Betreff
Sachstandsbericht zum gemeinsamen Antrag Fraktion Linke, SPD und Grüne: Tempo 30 Zonen
Vorlage
178/2023
Art
Beschlussvorlage Rat

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Schwelm vom 15.06.2023 wurde mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne

vom 20.04.2023 zu Tempo 30 (Vorlage: 117/2023/1) folgender Beschluss und folgende Prüfaufträge an die Stadtverwaltung erteilt:

 

1)In Schwelm werden auf kommunalen Verkehrswegen möglichst

flächendeckend Tempo 30 Zonen eingeführt, soweit dies nach Prüfung der

Verwaltung rechtlich möglich ist. Hierzu erstellt die Verwaltung vorab einen

Plan, aus dem ersichtlich ist, in welchen Bereichen solche Zonen eingeführt

werden können.

Bereits bestehende Bereiche mit geringerer zulässiger Höchstgeschwindigkeit

bleiben unberührt.

2) Die Stadt Schwelm schließt sich der Städteinitiative „Tempo 30" an und setzt

sich damit bei der Bundesregierung für mehr kommunalen Handlungsspielraum

bei der Geschwindigkeitsgestaltung ein.

3) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für Schwelm mit dem Ziel, sich initiativ

als eine Modellstadt für die Umsetzung von Tempo 30 beim

Bundesverkehrsministerium zu bewerben.

 

Zu 1) Tempo 30 Zonen

In der Stadt Schwelm sind bereits weite Teile des Stadtgebietes innerhalb der geschlossenen Ortschaft als Tempo-30-Zone bzw. weitergehend als Verkehrsberuhigter Bereich beschildert.

Diese Tempo-30-Zonen, welche oftmals in Wohngebieten beschildert sind, weisen folgende Eigenschaften auf:

 

-       Vorfahrtsregelung nach „rechts-vor-links“ und dadurch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung.

-       Eine schmalere Fahrbahn ohne Mittelstreifen.

-       Radverkehr findet ausschließlich auf der Fahrbahn statt, ohne benutzungspflichte Radwege.

-       Verzicht von Fußgängerüberwegen.

-       Wenn möglich Begrünung durch Bäume und Varianten der weiteren Geschwindigkeitsdämpfungen (Anordnung von Parkplätzen, künstliche Bodenwellen, Hindernisse etc..

-       Möglichst wenig Durchgangsverkehr. 

 

Die Anlage 01 zeigt mit der Farbe grün die derzeitigen Tempo-30-Zonen.

In der Anlage 02 sind mit der Farbe rot mögliche weitere Tempo-30-Zonen dargestellt.

 

Innerörtliche klassifizierte Straßen, wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen können nicht Teil einer Tempo-30-Zone sein.

Unabhängig von einer Geschwindigkeitsreduzierung, von 50 auf 30 km/h, müssen diese Straßen weiterhin einen breiteten Ausbaustandard aufweisen und Vorfahrtsstraßen bleiben. Um den überörtlichen Verkehr gezielt aus den Wohngebieten rauszuhalten, müssen die klassifizierten Straßen weiterhin attraktiv für den Durchgangsverkehr sein.

 

Auf Gemeindestraßen kann die Stadt Schwelm jederzeit Tempo-30-Zonen oder Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h anordnen und baulich herstellen.

 

Auf klassifizierten Straßen muss Straßen.NRW als Straßenbaulastträger solchen Beschränkungen zustimmen.

 

Zu 2) „Lebenswerte Städte und Gemeinden“

Die Stadt Schwelm ist seit dem 26.07.2023 Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“.

 

Zu 3) Modellstadt Tempo 30

Entfällt aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.06.2023.

 


 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

i.V.

gez. Schweinsberg