Sachverhalt:
Wie bekannt, wurde
mit dem Büro pbr ein Objekt- und Freianlagenvertrag geschlossen. Grundlage
hierfür ist die Planung, mit der pbr den 1. Preis im Architektenwettbewerb
gewonnen hat.
Bis zum 15.9.23
besteht die Möglichkeit, für dieses Projekt Fördermittel des Bundes aus dem
Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur (SJK)“ zu beantragen. Der Antrag wurde von der Verwaltung fristgerecht
eingereicht.
Die Einreichung
des Fördermittelantrages muss vom Rat der Stadt Schwelm beschlossen werden. Der
Nachweis / Ratsbeschluss kann bis zum 6.10.2023 nachgereicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Schwelm beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Bäderlandschaft“
Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ zu beantragen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |