Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
058/2008
Aktenzeichen
3/Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 7 der Haushaltssatzung 2007 der Stadt Schwelm in Verbindung mit § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW a. F.) sind die vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen, die über einem Betrag von 500,00 € liegen, dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

In der Zeit vom 07.08.2007 bis zum 31.12.2007 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2007 die in der als Anlage beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Haushaltsüberschreitungen sind durch Mehreinnahmen und Minderausgaben an anderer Stelle gedeckt.  

 


Beschlussvorschlag:

Die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2007 in der Zeit vom 07.08.2007 bis zum 31.12.2007 im Verwaltungshaushalt in Höhe von 416.607,90 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 85.090,62 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen (4 Seiten)