Betreff
Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien (SFR) im Jahr 2023
Vorlage
184/2023
Aktenzeichen
FB 223 / Sh
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen für die Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien insgesamt 17.840,00 € zur Verfügung.

Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:

a)      Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien                15.940,00 €

b)      Zuschuss Sportabzeichen Schüler                                                                400,00 €

c)       Zuschuss für Sportgeräte                                                                                            1.500,00 €

17.840,00 €

 

2010 wurde die Höhe der Zuschüsse nach den Sportförderrichtlinien reduziert.

Die Vorgabe der Kommunalaufsicht wurde daher erreicht.

 

Die Sportförderung 2023 stellt sich insgesamt wie folgt dar:

 

a)      Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien:                             15.425,00 €

Aufteilung der Beträge siehe Anlage 1 zur Vorlage

b)      Zuschuss an den Stadtsportverband für die Sport-

Abzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern                  400,00 €

c)       keine Antragstellungen

d)      Anteilmäßige Verteilung des verbleibenden Restbetrages
durch den Stadtsportverband                                                                       515,00 €

    
Gesamt:                                                                                                                                            16.340,00 €

 

 


 

 


 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Kauke