Sachverhalt:
Wie bereits im
letzten Sozialausschuss mitgeteilt, wurden die Kommunen vom Ministerium für
Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) aufgefordert, sich auf erhöhte Zuweisungszahlen
vorzubereiten. Nähere Informationen des Landes wurden den Kommunen nunmehr mit
Schnellbrief Nr. 260/2023 des Städte- und Gemeindebundes mitgeteilt.
Diese lauten:
„Die
Zugänge von Asylsuchenden in die Landeseinrichtungen haben Anfang August noch
einmal deutlich zugenommen. Aktuell sind diese Einrichtungen durchschnittlich
zu 89 % belegt, die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sind
ausgelastet bzw. teilweise bereits überbelegt. Um die Aufnahmefähigkeit des
Landessystems zu erhalten, müssen wir schon zum jetzigen Zeitpunkt vorzeitige
Zuweisungen von Geflüchteten aus den Landeseinrichtungen in die Kommunen
vornehmen. Leider erfolgt der durch uns geplante Aufwuchs der Landeskapazitäten
nicht so schnell wie erwartet, so dass wir auch in den kommenden Wochen an den
vorzeitigen Zuweisungen festhalten müssen.
Konkret bedeutet das, dass die
Bezirksregierung Arnsberg in der kommenden Woche (KW 33) ca. 1.500 Geflüchtete
nach dem FlüAG zuweisen wird. Die Transfers erfolgen dann ca. 14 Tage später in
der KW 35 (28.08.2023 bis 01.09.2023).
Ziel ist, nur solche Personen
vorzeitig zuzuweisen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, eine Anerkennung
als Schutzberechtigte zu erlangen, bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.“
Die Zuweisungsplanung für die
nächsten Wochen wird die Bezirksregierung Arnsberg mit dem MKJFGFI abstimmen.
Über die jeweiligen Größenordnungen und evtl. Veränderungen bei den
Zuweisungsgruppen sollen die Kommunen informiert werden.
Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei nicht um eine einmalige
Erhöhung der Zuweisung an Kommunen handelt, sondern dass dieses Niveau in den
kommenden Monaten zumindest beibehalten wird.
Diese vermehrten Zuweisungen sind auch vor Ort zu verzeichnen. Seit Juli
2023 bis zum heutigen Tage wurden der Stadt Schwelm bisher 27 Personen
zugewiesen. Davon 19 Personen mit einer Wohnsitzauflage; diese Personen haben
sofort einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, sind aber
von der Stadt Schwelm unterzubringen.
Des Weiteren wurden uns 8 Personen zugewiesen, die sich noch im
laufenden Asylverfahren befinden und somit Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Aufnahmequoten
für die Stadt Schwelm
Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren (Verteilstatistik
FlüAG) liegt bei 99,06 % = 400 Personen (Stand 08.09.2023). Danach sind
noch 4 Personen aufzunehmen, um eine 100 % Erfüllung (= 404 Personen) zu
erreichen.
Bei der Aufnahmeverpflichtung von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik
Wohnsitzauflage) liegt die Erfüllungsquote (Stand 03.09.2023) bei 73,08 %
(= 236 Personen). Danach sind 87 weitere anerkannte Flüchtlinge aufzunehmen, um
eine 100 % Erfüllungsquote (= 323 Personen) zu erreichen.
Entwicklung der
Flüchtlingszahlen zum Stichtag 30.08.2023
Jahr |
Fälle |
|
Flüchtlinge |
davon
geduldete Flüchtlinge |
31.12.2013 |
60 |
|
91 |
16 |
31.12.2014 |
80 |
|
146 |
26 |
31.12.2015 |
279 |
|
530 |
37 |
31.12.2016 |
177 |
|
357 |
87 |
31.12.2017 |
116 |
|
214 |
73 |
31.12.2018 |
84 |
|
162 |
94 |
31.12.2019 |
73 |
|
143 |
66 |
31.12.2020 |
66 |
|
121 |
65 |
31.12.2021 |
59 |
|
103 |
67 |
31.12.2022 |
73 |
|
126 |
58 |
30.06.2023 |
56 |
|
104 |
51 |
31.08.2023 |
59 |
|
110 |
41 |
Graphische Darstellung
Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 30.08.2023
Ukraine 22 Personen
Syrien 17 Personen
Tadschikistan 8 Personen
Irak 7 Personen
Afghanistan 6 Personen
Serbien 6 Personen
Armenien 5 Personen
Iran 5 Personen
Pakistan 5 Personen
Albanien 4 Personen
Libanon 4 Personen
Mazedonien 4 Personen
Sonstige* 13
Personen
*Die übrigen
Asylbewerber und Geduldeten kommen u.a. aus Bosnien-Herzogowina, Burundi,
Kongo, Kosovo, Marokko, Nigeria.
Graphische Darstellung
Herkunftsländer
Die Unterbringung
der zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt in von der Stadt Schwelm angemieteten
Wohnungen sowie in städtischen Unterkünften.
Wie bereits
vorangestellt erläutert, werden uns auch sehr viele anerkannte Asylbewerber
zugewiesen. Anerkannt bedeutet, dass das Asylverfahren positiv abgeschlossen
wurde und ein Aufenthalt in Deutschland gestattet ist. Dieser Personenkreis ist
direkt leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II und darf sofort eine
eigene Wohnung anmieten. Damit eine dauerhafte Integration gelingen kann, ist
es wichtig, diese Menschen mit eigenem Wohnraum im Stadtgebiet zu versorgen.
Die Stadt Schwelm hat daher einen Presseaufruf gestartet und angeboten, dass
Vermieter, die an anerkannte Flüchtlinge Wohnraum vermieten möchten, sich
zwecks Vermittlung an den Fachbereich Familie, Bildung, Sport – Abteilung
Soziales- wenden können. Bisher gab es aber bedauerlicherweise keine
Wohnungsangebote auf diesen Aufruf.
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Der Bürgermeister i.V. gez. Kauke |