Sachverhalt:
I.
Hintergrund
Die Stadt
Schwelm verfolgt gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den übrigen
kreisangehörigen Kommunen das Ziel, Gigabit-Bandbreiten flächendeckend in allen
Ortsteilen und Außenbereichen zu erreichen und entsprechende Netze aufzubauen
bzw. aufbauen zu lassen.
Dazu wurde
bereits im Rahmen des „Weiße-Flecken“-Förderprogramms sowie anderer
Förderprogramme des Bundes eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, mit der
der Kreis beauftragt wurde, stellvertretend für die Kommunen Förderanträge zu
stellen, abzuwickeln und die erforderlichen Auswahlverfahren durchzuführen.
Diese
Kooperation soll auch im Rahmen des Hellgraue-Flecken-Programms fortgesetzt
werden. Bundesrechtliche Grundlagen des Programms sind die Richtlinie
„Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in
der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) sowie die
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des
flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung).
Das
„Hellgraue Flecken“-Programm sieht grundsätzlich vor, dass die Kosten des
Ausbaus in den teilnehmenden Kommunen zu 50% vom Bund, zu 40% vom Land und zu
10% von der jeweiligen Kommune (Eigenanteil) getragen werden. Eine Ausnahme
besteht für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept (HSK); für diese wird der
Eigenanteil vom Land übernommen, sodass kein Eigenanteil seitens der
betroffenen Kommune zu leisten ist. Entscheidend ist der Haushaltsstatus im
Zeitpunkt der Mittelgewährung.
II. Aktueller
Sachstand für die Stadt Schwelm
Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat in seiner
Vorlage 072/2023 vom 26.04.2023 die Kosten für den Ausbau im Rahmen des
„Hellgraue Flecken“-Programms für alle kreisangehörigen Kommunen ermittelt und
dargestellt.
Für die Stadt Schwelm ist insoweit
eine Gesamtsumme von 7.010.600,71 € ermittelt worden.
Nach der
im „Hellgraue Flecken“-Programm vorgesehenen Regelung sind vom Bund
3.505.300,59 € (50%), vom Land Nordrhein-Westfalen 2.804.240,00 € (40%)
und von der Stadt Schwelm 701.060,12 € (10%) als Eigenanteil zu tragen.
Es ist
darauf hinzuweisen, dass sich die vorbezeichneten Beträge aus verschiedenen,
derzeit noch nicht absehbaren Umständen noch verändern können. Unter anderem
kann ein Eigenausbau in Flächen des „Hellgraue-Flecken“-Programms den Umfang
des erforderlichen Ausbaus und somit die Kosten verringern. Hierzu finden bereits Gespräche statt.
In der Vergangenheit sind darüber hinaus etwa im Rahmen des Sondersaufrufs
„Gewerbegebiet, Schulen und Krankenhäuser“ (6. Call) auch Gebote abgegeben
worden, die unterhalb der kalkulierten Kosten lagen. Der sich danach ergebende
Eigenanteil ist zu leisten, wenn sich die jeweilige Kommune zum Stichtag der
finalen Antragstellung nach Ausschreibung nicht in der Haushaltssicherung befindet.
III. Bereitstellung des Eigenanteils
Eine
Teilnahme der Stadt Schwelm am „Hellgraue Flecken“-Programm setzt voraus, dass
die Mittel für den Eigenanteil im Haushalt bereitgestellt werden. Diese sind
aktuell durch den Ennepe-Ruhr-Kreis mit 701.060,12 € kalkuliert worden.
Die Mittel
wurden zunächst verwaltungsseitig in das Zahlenwerk des Haushaltsplanentwurfs
2024/2025 in jährlichen Raten von 140.250 €, beginnend ab dem Jahr 2025
aufgenommen. Sie werden haushaltswirksam in den Jahren 2025 – 2029.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm beschließt die Teilnahme am „hellgraue Flecken-Programm“ und die
Aufnahme des entsprechenden Eigenanteils in den Haushalt, bzw. die mittlere
Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergibt sich
aus der Darstellung im Sachverhalt.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |