Sachverhalt:
Gemäß § 8 Absatz 3 der Satzung der Stadt Schwelm für das
Kommunalunternehmen
„Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ vom
17.12.2004 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 24.11.2022 unterliegt in
den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis Nr. 3 der Verwaltungsrat den
Weisungen des Rates der Stadt Schwelm, wobei Fälle nach Nr. 2 einer vorherigen
Entscheidung des Rates bedürfen.
Diese Aufzählung beinhaltet einen redaktionellen Fehler.
Vielmehr muss der § 8 Absatz 3 der Satzung wie folgt lauten:
„In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1, 2 und Nr. 6 unterliegt der
Verwaltungsrat den
Weisungen des Rates der Stadt Schwelm, wobei Fälle nach Nr. 2 einer
vorherigen
Entscheidung durch den Rat bedürfen.“
Durch den o.g. Beschluss wird diese Passage korrigiert.
Beschlussvorschlag:
Die 6. Änderung der Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf beschlossen.
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Der Bürgermeister i.V. Schweinsberg |