Betreff
Aktuelle Entwicklung im Asylbereich
Vorlage
209/2023
Aktenzeichen
FB 220/222 SF
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits im letzten Sozialausschuss mitgeteilt, wurden die Kommunen vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) aufgefordert, sich auf erhöhte Zuweisungszahlen vorzubereiten. Nähere Informationen des Landes wurden den Kommunen nunmehr mit Schnellbrief Nr. 260/2023 des Städte- und Gemeindebundes mitgeteilt.

 

Diese lauten:

 

Die Zugänge von Asylsuchenden in die Landeseinrichtungen haben Anfang August noch einmal deutlich zugenommen. Aktuell sind diese Einrichtungen durchschnittlich zu 89 % belegt, die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sind ausgelastet bzw. teilweise bereits überbelegt. Um die Aufnahmefähigkeit des Landessystems zu erhalten, müssen wir schon zum jetzigen Zeitpunkt vorzeitige Zuweisungen von Geflüchteten aus den Landeseinrichtungen in die Kommunen vornehmen. Leider erfolgt der durch uns geplante Aufwuchs der Landeskapazitäten nicht so schnell wie erwartet, so dass wir auch in den kommenden Wochen an den vorzeitigen Zuweisungen festhalten müssen.

 

Konkret bedeutet das, dass die Bezirksregierung Arnsberg in der kommenden Woche (KW 33) ca. 1.500 Geflüchtete nach dem FlüAG zuweisen wird. Die Transfers erfolgen dann ca. 14 Tage später in der KW 35 (28.08.2023 bis 01.09.2023).

 

Ziel ist, nur solche Personen vorzeitig zuzuweisen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, eine Anerkennung als Schutzberechtigte zu erlangen, bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.“

 

Die Zuweisungsplanung für die nächsten Wochen wird die Bezirksregierung Arnsberg mit dem MKJFGFI abstimmen. Über die jeweiligen Größenordnungen und evtl. Veränderungen bei den Zuweisungsgruppen sollen die Kommunen informiert werden.

 

Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei nicht um eine einmalige Erhöhung der Zuweisung an Kommunen handelt, sondern dass dieses Niveau in den kommenden Monaten zumindest beibehalten wird.

 

Diese vermehrten Zuweisungen sind auch vor Ort zu verzeichnen. Seit Juli 2023 bis zum heutigen Tage wurden der Stadt Schwelm bisher 27 Personen zugewiesen. Davon 19 Personen mit einer Wohnsitzauflage; diese Personen haben sofort einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, sind aber von der Stadt Schwelm unterzubringen.

 

Des Weiteren wurden uns 8 Personen zugewiesen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden und somit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

 

 

Aufnahmequoten für die Stadt Schwelm

 

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren (Verteilstatistik FlüAG) liegt bei 99,06 % = 400 Personen (Stand 08.09.2023). Danach sind noch 4 Personen aufzunehmen, um eine 100 % Erfüllung (= 404 Personen) zu erreichen.

 

Bei der Aufnahmeverpflichtung von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage) liegt die Erfüllungsquote (Stand 03.09.2023) bei 73,08 % (= 236 Personen). Danach sind 87 weitere anerkannte Flüchtlinge aufzunehmen, um eine 100 % Erfüllungsquote (= 323 Personen) zu erreichen.

 

 

Entwicklung der Flüchtlingszahlen zum Stichtag 30.08.2023

 

Jahr

Fälle

 

Flüchtlinge

davon geduldete Flüchtlinge

31.12.2013

60

 

91

16

31.12.2014

80

 

146

26

31.12.2015

279

 

530

37

31.12.2016

177

 

357

87

31.12.2017

116

 

214

73

31.12.2018

84

 

162

94

31.12.2019

73

 

143

66

31.12.2020

66

 

121

65

31.12.2021

59

 

103

67

31.12.2022

73

 

126

58

30.06.2023

56

 

104

51

31.08.2023

59

 

110

41

 


Graphische Darstellung

Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

 


Herkunftsländer der Flüchtlinge zum Stichtag 30.08.2023

 

Ukraine                                22 Personen

Syrien                                              17 Personen

Tadschikistan                      8 Personen

Irak                                                         7 Personen

Afghanistan                                         6 Personen

Serbien                                  6 Personen

Armenien                                             5 Personen

Iran                                                         5 Personen

Pakistan                                                5 Personen

Albanien                                               4 Personen

Libanon                                                 4 Personen

Mazedonien                                       4 Personen

Sonstige*                                           13 Personen

 

 

*Die übrigen Asylbewerber und Geduldeten kommen u.a. aus Bosnien-Herzogowina, Burundi, Kongo, Kosovo, Marokko, Nigeria.


Graphische Darstellung

Herkunftsländer

 

 

Die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt in von der Stadt Schwelm angemieteten Wohnungen sowie in städtischen Unterkünften.

Wie bereits vorangestellt erläutert, werden uns auch sehr viele anerkannte Asylbewerber zugewiesen. Anerkannt bedeutet, dass das Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde und ein Aufenthalt in Deutschland gestattet ist. Dieser Personenkreis ist direkt leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II und darf sofort eine eigene Wohnung anmieten. Damit eine dauerhafte Integration gelingen kann, ist es wichtig, diese Menschen mit eigenem Wohnraum im Stadtgebiet zu versorgen. Die Stadt Schwelm hat daher einen Presseaufruf gestartet und angeboten, dass Vermieter, die an anerkannte Flüchtlinge Wohnraum vermieten möchten, sich zwecks Vermittlung an den Fachbereich Familie, Bildung, Sport – Abteilung Soziales- wenden können. Bisher gab es aber bedauerlicherweise keine Wohnungsangebote auf diesen Aufruf.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

i.V.

gez. Kauke