Sachverhalt:
Gebührensätze
Folgende
Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2024 (Anlage 2) ermittelt:
|
Gebühren-satz
2023 |
Gebühren-satz 2024 |
Veränderung |
|
|
€
/ L |
€ / L |
€
/ L |
% |
Restabfall 30 - 240 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich) |
1,86 |
1,85 |
- 0,01 |
- 0,50 |
Bioabfall 60 - 240 L, 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich) |
1,08 |
1,07 |
- 0,01 |
- 0,90 |
Restabfall 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich) |
1,13 |
1,13 |
+
0,00 |
+
0,00 |
Abfuhr wöchentlich (52 x
jährlich) |
2,26 |
2,26 |
+
0,00 |
+
0,00 |
Abfuhr 4wöchentlich (13 x
jährlich) |
0,57 |
0,57 |
+
0,00 |
+
0,00 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Kosten / Erlöse
Auf Grundlage der
Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres bleiben die Gesamt-kosten mit 2.583 T€
im Vergleich zum Vorjahr (2.587 T€) weitgehend konstant. Zum Zeitpunkt der
Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der
Kreis-Gebührensätze für 2024 nicht vor. Sofern sich während des Zeitraums bis
zur Entscheidung über die Anpassung der Gebührensatzung neue Erkenntnisse
ergeben, erfolgt zunächst eine Überarbeitung der Kalkulation und ggf.
Neuberechnung der Gebührensätze. Die an den Kreis zu entrichtenden
Entsorgungskosten für Bioabfall sind seit 2018 um insgesamt 25 € / t (rd. 26 %)
gestiegen. Seit der Kalkulation 2020 wird die Bioabfallfraktion durch
Pauschalabzug und Verteilung der Kosten auf die Restabfallfraktionen
quersubventioniert. Für 2024 wird ein Betrag von 20.000 € umverteilt.
Kostensteigerungen
insbesondere für Personaleinsatz (+ 12.000 €), Restabfall-entsorgung (+19.000 €)
und Grundgebühren an den Kreis (+ 12.000 €) werden durch Kostenreduzierungen
bei KFZ-Einsatz (- 12.000 €), der Verwaltungsumlage (- 25.000 €) und weiteren
Positionen aufgefangen.
Die Erlöse sind um
rd. 8 % gesunken. Aufgrund rückläufiger Papiermengen reduziert sich der zu
erstattende Anteil der DSD-Systembetreiber und des Kreises um insg. 17.000 €.
Darüber hinaus entstehen Mindererlöse durch geringere Ausgleichsbeträge für
Überdeckungen aus Vorjahren (- 10.000 €).
Zur Stabilisierung
des Gebührensatzes für Restabfallgroßbehälter ist ein Über-deckungsbetrag aus
Vorjahren von 13.000 € eingerechnet; für kleine Restabfall-behälter und
Bioabfall sind keine Überdeckungen auszugleichen.
Erläuterungen zu den
Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der
Gebührenbedarfs-berechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der
Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.
Altpapiersammlung
Die mit Wirkung vom
01.01.2021 geltende Abstimmungsvereinbarung zur Mit-benutzung des kommunalen
Sammelsystems durch die DSD-Systembetreiber läuft Ende 2023 aus. Eine
Anschlussvereinbarung wird derzeit verhandelt. Für die Kalkulation 2024 ist
eine Beteiligung des DSD-Systems von 48 % (wie Vorjahr) der Gesamtpapiermenge
vorgesehen. Die hochgerechnete anteilige Menge beläuft sich auf rd. 770 Tonnen
(Vorjahr 860 Tonnen). Bei einem DSD-Erstattungsbetrag von derzeit 146,16 € je
Tonne belaufen sich die Mindererlöse 2024 auf rd. 14.000 €.
Die Bereitstellung
von Behältern sowie die Sammlung und Abfuhr der DSD-Standorte erfolgt mittels
Fremdvergabe. Für 2024 ist bei einer Abfuhrmenge von rd. 400 t (Vorjahr 500 t)
mit Kosten in Höhe von 49.000 € zu rechnen.
Die
Verwertungserlöse des Kreises für den kommunalen Anteil werden wie in Vorjahren
mit 20,00 € je Tonne kalkuliert.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte
Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2024 sind folgende
Volumina geplant:
Restabfallbehälter =
rd. + 8.000 Liter (+ 1%)
Bioabfallbehälter =
rd. + 7.400 Liter (+ 1%)
Restabfall-Großbehälter
= rd. + 12.200 Liter (+ 3%)
Die Erhöhungen
wirken sich positiv auf die Gebührensätze mit jeweils 0,02 € (Bio- und kleine
Restabfallbehälter) und 0,03 € (Restabfall-Großbehälter) aus.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt
besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen
60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten
Mindest-volumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.
|
2023 |
2024 |
Veränderung |
Restabfall |
111,60
€ |
111,00 € |
-
0,60 € |
Bioabfall |
64,80
€ |
64,20 € |
-
0,60 € |
Abfall gesamt |
176,40
€ |
175,20 € |
-
1,20 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2024 für die Abfallwirtschaft in der
Stadt Schwelm wird zugestimmt.
|
Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |