Sachverhalt:
Gebührensätze
Im Rahmen der
Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2024 folgende Gebührensätze:
|
Gebühren-satz
2023 |
Gebühren-satz 2024 |
Veränderung |
|
|
€
/ m |
€ / m |
€
/ m |
% |
Winterdienst |
|
|
|
|
Klasse A |
0,23 |
0,16 |
-0,07 |
-30,4 |
Klasse B |
0,28 |
0,15 |
-0,13 |
-46,4 |
Klasse C |
0,31 |
0,23 |
-0,08 |
-25,8 |
Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung) |
|
|
|
|
Klasse A |
1,69 |
1,52 |
-0,17 |
-10,1 |
Klasse B |
2,71 |
2,48 |
-0,23 |
-8,5 |
Klasse C |
3,05 |
2,78 |
-0,27 |
-8,9 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Für Winterdienst und
Sommerreinigung werden separate Gebührensätze mit Einteilung in die
Reinigungsklassen A, B und C berechnet. Die Entwicklung der Gebührensätze ist
zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen)
dargestellt.
Kosten / Erlöse
Die Gesamtkosten der
Straßenreinigung belaufen sich auf 635.150 €. Im Vergleich zum Vorjahr (657.600
€) werden die Kosten um 3,4 % reduziert. Bei gleichzeitig höheren Erlösen
aufgrund eines zu berücksichtigenden Überdeckungsausgleichs werden die
Gebührensätze für den Winterdienst in allen Klassen (A = - 30%, B = - 46%, C =
- 26%) gesenkt. Für die Sommerreinigung ergeben sich Reduzierungen der
Gebührensätze um rd. -10% in Klasse A und jeweils rd. -9% in den Klassen B und
C.
Im Bereich des
Winterdienstes entstehen Mehrkosten von rd. 12.000 € (rd. +8%). Die Personal-
und KFZ-Einsatzzeiten werden aufgrund der witterungsbedingt jährlichen
Schwankungen mit Mittelwerten aus den Ergebnissen der letzten 5 Jahre (2018 –
2022) berechnet. Für 2024 sind nur geringfügige Abweichungen zu den
Vorjahres-werten zu verzeichnen. Höhere Kosten sind bei der Verwaltungsumlage
(+ 6.500 €), aufgrund des ungünstigeren Verteilungsschlüssels, und bei den
Unterhaltungs-aufwendungen für Winterdienstgeräte (+ 3.500 €) entstanden.
Die höheren Kosten
verursachen auf der Erlösseite einen höheren Allgemein-interessenanteil (+
3.500 €). Darüber hinaus führt die Einrechnung eines Überdeckungsbetrages aus
2020 in Höhe von 80.000 €, der nach den gesetzlichen Vorgaben zwingend in 2024
auszugleichen ist, zur Reduzierung des Gebührenbedarfs um 12.500 €.
Bei der
Sommerreinigung reduzieren sich die Kosten um 34.500 € (rd. -7%). Die Senkung
ergibt sich primär aus Minderaufwendungen für Personal- und KFZ-Einsätze (-
27.000 €) und – aufgrund eines günstigeren Verteilungsschlüssels – der
Verwal-tungsumlage (- 7.500 €). Demgegenüber führt ein verringerter
Allgemeininteressen-anteil (- 6.000 €) zu einer Reduzierung der Erlöse. Ein
Überdeckungsausgleich aus 2021 in Höhe von 8.000 € reduziert den Gebührenbedarf
um insgesamt 2.000 €.
In der als Anlage
3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen zu den Vorjahresbeträgen der
einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt.
Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung
der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung
(sonstige Straßenreinigung).
Bemessungsgrundlagen
Aufgrund von
Korrekturen erhöhen sich die Frontmeter in der Klasse A um 40 Meter und in der
Klasse C um 85 Meter. Darüber hinaus werden in der Klasse C Zugänge von 269
Metern aufgrund von Neu- und Umwidmungen erwartet.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt
bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in
einer Anliegerstraße.
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2023 |
2024 |
Veränderung |
Winterdienst Klasse C |
6,20
€ |
4,60 € |
-
1,60 € |
Sommerreinigung Klasse C |
61,00
€ |
55,60 € |
-
5,40 € |
Straßenreinigung gesamt |
67,20
€ |
60,20 € |
-
7,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2024 für die Straßenreinigung in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |