Sachverhalt:
Gebührensätze
Aus der Kalkulation (Anlage
2) ergeben sich für 2024 folgende Gebührensätze:
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Gebühren-satz |
Gebühren-satz |
Veränderung |
Voraussichtl. Gebühren-Aufkommen |
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2023 |
2024 |
|
|
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|
€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
|
|
|
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|
Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder |
1,69 |
2,00 |
0,31 |
18,3% |
63.300 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
2,96 |
3,25 |
0,29 |
9,8% |
4.261.400 |
Benutzer mit
abflusslosen Gruben |
13,19 |
21,81 |
8,62 |
65,4% |
31.650 |
Kleinkläranlagen
Grundgebühr |
2,72 |
3,47 |
0,75 |
27,6% |
1.450 |
Kleinkläranlagen
Entsorgungsgebühr |
22,99 |
34,56 |
11,57 |
50,0% |
12.950 |
Niederschlagswassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper- /
Ruhrverbandsmitglieder |
1,02 |
1,11 |
0,09 |
8,8% |
60.800 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
1,15 |
1,22 |
0,07 |
6,1% |
3.431.750 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Kosten / Erlöse
Aus der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die
Gesamt-kosten zum Vorjahr um 532 T€ (rd. + 6,9 %) erhöhen. Hiervon entfallen
244 T€ auf die Schmutzwasser(SW)-Gebühr und 288 T€ auf die
Niederschlagswasser(NW)-Gebühr. Der Kostenverteilungsschlüssel hat sich
gegenüber dem Vorjahr mit 0,67 Prozentpunkten zugunsten der SW-Gebühr
verändert.
Mehrkosten in Höhe
von rd. 315 T€ ergeben sich bei den kalkulatorischen Abschreibungen. Aufgrund
der weiterhin schwierigen Wirtschaftslage beträgt der Baupreisindex für
Ortskanäle + 9,8 %. Für bestehende Kanalanlagen sind mithin rd. + 265 T€
aufzuwenden. Zugänge für Kanalerneuerungen und bewegliche Sachen betragen rd. +
50 T€.
In der Sitzung des
Verwaltungsrates am 20.06.2023 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 1,7 %
beschlossen; ausführliche Erläuterungen sind der Vorlage 145/2023 zu entnehmen.
Die Erhöhung des Zinssatzes von 1,62 % auf 1,7 % bewirkt eine Kostensteigerung
von rd. 51 T€.
Bei weiteren
Kostenpositionen ergeben sich insgesamt Mehrkosten von 166 T€. Durch
Einrechnung von Ausgleichsbeträgen aus Vorjahren auf der Erlösseite werden die
Kostensteigerungen in Höhe von rd. 326 T€ kompensiert.
Erläuterungen zu den
Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der
Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der
Gebührenbedarfs-berechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der
Kosten und Erlöse auf einzelne Sparten.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der
Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen
an Kubikmetern verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter
Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der Schmutzwasser-beseitigung ist mit einem
Mengenrückgang von rd. 100.600 m³ (rd. – 7,0 %) zu rechnen. Dies wirkt sich mit
0,20 € negativ auf den Gebührensatz aus. Die Bemessungsgrundlagen für die
Niederschlagswassergebühr reduzieren sich um rd. 44.400 m² (rd. – 1,5 %). Die
Auswirkung auf den Gebührensatz beträgt 0,02 €.
Abflusslose
Gruben / Kleinkläranlagen
Für 2024 ist im
Gegensatz zu Vorjahren mit Erhöhungen der Gebührensätze zu rechnen.
Tarifbedingte Personalmehrkosten und Preissteigerungen bei den Abfuhrkosten
bewirken eine Kostenerhöhung um insgesamt rd. 31 %. Aufgrund der
differenzierten Mengenaufteilung wirken sich die Kostensteigerungen sehr
unterschiedlich aus.
Bei Benutzung von
abflusslosen Gruben führt die Erhöhung der Abfuhrkosten und der Fortfall eines
Überdeckungsausgleichs zu einer Kostensteigerung von rd. 65 %. Bei in etwa
gleichbleibenden Mengen wirkt sich dies auf den Gebührensatz negativ mit +8,62
€ aus.
Im Bereich der
Kleinkläranlagen steigen die anteiligen Fixkosten um rd. 27 %. Dies führt bei
konstanten Bemessungsgrundlagen zu einer entsprechenden Erhöhung des
Gebührensatzes (+ 0,75 €). Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil
steigen bei geringfügig veränderten Abfuhrmengen um rd. 53 %.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt
besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die
versiegelte Fläche beträgt 130 m²
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2023 |
2024 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
592,00
€ |
650,00 € |
+
58,00 € |
Niederschlagswasser |
149,50
€ |
158,60 € |
+
9,10 € |
Abwasser gesamt |
741,50
€ |
808,60 € |
+
67,10 € |
Beschlussvorschlag:
Der
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abwassergebühren in der Stadt
Schwelm für das Jahr 2024 wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |