Betreff
Antrag zur pauschalen Auslagenerstattung
Vorlage
202/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es wird auf den anliegenden Antrag vom 30.08.2023 verwiesen.

 

Die Vorsitzende

gez. Schlücker

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag wird nicht gefolgt, da die Zahlung eines pauschalen Auslagenersatzes aktuell nicht möglich ist.

 


Die Möglichkeit eines pauschalen Auslagenersatzes für Ausschussmitglieder der Stadt Schwelm besteht (aktuell) nicht.

Der im Antrag zitierte § 33 GO NRW ist auf die Mitgliedschaft im Integrationsrat nicht anwendbar. Bei dieser Mitgliedschaft handelt es sich, wie jede Mitgliedschaft in einem Ausschuss, nicht um ein Ehrenamt im Sinne von § 28 GO NRW (Rehn/Cronauge, § 28, III). Stattdessen ist hier § 45 II GO NRW einschlägig, welcher gemäß § 27 VII 1 GO NRW, auch für die Mitglieder des IR anzuwenden ist. Danach können Ausschussmitglieder Auslagenersatz erhalten, wenn dies in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt ist.

Der fakultative Auslagenersatz gibt dem Rat die Möglichkeit, im Rahmen der Hauptsatzung selbst darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form Mandatsträger einen Auslagenersatz erhalten. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die Kommunen im Hinblick auf ihre örtlichen Gegebenheiten deutlich unterscheiden, etwa was die Parksituation oder die ÖPNV-Anbindung anbelangt (LT-Drs. 17/16295, 65). Mit der Neuregelung soll eine Kommune unter Würdigung von Klimaschutz-Aspekten selbst entscheiden können, ob und in welcher Form sie insbesondere Fahr- und Parkkosten erstattet oder zum Beispiel ein Ticket für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährt (Frenzen, Beck-OK, § 45, Rn. 32, 32a).

 

Die aktuell geltende Hauptsatzung der Stadt Schwelm gewährt die Möglichkeit der Zahlung eines Auslagenersatzes nicht. Weder für Mitglieder des Integrationsrates noch Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten über das Sitzungsgeld hinausgehenden Auslagenersatz., vgl. Hauptsatzung, § 10.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zurückzuziehen oder ablehnend zu beschließen, da die Ausarbeitung des geforderten Vorschlags, wie dargelegt, unmöglich ist.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard