Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Die noch offenen
Beschlusspunkte des beigefügten Antrages der SPD vom 29.11.2022 werden zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Zusätzlich werden
die Punkte des gemeinsamen Antrages aller Ratsfraktionen vom 26.10.2023 zu den Lieferverkehren
in der Fußgängerzone und Aufwertung des Altmarktes zur Beratung vorgelegt. Zum
vierten Punkt des Antrages wird auf die Vorlage 229/2023 verwiesen.
Ausgangslage
Aktuell sind
Anlieferungsverkehre in der Schwelmer Fußgängerzone zwischen 19:00 Uhr und
10:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr zulässig. In jüngster Zeit
wurde insbesondere von Einzelhandel und Gastronomie vermehrt die Frage aufgeworfen,
ob die zulässigen Anlieferungszeiten noch zeitgemäß sind.
Die SPD-Ratsfraktion hat mit dem
Antrag „Bestens geliefert für Schwelm“ vom 29.11.2022 u.a. beantragt, die
Fußgängerzone für Lieferverkehre werktags von 19:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu öffnen.
Die SWG/BfS-Ratsfraktion hat mit Ergänzungsantrag vom 18.01.2023 beantragt, die
Fußgängerzone für Lieferverkehre werktags von 19:00 Uhr bis 11:00 Uhr zu
öffnen. Im Januar 2023 ist zudem eine Befragung von Anwohnerinnen und Anwohnern
sowie von Einzelhandel und Gastronomie zu den Lieferzeiten in der Fußgängerzone
erfolgt.
Die Anträge der Fraktionen sowie
die Ergebnisse der Befragung zu den Lieferzeiten in der Fußgängerzone wurden in
den Sitzungen des Hauptausschusses am 12.01.2023 und am 20.04.2023 beraten und
folgender Beschlussvorschlag in
der Sitzung des HA am 20.04.2023 einstimmig beschlossen:
Die zulässigen Zeiten für die Anlieferung in der Fußgängerzone
werden auf die Zeit zwischen 19.00 Uhr und 11.30 Uhr werktags festgelegt.
Zudem werden an mindestens drei geeigneten Punkten außerhalb der
Fußgängerzone zwischen 11:30 Uhr und 19:00 Uhr Ladezonen mit einer Haltedauer
von höchstens 30 Minuten eingerichtet.
Auf die Anträge und die Vorlagen
(SV-250/2022 und 099/2023) im HA wird verwiesen.
Neben der Anpassung der
Anlieferungszeiten wurden im Antrag der SPD ebenfalls die Anpassung der
Verkehrsführung durch die Einrichtung von Einbahnstraßen mit Zufahrt über den
Bürgerplatz sowie die Öffnung der Verbindung Schulstraße zur Hauptstraße an
Markttagen beantragt. Des Weiteren wurde im Punkt 3 des Antrages der SPD eine
Einrichtung von zwei Stellplätzen für den Lieferverkehr vorgeschlagen.
In der Sitzung des HA am
12.01.2023 wurde die Vertagung dieser Beschlusspunkte zur Verkehrsführung in
den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschlossen.
Die im Antrag aufgezeigten Beschlusspunkte
zur Verkehrsführung werden hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems
induziert in der Regel zusätzlichen Verkehr. Die Anzahl der Lieferfahrzeuge und
-fahrten wird sich dadurch nicht verringern. Die Fahrtstrecken werden ggf.
jedoch länger. Wenn nur eine Zufahrtsmöglichkeit über den Bürgerplatz gegeben
ist und per Einbahnstraße nur in Richtung Märkischer Platz, Kirchstraße oder
Hauptstraße/Drosselstraße hinausgefahren werden darf, müssen sogar manche Lieferfahrten mehrfach ausgeführt werden, wenn
Lieferungen in verschiedene Richtungen abgewickelt werden müssen, mit anschließenden
Umwegen durch das Stadtgebiet.
Ein Einbahnstraßensystem müsste zusätzlich erst etabliert werden. Eine Beschilderung wäre zu Beginn nicht ausreichend, sondern müsste durch regelmäßige Kontrollen begleitet werden. Erforderlich wären ggf. auch technische Umbauten durch die Einführung von Pollern, um den Verkehr so besser dauerhaft zu lenken. Diese technischen Einrichtungen verursachen Kosten sowohl in der Umsetzung als auch in der Unterhaltung. Grundsätzlich wäre die Zielsetzung des Vorschlages zu vertiefen, um in der Diskussion ggf. eine andere verkehrstechnische Lösung zu finden.
Die Behelfsausfahrt
über die Schulstraße an Markttagen wird aus verkehrstechnischer Sicht aufgrund
der Breite des Straßenraumes in diesem Bereich ebenfalls kritisch gesehen. Hier
ist der Bedarf für die Öffnung zu thematisieren.
Die Einrichtung
zusätzlicher Stellplätze für den Lieferverkehr ist optional möglich, obwohl in
der Regel nur dort Liefer- bzw. Ladezonen errichtet werden, wo der
Lieferverkehr ganztätig verboten ist. Im Rahmen des geplanten Parkraum- und
Mobilitätskonzeptes sollte diese Fragestellung vertieft werden. Hierzu
verweisen wir auf die Vorlage 191/2023.
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Der Bürgermeister i.V. gez. Schweinsberg |