Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2024 der Abwassergebühren in der Stadt Schwelm
Vorlage
199/2023
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Aus der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2024 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebühren-satz

Gebühren-satz

Veränderung

Voraussichtl. Gebühren-Aufkommen

 

2023

2024

 

 

 

 

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,69

2,00

0,31

18,3%

63.300

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

2,96

3,25

0,29

9,8%

4.261.400

Benutzer mit abflusslosen Gruben

13,19

21,81

8,62

65,4%

31.650

Kleinkläranlagen Grundgebühr

2,72

3,47

0,75

27,6%

1.450

Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr

22,99

34,56

11,57

50,0%

12.950

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

 

Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder

1,02

1,11

0,09

8,8%

60.800

Übrige Benutzer (Kanalanschluss)

1,15

1,22

0,07

6,1%

3.431.750

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

 

Kosten / Erlöse

 

Aus der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamt-kosten zum Vorjahr um 532 T€ (rd. + 6,9 %) erhöhen. Hiervon entfallen 244 T€ auf die Schmutzwasser(SW)-Gebühr und 288 T€ auf die Niederschlagswasser(NW)-Gebühr. Der Kostenverteilungsschlüssel hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 0,67 Prozentpunkten zugunsten der SW-Gebühr verändert.

 

Mehrkosten in Höhe von rd. 315 T€ ergeben sich bei den kalkulatorischen Abschreibungen. Aufgrund der weiterhin schwierigen Wirtschaftslage beträgt der Baupreisindex für Ortskanäle + 9,8 %. Für bestehende Kanalanlagen sind mithin rd. + 265 T€ aufzuwenden. Zugänge für Kanalerneuerungen und bewegliche Sachen betragen rd. + 50 T€.

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 20.06.2023 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 1,7 % beschlossen; ausführliche Erläuterungen sind der Vorlage 145/2023 zu entnehmen. Die Erhöhung des Zinssatzes von 1,62 % auf 1,7 % bewirkt eine Kostensteigerung von rd. 51 T€.

 

Bei weiteren Kostenpositionen ergeben sich insgesamt Mehrkosten von 166 T€. Durch Einrechnung von Ausgleichsbeträgen aus Vorjahren auf der Erlösseite werden die Kostensteigerungen in Höhe von rd. 326 T€ kompensiert.

 

Erläuterungen zu den Kosten- und Erlöspositionen mit Abweichungen zum Vorjahr sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der Gebührenbedarfs-berechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf einzelne Sparten.

 

 

 

Bemessungsgrundlagen

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmetern verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der Schmutzwasser-beseitigung ist mit einem Mengenrückgang von rd. 100.600 m³ (rd. – 7,0 %) zu rechnen. Dies wirkt sich mit 0,20 € negativ auf den Gebührensatz aus. Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr reduzieren sich um rd. 44.400 m² (rd. – 1,5 %). Die Auswirkung auf den Gebührensatz beträgt 0,02 €.

 

Abflusslose Gruben / Kleinkläranlagen

 

Für 2024 ist im Gegensatz zu Vorjahren mit Erhöhungen der Gebührensätze zu rechnen. Tarifbedingte Personalmehrkosten und Preissteigerungen bei den Abfuhrkosten bewirken eine Kostenerhöhung um insgesamt rd. 31 %. Aufgrund der differenzierten Mengenaufteilung wirken sich die Kostensteigerungen sehr unterschiedlich aus.

Bei Benutzung von abflusslosen Gruben führt die Erhöhung der Abfuhrkosten und der Fortfall eines Überdeckungsausgleichs zu einer Kostensteigerung von rd. 65 %. Bei in etwa gleichbleibenden Mengen wirkt sich dies auf den Gebührensatz negativ mit +8,62 € aus.

Im Bereich der Kleinkläranlagen steigen die anteiligen Fixkosten um rd. 27 %. Dies führt bei konstanten Bemessungsgrundlagen zu einer entsprechenden Erhöhung des Gebührensatzes (+ 0,75 €). Die Entsorgungskosten einschl. Fixkostenanteil steigen bei geringfügig veränderten Abfuhrmengen um rd. 53 %.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m²

 

 

2023

2024

Veränderung

Schmutzwasser

592,00 €

650,00 €

+ 58,00 €

Niederschlagswasser

149,50 €

158,60 €

+ 9,10 €

Abwasser gesamt

741,50 €

808,60 €

+ 67,10 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Schwelm für das Jahr 2024 wird zugestimmt.

 

 


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte