Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2024 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm
Vorlage
200/2023
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Folgende Gebührensätze wurden gemäß Kalkulation 2024 (Anlage 2) ermittelt:

 

 

Gebühren-satz 2023

Gebühren-satz 2024

Veränderung

 

€ / L

€ / L

€ / L

%

Restabfall 30 - 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,86

1,85

 - 0,01

 - 0,50

Bioabfall 60 - 240 L, 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,08

1,07

 - 0,01

 - 0,90

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,13

1,13

+ 0,00

+ 0,00

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,26

2,26

+ 0,00

+ 0,00

Abfuhr 4wöchentlich (13 x jährlich)

0,57

0,57

+ 0,00

+ 0,00

 


 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Kosten / Erlöse

 

Auf Grundlage der Kreis-Gebührensätze des laufenden Jahres bleiben die Gesamt-kosten mit 2.583 T€ im Vergleich zum Vorjahr (2.587 T€) weitgehend konstant. Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation lagen Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2024 nicht vor. Sofern sich während des Zeitraums bis zur Entscheidung über die Anpassung der Gebührensatzung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Überarbeitung der Kalkulation und ggf. Neuberechnung der Gebührensätze. Die an den Kreis zu entrichtenden Entsorgungskosten für Bioabfall sind seit 2018 um insgesamt 25 € / t (rd. 26 %) gestiegen. Seit der Kalkulation 2020 wird die Bioabfallfraktion durch Pauschalabzug und Verteilung der Kosten auf die Restabfallfraktionen quersubventioniert. Für 2024 wird ein Betrag von 20.000 € umverteilt.

 

Kostensteigerungen insbesondere für Personaleinsatz (+ 12.000 €), Restabfall-entsorgung (+19.000 €) und Grundgebühren an den Kreis (+ 12.000 €) werden durch Kostenreduzierungen bei KFZ-Einsatz (- 12.000 €), der Verwaltungsumlage (- 25.000 €) und weiteren Positionen aufgefangen.

 

Die Erlöse sind um rd. 8 % gesunken. Aufgrund rückläufiger Papiermengen reduziert sich der zu erstattende Anteil der DSD-Systembetreiber und des Kreises um insg. 17.000 €. Darüber hinaus entstehen Mindererlöse durch geringere Ausgleichsbeträge für Überdeckungen aus Vorjahren (- 10.000 €).

 

Zur Stabilisierung des Gebührensatzes für Restabfallgroßbehälter ist ein Über-deckungsbetrag aus Vorjahren von 13.000 € eingerechnet; für kleine Restabfall-behälter und Bioabfall sind keine Überdeckungen auszugleichen.

 

Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfs-berechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen.

 

Altpapiersammlung

 

Die mit Wirkung vom 01.01.2021 geltende Abstimmungsvereinbarung zur Mit-benutzung des kommunalen Sammelsystems durch die DSD-Systembetreiber läuft Ende 2023 aus. Eine Anschlussvereinbarung wird derzeit verhandelt. Für die Kalkulation 2024 ist eine Beteiligung des DSD-Systems von 48 % (wie Vorjahr) der Gesamtpapiermenge vorgesehen. Die hochgerechnete anteilige Menge beläuft sich auf rd. 770 Tonnen (Vorjahr 860 Tonnen). Bei einem DSD-Erstattungsbetrag von derzeit 146,16 € je Tonne belaufen sich die Mindererlöse 2024 auf rd. 14.000 €.

Die Bereitstellung von Behältern sowie die Sammlung und Abfuhr der DSD-Standorte erfolgt mittels Fremdvergabe. Für 2024 ist bei einer Abfuhrmenge von rd. 400 t (Vorjahr 500 t) mit Kosten in Höhe von 49.000 € zu rechnen.

Die Verwertungserlöse des Kreises für den kommunalen Anteil werden wie in Vorjahren mit 20,00 € je Tonne kalkuliert.

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird das im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagte Behältervolumen nach Abfallfraktionen zugrunde gelegt. Für 2024 sind folgende Volumina geplant:

Restabfallbehälter = rd. + 8.000 Liter (+ 1%)

Bioabfallbehälter = rd. + 7.400 Liter (+ 1%)

Restabfall-Großbehälter = rd. + 12.200 Liter (+ 3%)

Die Erhöhungen wirken sich positiv auf die Gebührensätze mit jeweils 0,02 € (Bio- und kleine Restabfallbehälter) und 0,03 € (Restabfall-Großbehälter) aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindest-volumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

2023

2024

Veränderung

Restabfall

111,60 €

111,00 €

- 0,60 €

Bioabfall

64,80 €

64,20 €

- 0,60 €

Abfall gesamt

176,40 €

175,20 €

- 1,20 €

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2024 für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte