Sachverhalt:
In der Sitzung des
Rates der Stadt Schwelm vom 15.06.2023 wurde mit dem gemeinsamen Antrag der
Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne
vom 20.04.2023 zu
Tempo 30 (Vorlage: 117/2023/1) folgender Beschluss und folgende Prüfaufträge an
die Stadtverwaltung erteilt:
1)In Schwelm werden
auf kommunalen Verkehrswegen möglichst
flächendeckend Tempo
30 Zonen eingeführt, soweit dies nach Prüfung der
Verwaltung rechtlich
möglich ist. Hierzu erstellt die Verwaltung vorab einen
Plan, aus dem
ersichtlich ist, in welchen Bereichen solche Zonen eingeführt
werden können.
Bereits bestehende
Bereiche mit geringerer zulässiger Höchstgeschwindigkeit
bleiben unberührt.
2) Die Stadt Schwelm
schließt sich der Städteinitiative „Tempo 30" an und setzt
sich damit bei der
Bundesregierung für mehr kommunalen Handlungsspielraum
bei der
Geschwindigkeitsgestaltung ein.
3) Die Verwaltung
erarbeitet ein Konzept für Schwelm mit dem Ziel, sich initiativ
als eine Modellstadt
für die Umsetzung von Tempo 30 beim
Bundesverkehrsministerium
zu bewerben.
Zu 1) Tempo 30 Zonen
In der Stadt Schwelm
sind bereits weite Teile des Stadtgebietes innerhalb der geschlossenen
Ortschaft als Tempo-30-Zone bzw. weitergehend als Verkehrsberuhigter Bereich
beschildert.
Diese
Tempo-30-Zonen, welche oftmals in Wohngebieten beschildert sind, weisen
folgende Eigenschaften auf:
-
Vorfahrtsregelung
nach „rechts-vor-links“ und dadurch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung.
-
Eine
schmalere Fahrbahn ohne Mittelstreifen.
-
Radverkehr
findet ausschließlich auf der Fahrbahn statt, ohne benutzungspflichte Radwege.
-
Verzicht
von Fußgängerüberwegen.
-
Wenn
möglich Begrünung durch Bäume und Varianten der weiteren
Geschwindigkeitsdämpfungen (Anordnung von Parkplätzen, künstliche Bodenwellen,
Hindernisse etc..
-
Möglichst
wenig Durchgangsverkehr.
Die Anlage 01 zeigt
mit der Farbe grün die derzeitigen Tempo-30-Zonen.
In der Anlage 02
sind mit der Farbe rot mögliche weitere Tempo-30-Zonen dargestellt.
Innerörtliche
klassifizierte Straßen, wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen können nicht Teil
einer Tempo-30-Zone sein.
Unabhängig von einer
Geschwindigkeitsreduzierung, von 50 auf 30 km/h, müssen diese Straßen weiterhin
einen breiteten Ausbaustandard aufweisen und Vorfahrtsstraßen bleiben. Um den
überörtlichen Verkehr gezielt aus den Wohngebieten rauszuhalten, müssen die
klassifizierten Straßen weiterhin attraktiv für den Durchgangsverkehr sein.
Auf Gemeindestraßen
kann die Stadt Schwelm jederzeit Tempo-30-Zonen oder
Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h anordnen und baulich herstellen.
Auf klassifizierten
Straßen muss Straßen.NRW als Straßenbaulastträger solchen Beschränkungen
zustimmen.
Zu 2) „Lebenswerte
Städte und Gemeinden“
Die Stadt Schwelm
ist seit dem 26.07.2023 Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte und
Gemeinden“.
Zu 3) Modellstadt
Tempo 30
Entfällt aufgrund
des Ratsbeschlusses vom 14.06.2023.
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Der Bürgermeister i.V. gez. Schweinsberg |