Betreff
Breitbandausbau - hellgraue Flecken-Programm
Vorlage
210/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 I. Hintergrund

 

Die Stadt Schwelm verfolgt gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den übrigen kreisangehörigen Kommunen das Ziel, Gigabit-Bandbreiten flächendeckend in allen Ortsteilen und Außenbereichen zu erreichen und entsprechende Netze aufzubauen bzw. aufbauen zu lassen.

 

Dazu wurde bereits im Rahmen des „Weiße-Flecken“-Förderprogramms sowie anderer Förderprogramme des Bundes eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, mit der der Kreis beauftragt wurde, stellvertretend für die Kommunen Förderanträge zu stellen, abzuwickeln und die erforderlichen Auswahlverfahren durchzuführen.

 

Diese Kooperation soll auch im Rahmen des Hellgraue-Flecken-Programms fortgesetzt werden. Bundesrechtliche Grundlagen des Programms sind die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung).

 

Das „Hellgraue Flecken“-Programm sieht grundsätzlich vor, dass die Kosten des Ausbaus in den teilnehmenden Kommunen zu 50% vom Bund, zu 40% vom Land und zu 10% von der jeweiligen Kommune (Eigenanteil) getragen werden. Eine Ausnahme besteht für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept (HSK); für diese wird der Eigenanteil vom Land übernommen, sodass kein Eigenanteil seitens der betroffenen Kommune zu leisten ist. Entscheidend ist der Haushaltsstatus im Zeitpunkt der Mittelgewährung.

 

 

II. Aktueller Sachstand für die Stadt Schwelm

 

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat in seiner Vorlage 072/2023 vom 26.04.2023 die Kosten für den Ausbau im Rahmen des „Hellgraue Flecken“-Programms für alle kreisangehörigen Kommunen ermittelt und dargestellt.

 

Für die Stadt Schwelm ist insoweit eine Gesamtsumme von 7.010.600,71 € ermittelt worden.

 

Nach der im „Hellgraue Flecken“-Programm vorgesehenen Regelung sind vom Bund 3.505.300,59 € (50%), vom Land Nordrhein-Westfalen 2.804.240,00 € (40%) und von der Stadt Schwelm 701.060,12 € (10%) als Eigenanteil zu tragen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die vorbezeichneten Beträge aus verschiedenen, derzeit noch nicht absehbaren Umständen noch verändern können. Unter anderem kann ein Eigenausbau in Flächen des „Hellgraue-Flecken“-Programms den Umfang des erforderlichen Ausbaus und somit die Kosten verringern. Hierzu finden bereits Gespräche statt. In der Vergangenheit sind darüber hinaus etwa im Rahmen des Sondersaufrufs „Gewerbegebiet, Schulen und Krankenhäuser“ (6. Call) auch Gebote abgegeben worden, die unterhalb der kalkulierten Kosten lagen. Der sich danach ergebende Eigenanteil ist zu leisten, wenn sich die jeweilige Kommune zum Stichtag der finalen Antragstellung nach Ausschreibung nicht in der Haushaltssicherung befindet.

 

 

III. Bereitstellung des Eigenanteils

 

Eine Teilnahme der Stadt Schwelm am „Hellgraue Flecken“-Programm setzt voraus, dass die Mittel für den Eigenanteil im Haushalt bereitgestellt werden. Diese sind aktuell durch den Ennepe-Ruhr-Kreis mit 701.060,12 € kalkuliert worden.

 

Die Mittel wurden zunächst verwaltungsseitig in das Zahlenwerk des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 in jährlichen Raten von 140.250 €, beginnend ab dem Jahr 2025 aufgenommen. Sie werden haushaltswirksam in den Jahren 2025 – 2029.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Teilnahme am „hellgraue Flecken-Programm“ und die Aufnahme des entsprechenden Eigenanteils in den Haushalt, bzw. die mittlere Finanzplanung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergibt sich aus der Darstellung im Sachverhalt.

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard