Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2022
Vorlage
205/2023
Aktenzeichen
111 Finanzen
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts Anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

 

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

·         der Ergebnisrechnung,

·         der Finanzrechnung,

·         den Teilrechnungen,

·         der Bilanz,

·         dem Anhang mit Anlagen (Anlagenspiegel, Forderungsspiegel, Eigenkapital-spiegel, Verbindlichkeitenspiegel) und dem

·         Lagebericht.

 

Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes von der Kämmerin aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt.

Anschließend leitet der Bürgermeister den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet, der sich der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

Nach Durchführung der in § 102 GO NRW geregelten Prüfung, stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Wie schon in den Jahren 2020 und 2021 war auch das Jahr 2022 von der COVID-19-Pandemie geprägt, welche sich auf die wirtschaftliche Lage der Stadt Schwelm belastend ausgewirkt hat. Hinzugekommen sind weitere Belastungen infolge des Krieges gegen die Ukraine.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung NRW das bisher geltende NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) ausgeweitet und in das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) umbenannt.

 

Im NKF-CUIG wurde festgelegt, dass bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2022 und 2023, zusätzlich zu den Haushaltsbelastungen durch die COVID-19-Pandemie auch die Summe der Haushaltsbelastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine zu ermitteln ist. Die ermittelte Summe ist als „außerordentlicher Ertrag“ in die Ergebnisrechnung einzustellen und unter der Bilanzposition „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ (Bilanzierungshilfe) zu aktivieren.

 

Die Zusammenstellung der Belastungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2022 ergab eine Summe in Höhe von 6,739 Mio. €. Zusammen mit der bereits im Vorjahr gebildeten Bilanzierungshilfe in Höhe von 9,038 Mio. € ergibt sich somit zum 31.12.2022 ein Bestand in Höhe von 15,777 Mio. €.

 

Insbesondere COVID-19-pandemiebedingt schließt das Jahr 2022 mit einem negativen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von -5,243 Mio. € ab. Erst durch die Bildung der Bilanzierungshilfe und die gleichzeitige Erfassung des außerordentlichen Ertrages in gleicher Höhe ergibt sich für das Jahr 2022 letztendlich ein Jahresüberschuss von 1,495 Mio. €.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

 

                                                                                                                              Der Bürgermeister

                                                                                                                                 gez. Langhard

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat verweist den durch die Kämmerin aufgestellten und durch den Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.