Betreff
Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2023 - Einbringung
Vorlage
222/2023
Aktenzeichen
FB 223 Pa
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Hiermit wird der Entwurf der Schulentwicklungsplanung 2023 der Stadt Schwelm in den Schulausschuss (gemeinsame Sitzung des JHA/SchA) am 13.11.2023 eingebracht.

 

Schulkonferenzen, Nachbarstädte, die Schulaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises und die Bezirksregierung Arnsberg sind an der Schulentwicklungsplanung zu beteiligen und erhalten in den nächsten Tagen den Entwurf zur Stellungnahme.

 

Der Zeitplan für die Beratung und Beschlussfassung durch den Rat stellt sich wie folgt dar:

 

Bis 21.12.2023

Möglichkeit zur Stellungnahme

01.02.2024

Beratung im Schulausschuss

08.02.2024

Beratung im Hauptausschuss

22.02.2024

Entscheidung im Rat

 

Aufgrund des Umfangs des Schulentwicklungsplanes (127 Seiten) wird darauf verzichtet, den Entwurf den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Der Entwurf ist im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

Die wesentlichen Erkenntnisse (E) und Maßnahmen (M) aus dem Entwurf sind hier zusammengefasst:

Modul 1 – Schülerzahlen und Prognose

Grundschulen:

 

E

Die Geburtenzahlen bleiben in den nächsten Schuljahren auf einem hohen

Niveau. Ab den Schuljahren 2027/28 und 2028/29 geht die Zahl leicht zurück.

E

Die Einschulungsquote über alle Grundschulen, also die Quote der in Schwelm verbleibenden SchulanfängerInnen insgesamt, beträgt durchschnittlich 97,27 Prozent.

E

Nach Anstieg auf 308 SuS im Schuljahr 2021/22 geht die Anzahl der SchulanfängerInnen in den nächsten Schuljahren leicht zurück, pendelt sich in den nächsten Jahren zwischen rd. 260 bis 280 SuS ein. Ausreißer ist das Jahr 2026/27 mit einer Schülerzahl über 290.

M

Die im Schuljahr 2017/18 eingeführte Deckelung der Schuleingangsklassen im Primarbereich bei 25 SuS soll aufgrund der weiterhin hohen SchülerInnenzahlen beibehalten werden.  Mit dieser Maßnahme können die schulorganisatorische Planungssicherheit und auch das zahlenmäßige Lehrkräfte-/SchülerInnenverhältnis nachhaltig optimiert werden. Zudem kann die quantitative Basis für eine inklusive und integrative Beschulung insgesamt deutlich optimiert werden.

 

Weiterführende Schulen:

 

E

Nach einem schwankenden, aber stetig steigenden Verlauf, erreichen die Abgangszahlen im Schuljahr 2024/25 und 2025/26 das höchste Niveau. Ab dem Schuljahr 2026/27 werden sinkende Abgangszahlen prognostiziert.
Entsprechend ist für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 mit einer hohen Anzahl an SuS in den 5.Klassen der weiterführenden Schulen zu rechnen.

E

Die zur weiteren Berechnung anzuwendende Quote der auspendelnden SuS bei Übergang in die 5. Klasse liegt bei 35,30 Prozent.
Die Anzahl auspendelnder SuS hat sich im Betrachtungszeitraum 2017/18 bis 2022/23 von 54 auf 97 deutlich erhöht. Ursächlich hierfür könnte die Steigerung der Anmeldungen an der Hauptschule Gevelsberg sowie an der Gesamtschule in Sprockhövel sein.
Der Vergleich mit der Quote der auspendelnden SuS im Grundschulbereich in Höhe von nur 2,74 Prozent macht jedoch bereits an dieser Stelle die erhöhte Pendeldynamik im Bereich der Sekundarstufe I sehr deutlich.

E

Die Übergangsquote der weiterführenden Schulen in Schwelm zeigt sich im Verlauf deutlich wechselhaft und liegt im Schnitt der Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 bei 62,14 Prozent. Die Quote über die beiden weiterführenden Schulen sinkt im Vergleichszeitraum 2018/19 bis 2023/24 um ca. 9%. Gleichzeitig erhöht sich die Quote der auspendelnden SuS um ca. 15 %.

M

Die beschriebene Vielfalt der Schullandschaft im Südkreis, die zunehmende Bereitschaft zur Mobilität bei Schülern und Schülerinnen und Eltern und die hieraus entstehende Dynamik erfordern eine stärkere Kommunikation und Abstimmung zwischen den Kommunen einerseits sowie der Schulverwaltung mit Schulleitungen und Schulamt bzw. Bezirksregierung andererseits sowie eine erhöhte Handlungsbereitschaft.

SuS-Zahlen und Zügigkeiten können nach heutigem Stand innerhalb der vorhandenen Strukturen bedient werden. Ob und ggfs. welche räumlichen Maßnahmen dennoch zur Beschulung der zukünftigen SuS notwendig bzw. empfehlenswert werden könnten, wird im Modul Räume beschrieben.

 

 

Modul 2 - Betreuung

 

E

Je nach prognostizierter Betreuungsquote wird sich die Anzahl der Gruppen mehr als verdoppeln bzw. verdreifachen. Eine festgesetzte Betreuungsquote zwischen 75 – 80 % erscheint aber realistisch.

M

Eine erhebliche Erhöhung der Gruppen aufgrund des Rechtsanspruches kann nur durch die Schaffung von neuen Räumen einhergehen. Hierzu wird im Modul 5 ausführlich darauf eingegangen. Die zu schaffenden Räume sind sowohl von der OGS als auch von der Schule zu nutzen.

 

 

Modul 3 – Integration

 

E

62 verschiedene Nationalitäten werden in den Schwelmer Schulen beschult. Die stärkste Gruppe kommt aus Europa, insgesamt 24 Länder mit 354 SuS. Aus Asien kommen aus 23 Ländern insgesamt 210 SuS. Amerika, mit 4 Ländern und 5 SuS, sowie Afrika mit 11 Ländern und insgesamt 29 bilden die schwächste Gruppe. Die multikulturelle Zusammensetzung stellt die Schulen aufgrund von religiösen, politischen, kulturellen und sprachlichen Konflikten vor große pädagogische Herausforderungen.

 

 

Modul 4 – Inklusion

 

Grundschulen:

 

E

Im Verhältnis zur Gesamtzahl der SuS in der Primarstufe im Schuljahr 2023/24 wurden bei 3,65 % der SuS Förderbedarfe festgestellt. Hierbei bilden die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Lernen sowie die Emotionale und Soziale Entwicklung mit deutlichem Abstand die größte Gruppe. Die Förderschwerpunkte Sprache, Sehen und Körperliche und motorische Entwicklung sind nur wenig, der Schwerpunkt Hören und Kommunikation ist aktuell nicht vorhanden.

E

Bezüglich der präventiven Förderung besteht im Verhältnis zur GesamtschülerInnenzahl im Primarbereich bei 7,82 % der SuS im Schuljahr 2023/24 ein entsprechender Bedarf. Die Verteilung der Schwerpunkte ist dem Ergebnis aus dem Bereich der festgestellten Förderbereiche nicht durchgehend ähnlich. So bilden die Förderschwerpunkte Lernen sowie die Emotionale und Soziale Entwicklung zwar mit deutlichem Abstand die größte Gruppe, der Schwerpunkt Sprache folgt mit jedoch großem Abstand. Die Förderschwerpunkte Körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung sind nur punktuell, die Schwerpunkte Sehen und Hören und Kommunikation sind nicht vorhanden.

E

Das Poolmodell als niedrigschwelliges und zukunftsweisendes Modell ist zu erhalten. Es kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute und trägt zur Verbesserung des gemeinsamen Unterrichts bei.

E

Im Ergebnis kann nach Einschätzung der Schulen zumindest bedingt jeder Förderschwerpunkt im Schwelmer Primarbereich abgebildet werden, sofern auch die personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Entscheidend ist jedoch die Prüfung in jedem Einzelfall.

M

Im Jahr 2023 wurde der Beschluss gefasst, ab dem Schuljahr 2023/24 27,5 Zeitstunden pro Unterrichtswoche pro Klasse bereitzustellen, damit die Poollösung weiterhin gesichert ist.

M

Zur verständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben müssen nicht in jeder Schule die Bedingungen zur Beschulung jedes Förderschwerpunktes vorgehalten werden. Vielmehr muss bei der Anmeldung von einzelnen SuS mit Förderbedarf bzw. einer entsprechenden Beantragung im Bedarfsfall frühzeitig anlassbezogen nachgesteuert werden. So können beispielsweise je nach Förderbedarf Hilfsmittel beschafft oder nach Möglichkeit beim Landschaftsverband geliehen oder in der geeigneten Grundschule Sanitärbereiche und/oder Flurbereiche baulich angepasst werden. Werden bauliche Maßnahmen erforderlich, sollte die betroffene Schule auch zukünftig für vergleichbare Förderbedarfe ausgewählt werden. Denkbar ist zum Beispiel auch, dass Klassen im Bedarfsfall auf einer Etage verbleiben und nicht bei Schuljahreswechsel umziehen.

 

Weiterführende Schulen:

 

E

Im Schuljahr 2023/23 beträgt an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule der Anteil der SuS mit festgestelltem Förderbedarf 0,23 % und mit präventivem Förderbedarf 7,49 %. Wie auch im Primarbereich bilden die Förderschwerpunkte Lernen sowie die Emotionale und Soziale Entwicklung mit deutlichem Abstand die größte Gruppe. Hingegen fällt der Anteil an den Förderschwerpunkten Sprache und Körperliche und motorische Entwicklung geringer aus. Die Schwerpunkte Hören und Kommunikation und Sehen werden aktuell nicht abgebildet.

E

Im Ergebnis kann nach Einschätzung der Schulen zumindest bedingt jeder Förderschwerpunkt auch im Schwelmer Sekundarbereich I abgebildet werden, sofern auch die personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Entscheidend ist jedoch die Prüfung in jedem Einzelfall.

M

Zur verständigen Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben müssen nicht in jeder Schule die Bedingungen zur Beschulung jedes Förderschwerpunktes vorgehalten werden. Vielmehr muss bei der Anmeldung von einzelnen SuS mit Förderbedarf bzw. einer entsprechenden Beantragung im Bedarfsfall frühzeitig anlassbezogen nachgesteuert werden. So können beispielsweise je nach Förderbedarf Hilfsmittel beschafft oder nach Möglichkeit beim Landschaftsverband geliehen oder in der geeigneten Grundschule Sanitärbereiche und/oder Flurbereiche baulich angepasst werden. Werden bauliche Maßnahmen erforderlich, sollte die betroffene Schule auch zukünftig für vergleichbare Förderbedarfe ausgewählt werden. Denkbar ist zum Beispiel auch, dass Klassen im Bedarfsfall auf einer Etage verbleiben und nicht bei Schuljahreswechsel umziehen.

 

 

Modul 5 – Räume

 

E

Die Grundschule Nordstadt belegt aktuell zehn Klassenräume. Sukzessive benötigt die Schule noch zwei weitere Klassenräume. Diese sind im Containerbau bereits vorhanden. Gruppenräume, Differenzierungsräume, Musikraum sind nicht vorhanden. Ebenso fehlen für die Lehrkräfte ein Arbeitsraum und ein Besprechungszimmer. Im Betreuungsbereich fehlen Gruppenräume, Tornister und Garderobenräume sowie ein weiterer Essensraum.  Durch den Rechtsanspruch ab 2026 wird eine erhöhte Zahl an Räumen benötigt.

M

Um zunächst die beengte Situation im OGS-Bereich zu verbessern und zur Schaffung neuer Klassenräume durch die Dreizügigkeit, wurde auf dem Bolzplatz an der Schule ein Containerbau aufgestellt. Gem. politischer Beschlüsse wird an der Grundschule Nordstadt ein Anbau errichtet. Die dadurch entstehenden Räume sind sowohl von der OGS als auch von der Schule zu nutzen.

E

Die Grundschule Engelbertstraße belegt aktuell alle zwölf Klassenräume und wird diese auch perspektivisch benötigen. Gruppenräume, Bücherei, Differenzierungsräume, Computerraum und Musikraum/Instrumentenraum sind nicht vorhanden. Des Weiteren fehlen Besprechungszimmer, ein Arbeitsraum für die Lehrkräfte und ein Büro für die stellv. Schulleitung, Im OGS-Bereich fehlen Gruppenräume, Funktionsräume, ein Rückzugsraum für Kinder, Hygieneraum und Besprechungsraum. Durch den Rechtsanspruch ab 2026 wird eine erhöhte Zahl an Räumen benötigt.

M

Gem. politischer Beschlüsse wird die ehemalige Gustav-Heinemann-Schule abgerissen und an dessen Stelle ein Neubau für die Grundschule Engelbertstraße errichtet. Eine Zwei-Feld-Sporthalle ist vorgesehen. Die dadurch entstehenden Räume sind sowohl von der OGS als auch von der Schule zu nutzen.

E

Die Grundschule Ländchenweg belegt aktuell alle sechzehn Klassenräume und wird diese auch perspektivisch benötigen. Gruppenräume, Computerraum, Mehrzweckraum oder Musikraum sind nicht vorhanden. Im Betreuungsbereich fehlen Funktionsräume, Hausaufgabenräume ein weiterer Essenraum und Tornister-/Garderobenräume.

M

Gem. politischer Beschlüsse wird an der Grundschule Ländchenweg ein Anbau errichtet. Die dadurch entstehenden Räume sind sowohl von der OGS als auch von der Schule zu nutzen.

E

Die Kath. Grundschule St. Marien belegt aktuell alle acht Klassenräume und wird diese auch perspektivisch benötigen. Die Schule verfügt über keinerlei Gruppen- oder Differenzierungsräume, ebenso fehlen Rückzugsraum, Musikraum und ein Arbeitsraum für die Lehrkräfte. Die Bücherei ist im Computerraum untergebracht. Das „Labor der kleinen ForscherInnen“ musste aufgrund des Platzmangels als Betreuungsraum umfunktioniert werden.

M

Gem. politischer Beschlüsse wird an der Katholischen Grundschule St. Marien ein Anbau errichtet. Die dadurch entstehenden Räume sind sowohl von der OGS als auch von der Schule zu nutzen.

E

Die Realschule belegt aktuell 24 der 24 zur Verfügung stehenden Klassenräume und wird voraussichtlich perspektivisch sämtliche Klassenräume benötigen. Allerdings besteht aufgrund der geringen Größe der Klassenräume dringender Handlungsbedarf.  Wie bereits in der Erläuterung dargestellt, fehlen trotz kleinerer Umbauten weiterhin Gruppenräume für den Gemeinsamen Unterricht. Nach den Lehrplänen ist für die SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hauswirtschaftsunterricht zu lehren. Hierzu wird eine Lehrküche benötigt.

M

Um die aktuelle Raumnot aufgrund der geringen Klassengrößen zu verringern, wird auf dem Schulhof ein Containerbau mit 4 Klassen errichtet. Eine Lehrküche wird eingerichtet. Gem. politischer Beschlüsse wird an der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule ein Anbau errichtet.

E

Das Gymnasium belegt zurzeit 26 von 26 Klassenräumen im Bereich Sek. I. Durch die Rückkehr von G 8 nach G9 werden weitere Kursräume sowie ein weiterer Fachraum benötigt. Des Weiteren fehlen viele Gruppenräume und Arbeitsplätze für Lehrkräfte. 

M

Gem. politischer Beschlüsse wird am Märkischen Gymnasium ein Anbau für 7 Kursräume, 1 Fachraum sowie eine Zwei-Feld-Sporthalle errichtet.  Die große Turnhalle erhält einen Trennvorhang ist somit wieder als 2-Feld-Halle nutzbar. Durch diese Maßnahme wird die Schulsportsituation wesentlich verbessert, da die Turnhalle doppelt belegt werden kann.

 


 

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Kauke