Betreff
Aufhebung des Sperrvermerks – Zuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien an den VfB Schwelm e.V.
Vorlage
182/2023
Aktenzeichen
FB 223 / Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.04.2022 (fristgerechter Eingang: 29.04.2022) stellte der VfB Schwelm e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Schwelm zunächst u.a. zum Umbau des Vereinsheims zwecks Energieeinsparung und Erfüllung brandschutztechnischer Notwendigkeiten. Aufgrund des baulichen Zustandes muss die Sanierung des Daches des Umkleidetraktes des Vereinsheims der zunächst beabsichtigten Sanierung des energetischen Umbaus vorgezogen werden. Der Verein bat daraufhin, den Antrag entsprechend umdeklarieren zu dürfen.

 

Mit Beschlussfassung über Vorlage 042/2023 bewilligte der Sportausschuss den beantragten Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € für die vorgesehene Dachsanierung. Der Betrag wurde mit einem Sperrvermerk zugunsten des Sportausschusses versehen, dass die Auszahlung erfolgt, wenn die abschließende Finanzierung nachgewiesen wurde.

 

Der Nachweis über die Finanzierung der Maßnahme wurde inzwischen erbracht, so dass der Sperrvermerk aufgehoben werden und der Zuschuss zur Auszahlung gelangen kann.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss hebt den aufgrund Beschlussfassung über Vorlage 042/2023 vorgenommenen Sperrvermerk bei HHSt. 08.01.01.531700 über den Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € an den VfB Schwelm e.V. in vollem Umfang auf.

 


 

Der Bürgermeister
In Vertretung

gez. Kauke