Betreff
Änderung der Unternehmenssatzung der Technischen Betriebe Schwelm AöR
Vorlage
213/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 Absatz 3 der Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen

„Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ vom 17.12.2004 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 24.11.2022 unterliegt in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis Nr. 3 der Verwaltungsrat den Weisungen des Rates der Stadt Schwelm, wobei Fälle nach Nr. 2 einer vorherigen Entscheidung des Rates bedürfen.

 

Diese Aufzählung beinhaltet einen redaktionellen Fehler.

 

Vielmehr muss der § 8 Absatz 3 der Satzung wie folgt lauten:

 

„In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1, 2 und Nr. 6 unterliegt der Verwaltungsrat den

Weisungen des Rates der Stadt Schwelm, wobei Fälle nach Nr. 2 einer vorherigen

Entscheidung durch den Rat bedürfen.“

 

Durch den o.g. Beschluss wird diese Passage korrigiert.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 6. Änderung der Satzung der Stadt Schwelm für das Kommunalunternehmen „Technische Betriebe der Stadt Schwelm, Anstalt öffentlichen Rechts“ wird entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf beschlossen.  

 


 

 

 

Der Bürgermeister

i.V. Schweinsberg