der
Schwerpunkt Hören und Kommunikation ist aktuell nicht vorhanden. |
E |
Bezüglich der
präventiven Förderung besteht im Verhältnis zur GesamtschülerInnenzahl im
Primarbereich bei 7,82 % der SuS im Schuljahr 2023/24 ein entsprechender
Bedarf. Die Verteilung der Schwerpunkte ist dem Ergebnis aus dem Bereich der
festgestellten Förderbereiche nicht durchgehend ähnlich. So bilden die Förderschwerpunkte
Lernen sowie die Emotionale und Soziale Entwicklung
zwar mit deutlichem Abstand die größte Gruppe, der Schwerpunkt Sprache folgt mit jedoch großem
Abstand. Die Förderschwerpunkte Körperliche
und motorische Entwicklung und Geistige
Entwicklung sind nur punktuell, die Schwerpunkte Sehen und Hören und
Kommunikation sind nicht vorhanden. |
E |
Das
Poolmodell als niedrigschwelliges und zukunftsweisendes Modell ist zu
erhalten. Es kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute und trägt zur
Verbesserung des gemeinsamen Unterrichts bei. |
E |
Im
Ergebnis kann nach Einschätzung der Schulen zumindest bedingt jeder
Förderschwerpunkt im Schwelmer Primarbereich abgebildet werden, sofern auch
die personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Entscheidend ist jedoch
die Prüfung in jedem Einzelfall. |
M |
Im
Jahr 2023 wurde der Beschluss gefasst, ab dem Schuljahr 2023/24 27,5
Zeitstunden pro Unterrichtswoche pro Klasse bereitzustellen, damit die
Poollösung weiterhin gesichert ist. |
M |
Zur
verständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben müssen nicht in jeder Schule
die Bedingungen zur Beschulung jedes Förderschwerpunktes vorgehalten werden.
Vielmehr muss bei der Anmeldung von einzelnen SuS mit Förderbedarf bzw. einer
entsprechenden Beantragung im Bedarfsfall frühzeitig anlassbezogen
nachgesteuert werden. So können beispielsweise je nach Förderbedarf
Hilfsmittel beschafft oder nach Möglichkeit beim Landschaftsverband geliehen
oder in der geeigneten Grundschule Sanitärbereiche und/oder Flurbereiche
baulich angepasst werden. Werden bauliche Maßnahmen erforderlich, sollte die
betroffene Schule auch zukünftig für vergleichbare Förderbedarfe ausgewählt
werden. Denkbar ist zum Beispiel auch, dass Klassen im Bedarfsfall auf einer
Etage verbleiben und nicht bei Schuljahreswechsel umziehen. |
Weiterführende Schulen:
E |
Im
Schuljahr 2023/23 beträgt an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule der Anteil
der SuS mit festgestelltem Förderbedarf 0,23 % und mit präventivem
Förderbedarf 7,49 %. Wie auch im Primarbereich bilden die Förderschwerpunkte Lernen sowie die Emotionale und Soziale Entwicklung mit deutlichem Abstand die
größte Gruppe. Hingegen fällt der Anteil an den Förderschwerpunkten Sprache und Körperliche und motorische Entwicklung geringer aus. Die
Schwerpunkte Hören und Kommunikation und Sehen werden aktuell nicht
abgebildet. |
E |
Im
Ergebnis kann nach Einschätzung der Schulen zumindest bedingt jeder
Förderschwerpunkt auch im Schwelmer Sekundarbereich I abgebildet werden,
sofern auch die personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Entscheidend
ist jedoch die Prüfung in jedem Einzelfall. |
M |
Zur
verständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben müssen nicht in jeder Schule
die Bedingungen zur Beschulung jedes Förderschwerpunktes vorgehalten werden.
Vielmehr muss bei der Anmeldung von einzelnen SuS mit Förderbedarf bzw. einer
entsprechenden Beantragung im Bedarfsfall frühzeitig anlassbezogen
nachgesteuert werden. So können beispielsweise je nach Förderbedarf
Hilfsmittel beschafft oder nach Möglichkeit beim Landschaftsverband geliehen
oder in der geeigneten Grundschule Sanitärbereiche und/oder Flurbereiche
baulich angepasst werden. Werden bauliche Maßnahmen erforderlich, sollte die
betroffene Schule auch zukünftig für vergleichbare Förderbedarfe ausgewählt
werden. Denkbar ist zum Beispiel auch, dass Klassen im Bedarfsfall auf einer
Etage verbleiben und nicht bei Schuljahreswechsel umziehen. |
Modul 5 –
Räume
E |
Die
Grundschule Nordstadt belegt
aktuell zehn Klassenräume. Sukzessive benötigt die Schule noch zwei weitere
Klassenräume. Diese sind im Containerbau bereits vorhanden. Gruppenräume,
Differenzierungsräume, Musikraum sind nicht vorhanden. Ebenso fehlen für die
Lehrkräfte ein Arbeitsraum und ein Besprechungszimmer. Im Betreuungsbereich
fehlen Gruppenräume, Tornister und Garderobenräume sowie ein weiterer
Essensraum. Durch den Rechtsanspruch
ab 2026 wird eine erhöhte Zahl an Räumen benötigt. |
M |
Um
zunächst die beengte Situation im OGS-Bereich zu verbessern und zur Schaffung
neuer Klassenräume durch die Dreizügigkeit, wurde auf dem Bolzplatz an der
Schule ein Containerbau aufgestellt. Gem. politischer Beschlüsse wird an der
Grundschule Nordstadt ein Anbau errichtet. Die dadurch entstehenden Räume
sind sowohl von der OGS als auch von der Schule zu nutzen. |
E |
Die Grundschule Engelbertstraße belegt
aktuell alle zwölf Klassenräume und wird diese auch perspektivisch benötigen.
Gruppenräume, Bücherei, Differenzierungsräume, Computerraum und
Musikraum/Instrumentenraum sind nicht vorhanden. Des Weiteren fehlen
Besprechungszimmer, ein Arbeitsraum für die Lehrkräfte und ein Büro für die
stellv. Schulleitung, Im OGS-Bereich fehlen Gruppenräume, Funktionsräume, ein
Rückzugsraum für Kinder, Hygieneraum und Besprechungsraum. Durch den
Rechtsanspruch ab 2026 wird eine erhöhte Zahl an Räumen benötigt. |
M |
Gem.
politischer Beschlüsse wird die ehemalige Gustav-Heinemann-Schule abgerissen
und an dessen Stelle ein Neubau für die Grundschule Engelbertstraße
errichtet. Eine Zwei-Feld-Sporthalle ist vorgesehen. Die dadurch entstehenden
Räume sind sowohl von der OGS als auch von der Schule zu nutzen. |
E |
Die
Grundschule Ländchenweg belegt
aktuell alle sechzehn Klassenräume und wird diese auch perspektivisch
benötigen. Gruppenräume, Computerraum, Mehrzweckraum oder Musikraum sind
nicht vorhanden. Im Betreuungsbereich fehlen Funktionsräume,
Hausaufgabenräume ein weiterer Essenraum und Tornister-/Garderobenräume. |
M |
Gem.
politischer Beschlüsse wird an der Grundschule Ländchenweg ein Anbau
errichtet. Die dadurch entstehenden Räume sind sowohl von der OGS als auch
von der Schule zu nutzen. |
E |
Die
Kath. Grundschule St. Marien
belegt aktuell alle acht Klassenräume und wird diese auch perspektivisch
benötigen. Die Schule verfügt über keinerlei Gruppen- oder
Differenzierungsräume, ebenso fehlen Rückzugsraum, Musikraum und ein
Arbeitsraum für die Lehrkräfte. Die Bücherei ist im Computerraum
untergebracht. Das „Labor der kleinen ForscherInnen“ musste aufgrund des
Platzmangels als Betreuungsraum umfunktioniert werden. |
M |
Gem.
politischer Beschlüsse wird an der Katholischen Grundschule St. Marien ein
Anbau errichtet. Die dadurch entstehenden Räume sind sowohl von der OGS als
auch von der Schule zu nutzen. |
E |
Die
Realschule belegt aktuell 24 der
24 zur Verfügung stehenden Klassenräume und wird voraussichtlich
perspektivisch sämtliche Klassenräume benötigen. Allerdings besteht aufgrund der
geringen Größe der Klassenräume dringender Handlungsbedarf. Wie bereits in der Erläuterung dargestellt,
fehlen trotz kleinerer Umbauten weiterhin Gruppenräume für den Gemeinsamen
Unterricht. Nach den Lehrplänen ist für die SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Hauswirtschaftsunterricht zu lehren. Hierzu wird eine Lehrküche benötigt. |
M |
Um
die aktuelle Raumnot aufgrund der geringen Klassengrößen zu verringern, wird
auf dem Schulhof ein Containerbau mit 4 Klassen errichtet. Eine Lehrküche
wird eingerichtet. Gem. politischer Beschlüsse wird an der
Dietrich-Bonhoeffer-Realschule ein Anbau errichtet. |
E |
Das
Gymnasium belegt zurzeit 26 von 26 Klassenräumen im Bereich Sek.
I. Durch die Rückkehr von G 8 nach G9 werden weitere Kursräume sowie ein
weiterer Fachraum benötigt. Des Weiteren fehlen viele Gruppenräume und
Arbeitsplätze für Lehrkräfte. |
M |
Gem. politischer
Beschlüsse wird am Märkischen Gymnasium ein Anbau für 7 Kursräume, 1 Fachraum
sowie eine Zwei-Feld-Sporthalle errichtet.
Die große Turnhalle erhält einen Trennvorhang ist somit wieder als
2-Feld-Halle nutzbar. Durch diese Maßnahme wird die Schulsportsituation
wesentlich verbessert, da die Turnhalle doppelt belegt werden kann. |
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Der Bürgermeister gez. Kauke |