Betreff
Finanzierung der Präventionsstelle "Sexualisierte Gewalt" der ProFamilia
Vorlage
169/2023
Aktenzeichen
221/1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2021 beabsichtigte der ProFamilia Landesverband NRW e.V., einem Förderaufruf des Landes zu folgen und nahm am Interessensbekundungsverfahren des MKFFI teil. Es bestand die Absicht, in der Kinder- und Jugendschutzambulanz (ProFa Kizz) zusätzliches Personal in Höhe von 0,5 VZÄ einzustellen, um insbesondere den Bereich Prävention (z. B. Implementierung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt in Institutionen und Verbänden, Schulung von Fachpersonal, Präventionsprojekte mit Vor- und Grundschulkindern) zu verstärken.

 

Für die Umsetzung dieses Vorhabens wandte sich ProFamilia im August 2021 mit einem Schreiben/Antrag an den Jugendhilfeausschuss Schwelm, da es zur endgültigen Umsetzung der Zustimmung des zuständigen Jugendhilfeausschusses bedurfte. In dem Schreiben/Antrag wurde dargelegt, dass sich der Ausbau kostenneutral gestalte, da 80% der Personalkosten vom Land übernommen und die verbleibenden 20% von der ProFamilia durch andere Fördermittel finanziert würden, so dass keine kommunalen Mittel in Anspruch genommen werden müssen. Der Jugendhilfeausschuss Schwelm unterstützte das Vorhaben von ProFamilia.

 

Diese zusätzliche halbe Stelle existiert nun seit dem 01.02.2022 und ist seit dem 15.07.2022 besetzt. Durch das Kontingent der halben Stelle konnten Kooperationen geschaffen und erste Projekte gestartet werden:

 

·         Ein Präventionstheaterstück in Kooperation mit dem Schwelmer LEO Theater ist entstanden. Dieses kann für die Kitas im EN-Südkreis gebucht werden und wird durch fachlich durch die Präventionsstelle begleitet.

·         Ausbau der Elternveranstaltungen – es können (über die Familienzentren hinaus) für Kitas Elternabende und für Schulen Kinderprojekte gebucht werden.

·         Veranstaltungen für Schüler*innen zur sexualisierten Gewalt (auch mittels digitaler Medien) sowie die dazugehörigen Veranstaltungen der Lehrpersonen und Schulsozialarbeiter*innen (in Kooperation mit der Caritas, Opferschutz EN und der Frauenberatungsstelle).

·         Die fachliche Begleitung von Schutzkonzepten in Schulen, Kitas und Vereinen etc.

·         Angedacht ist eine telefonische Sprechstunde für Kinder- und Jugendliche zu den Themen Grenzverletzungen und Missbrauch.

·         Kooperation und Arbeitskreise der Akteure im Kreis „Prävention sexualisierter Gewalt und gelingender interdisziplinärer Kinderschutz“ (Vernetzung mit den anderen Institutionen im EN-Kreis).

·         Kooperation mit der regionalen Schulberatungsstelle EN. Entwicklung gemeinsamer Standards und Aufrechterhaltung von (gelebten) Schutzkonzepten in den Schulen des Kreises. Modulares Angebot für Lehrer*innen.

·         Allgemeine Gremien- und Netzwerkarbeit zum Themenfeld sexualisierte Gewalt.

 

Nun muss die Aussage aus dem Jahr 2021 bzgl. der Kostenneutralität für die Kommunen widerrufen werden, da zu dieser Zeit von anderen Fördervoraussetzungen ausgegangen wurde. Die Landesförderung beinhaltet eine pauschale 80% Förderung der Personalkosten nach den IT NRW Durchschnittssätzen. Es erfolgt somit keine Spitzabrechnung anhand der tatsächlich aufgelaufenen Personalkosten.

 

Hierdurch ergibt sich je nach Erfahrungsstufe des eingesetzten Personals eine erheblich geringere Fördersumme als die prognostizierten 80% der Personalkosten. Zudem lassen die aktuellen Tarifabschlüsse darauf deuten, dass es im Jahr 2024 ebenfalls zweistellige Tariferhöhungen beim TV-L geben wird, nach diesem die Mitarbeiter*innen bezahlt werden.

 

Eine Förderung der Sachkosten ist seitens des Landes ausgeschlossen und somit nicht möglich. Die Sachkosten müssen zu 100% selbst bzw. durch andere Fördermittel getragen werden.

 

ProFamilia hatte im Jahr 2021 den Ansatz verfolgt, einen Teil der Landesfinanzierung bezüglich der Kooperationen mit Familienzentren als Drittmittel für die neue landesgeförderte Stelle einzusetzen. Dieser Anteil ist jedoch nicht planbar und ergibt sich erst nach Erstellung der Verwendungsnachweise im darauffolgenden Jahr.

 

Die akquirierten Spenden der Sparkasse, die sich im letzten Jahr auf 8.100 € beliefen, sind nicht dauerhaft und in ihrer Summe konstant ausgelegt. Es ist also nicht davon auszugehen, dass sie jedes Jahr gezahlt werden, wodurch sie für eine langfristige Sicherung der Komplementärfinanzierung ungeeignet sind. Ein Teil dieser Spenden sind für die Schwangerenberatung akquiriert worden. Der andere Teil für bereits bestehende Präventionsangebote.

 

Seit dem Jahr 2022 trägt ProFamilia als Verband den nicht geförderten Anteil der Kosten selbst. Dies ist für ProFamilia als finanzschwacher Verein langfristig nicht möglich.

 

Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung ist somit eine kommunale Restfinanzierung nötig, die die neu eingerichteten Angebote verbildlich und dauerhaft aufrecht halten und bedarfsgerecht anpassen lassen.

 

Überschlägig beläuft sich der maximale zu erwartende Eigenanteil auf 12.000 € pro Jahr.

 

Finanzielle/Personelle Auswirkungen:

 

Die Restfinanzierung der ProFamilia Beratungsstelle in Höhe von 12.000 € wird unter den Städten Ennepetal/Breckerfeld, Schwelm, Gevelsberg und Sprockhövel entsprechend nach dem Einwohnerschlüssel aufgeteilt. Somit ergeben sich folgende Anteile an der Restfinanzierung:

 

Stadt

Einwohnerzahl

(31.12.22)

 

Anteil in %

Anteil in €

Ennepetal

30.652

 

39.693

24,65 %

 

31,92 %

2.958,00 €

 

3.830,40 €

Breckerfeld

9.041

7,27 %

872,40 €

Schwelm

28.723

23,10 %

2.772,00 €

Gevelsberg

31.097

25,01 %

3.001,20 €

Sprockhövel

24.838

19,97 %

2.396,40 €

 

 

 

124.351

100 %

12.000 €

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligung an der Restfinanzierung der ProFamilia Beratungsstelle im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird beschlossen.


 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Marcus Kauke