Sachverhalt:
Gem. § 46 Abs. 3
des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) in Verbindungmit § 6a der Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schulträger unter Beachtung der
Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen die Zahl und
die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen fest. Im Gebiet eines
Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale
Klassenrichtzahl nicht überschreiten.
Für die Ermittlung
der kommunalen Richtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen
durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl und ist der Rechenwert kleiner
als 15, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Für das Schuljahr
2024/25 ergibt sich folgende kommunale Klassenrichtzahl:
Anzumeldende Kinder gem. EMA 286 : 23 = 12,43 (gerundet 13
Klassen)
Der Rat der Stadt
Schwelm hat am 24.11.2016 den Schulentwicklungsplan und die dort enthaltenen
Maßnahmen beschlossen. Eine Maßnahme ist die Deckelung der Eingangsklassen auf
25 SuS.
Gem. Beschluss des
Schulausschusses vom 02.02.2021 wurde die Zügigkeit der Grundschule Nordstadt
auf 3 Züge festgelegt.
Somit bestehend
folgende Zügigkeiten:
Schule |
Festgelegte Zügigkeit |
Maximale Aufnahmekapazität bei einer Deckelung
auf 25 SuS pro Eingangsklasse |
Grundschule
Nordstadt |
3-zügig |
75 SuS |
Grundschule
Engelbertstraße |
3-zügig |
75 SuS |
Grundschule
Ländchenweg |
4-zügig |
100 SuS |
Katholische
Grundschule St. Marien |
2-zügig |
50 SuS |
Gesamt |
12-zügig |
300 SuS |
Anzumeldende
Kinder gem. EMA |
|
286 SuS |
Wie die u.a.
Tabelle zeigt, gehen die Geburtenzahlen langsam zurück, so dass bei einer
12-Zügigkeit und einer Deckelung auf 25 SuS in den nächsten Jahren eine
Klassenstärke von 22-24 Kindern angenommen werden kann.
Geburtenzeitraum (Hauptwohnsitz
Schwelm) |
Jahr
der Einschulung |
Zahl
der voraussichtlich anzumeldenden Kinder |
Klassenricht-zahl gem.
Schulgesetz |
Festgelegte
Zügigkeit |
Klassen-stärke bei
12 -Zügigkeit |
01.10.18 – 30.09.19 |
2025/26 |
259 |
12
Klassen |
12-zügig |
22 |
01.10.19 – 30.09.20 |
2026/27 |
293 |
13
Klassen |
12-zügig |
23 |
01.10.20 – 30.09.21 |
2027/28 |
279 |
13
Klassen |
12-zügig |
24 |
01.10.21 – 30.09.22 |
2028/29 |
274 |
12
Klassen |
12-zügig |
23 |
Beschlussvorschlag:
An den Schwelmer Grundschulen werden für das Schuljahr 2024/2025 12 Eingangsklassen gebildet. Die Klassenstärke beträgt 25 Schüler*innen.
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Der Bürgermeister gez. Kauke |