Betreff
Bildung von Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/25
Vorlage
220/2023
Aktenzeichen
FB 223 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. ? 46 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) in Verbindungmit ? 6a der Verordnung zur Ausf?hrung des ? 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schultr?ger unter Beachtung der H?chstgrenze f?r die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen fest. Im Gebiet eines Schultr?gers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht ?berschreiten.

F?r die Ermittlung der kommunalen Richtzahl wird die Sch?lerzahl der zu bildenden Eingangsklassen durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl und ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die dar?ber liegende ganze Zahl aufgerundet. F?r das Schuljahr 2024/25 ergibt sich folgende kommunale Klassenrichtzahl:

Anzumeldende Kinder gem. EMA?????????? 286 : 23 = 12,43 (gerundet 13 Klassen)

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 24.11.2016 den Schulentwicklungsplan und die dort enthaltenen Ma?nahmen beschlossen. Eine Ma?nahme ist die Deckelung der Eingangsklassen auf 25 SuS.

Gem. Beschluss des Schulausschusses vom 02.02.2021 wurde die Z?gigkeit der Grundschule Nordstadt auf 3 Z?ge festgelegt.


Somit bestehend folgende Z?gigkeiten:


Schule

Festgelegte Z?gigkeit

Maximale Aufnahmekapazit?t bei einer Deckelung auf 25 SuS pro Eingangsklasse

Grundschule Nordstadt

3-z?gig

75 SuS

Grundschule Engelbertstra?e

3-z?gig

75 SuS

Grundschule L?ndchenweg

4-z?gig

100 SuS

Katholische Grundschule St. Marien

2-z?gig

50 SuS

Gesamt

12-z?gig

300 SuS

Anzumeldende Kinder gem. EMA

286 SuS

Wie die u.a. Tabelle zeigt, gehen die Geburtenzahlen langsam zur?ck, so dass bei einer 12-Z?gigkeit und einer Deckelung auf 25 SuS in den n?chsten Jahren eine Klassenst?rke von 22-24 Kindern angenommen werden kann.

Geburtenzeitraum

(Hauptwohnsitz Schwelm)

Jahr der Einschulung

Zahl der voraussichtlich anzumeldenden Kinder

Klassenricht-zahl

gem. Schulgesetz

Festgelegte Z?gigkeit

Klassen-st?rke

bei 12 -Z?gigkeit

01.10.18 ? 30.09.19

2025/26

259

12 Klassen

12-z?gig

22

01.10.19 ? 30.09.20

2026/27

293

13 Klassen

12-z?gig

23

01.10.20 ? 30.09.21

2027/28

279

13 Klassen

12-z?gig

24

01.10.21 ? 30.09.22

2028/29

274

12 Klassen

12-z?gig

23


 

Beschlussvorschlag:

An den Schwelmer Grundschulen werden f?r das Schuljahr 2024/2025 12 Eingangsklassen gebildet. Die Klassenst?rke betr?gt 25 Sch?ler*innen.


Der B?rgermeister
In Vertretung

gez. Kauke

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