Betreff
Antrag zur pauschalen Auslagenerstattung
Vorlage
202/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

?

Es wird auf den anliegenden Antrag vom 30.08.2023 verwiesen.

Die Vorsitzende

gez. Schl?cker


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag wird nicht gefolgt, da die Zahlung eines pauschalen Auslagenersatzes aktuell nicht m?glich ist.


Die M?glichkeit eines pauschalen Auslagenersatzes f?r Ausschussmitglieder der Stadt Schwelm besteht (aktuell) nicht.

Der im Antrag zitierte ? 33 GO NRW ist auf die Mitgliedschaft im Integrationsrat nicht anwendbar. Bei dieser Mitgliedschaft handelt es sich, wie jede Mitgliedschaft in einem Ausschuss, nicht um ein Ehrenamt im Sinne von ? 28 GO NRW (Rehn/Cronauge, ? 28, III). Stattdessen ist hier ? 45 II GO NRW einschl?gig, welcher gem?? ? 27 VII 1 GO NRW, auch f?r die Mitglieder des IR anzuwenden ist. Danach k?nnen Ausschussmitglieder Auslagenersatz erhalten, wenn dies in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt ist.

Der fakultative Auslagenersatz gibt dem Rat die M?glichkeit, im Rahmen der Hauptsatzung selbst dar?ber zu entscheiden, ob und in welcher Form Mandatstr?ger einen Auslagenersatz erhalten. Diese Regelung tr?gt dem Umstand Rechnung, dass sich die Kommunen im Hinblick auf ihre ?rtlichen Gegebenheiten deutlich unterscheiden, etwa was die Parksituation oder die ?PNV-Anbindung anbelangt (LT-Drs. 17/16295, 65). Mit der Neuregelung soll eine Kommune unter W?rdigung von Klimaschutz-Aspekten selbst entscheiden k?nnen, ob und in welcher Form sie insbesondere Fahr- und Parkkosten erstattet oder zum Beispiel ein Ticket f?r die Nutzung ?ffentlicher Verkehrsmittel gew?hrt (Frenzen, Beck-OK, ? 45, Rn. 32, 32a).

Die aktuell geltende Hauptsatzung der Stadt Schwelm gew?hrt die M?glichkeit der Zahlung eines Auslagenersatzes nicht. Weder f?r Mitglieder des Integrationsrates noch Mitglieder anderer Aussch?sse erhalten ?ber das Sitzungsgeld hinausgehenden Auslagenersatz., vgl. Hauptsatzung, ? 10.

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zur?ckzuziehen oder ablehnend zu beschlie?en, da die Ausarbeitung des geforderten Vorschlags, wie dargelegt, unm?glich ist.

Der B?rgermeister

gez. Langhard

?