Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2024 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
201/2023
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Im Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2024 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebühren-satz 2023

Gebühren-satz 2024

Veränderung

 

€ / m

€ / m

€ / m

%

Winterdienst

 

 

 

 

Klasse A

0,23

0,16

-0,07

-30,4

Klasse B

0,28

0,15

-0,13

-46,4

Klasse C

0,31

0,23

-0,08

-25,8

Sommerreinigung

(sonstige Straßenreinigung)

 

 

 

 

Klasse A

1,69

1,52

-0,17

-10,1

Klasse B

2,71

2,48

-0,23

-8,5

Klasse C

3,05

2,78

-0,27

-8,9

 


Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Für Winterdienst und Sommerreinigung werden separate Gebührensätze mit Einteilung in die Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen) dargestellt.

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 635.150 €. Im Vergleich zum Vorjahr (657.600 €) werden die Kosten um 3,4 % reduziert. Bei gleichzeitig höheren Erlösen aufgrund eines zu berücksichtigenden Überdeckungsausgleichs werden die Gebührensätze für den Winterdienst in allen Klassen (A = - 30%, B = - 46%, C = - 26%) gesenkt. Für die Sommerreinigung ergeben sich Reduzierungen der Gebührensätze um rd. -10% in Klasse A und jeweils rd. -9% in den Klassen B und C.

 

Im Bereich des Winterdienstes entstehen Mehrkosten von rd. 12.000 € (rd. +8%). Die Personal- und KFZ-Einsatzzeiten werden aufgrund der witterungsbedingt jährlichen Schwankungen mit Mittelwerten aus den Ergebnissen der letzten 5 Jahre (2018 – 2022) berechnet. Für 2024 sind nur geringfügige Abweichungen zu den Vorjahres-werten zu verzeichnen. Höhere Kosten sind bei der Verwaltungsumlage (+ 6.500 €), aufgrund des ungünstigeren Verteilungsschlüssels, und bei den Unterhaltungs-aufwendungen für Winterdienstgeräte (+ 3.500 €) entstanden.

Die höheren Kosten verursachen auf der Erlösseite einen höheren Allgemein-interessenanteil (+ 3.500 €). Darüber hinaus führt die Einrechnung eines Überdeckungsbetrages aus 2020 in Höhe von 80.000 €, der nach den gesetzlichen Vorgaben zwingend in 2024 auszugleichen ist, zur Reduzierung des Gebührenbedarfs um 12.500 €.

 

Bei der Sommerreinigung reduzieren sich die Kosten um 34.500 € (rd. -7%). Die Senkung ergibt sich primär aus Minderaufwendungen für Personal- und KFZ-Einsätze (- 27.000 €) und – aufgrund eines günstigeren Verteilungsschlüssels – der Verwal-tungsumlage (- 7.500 €). Demgegenüber führt ein verringerter Allgemeininteressen-anteil (- 6.000 €) zu einer Reduzierung der Erlöse. Ein Überdeckungsausgleich aus 2021 in Höhe von 8.000 € reduziert den Gebührenbedarf um insgesamt 2.000 €.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).

 

Bemessungsgrundlagen

 

Aufgrund von Korrekturen erhöhen sich die Frontmeter in der Klasse A um 40 Meter und in der Klasse C um 85 Meter. Darüber hinaus werden in der Klasse C Zugänge von 269 Metern aufgrund von Neu- und Umwidmungen erwartet.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

 

2023

2024

Veränderung

Winterdienst Klasse C

6,20 €

4,60 €

- 1,60 €

Sommerreinigung Klasse C

61,00 €

55,60 €

- 5,40 €

Straßenreinigung gesamt

67,20 €

60,20 €

- 7,00 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2024 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 

 


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte