Sachverhalt:
Historie:
Das
Grundstück Gemarkung Schwelm, Flur 32, Flurstück 217, mit einer Größe von
33.304 m², befindet sich in Privateigentum. Die Fläche wird derzeit
landwirtschaftlich genutzt.
Aus
dieser Fläche möchte die Stadt eine Teilfläche von ca. 5.000 m² erwerben (siehe
Anlage 1).
Die vorgenannte Fläche soll als Standort für
den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Ortsteil Winterberg dienen.
Hinsichtlich der
detaillierten Ausführungen zur Notwendigkeit des Neubaus und somit des Erwerbs
des Grundstücks wird auf die Vorlagen 027/2023 und 029/2023 verwiesen. Die zu
erwerbende Fläche ist inhaltlich identisch mit dem Geltungsbereich des
Bebauungsplans 110.
Planungsrechtliche Darstellung:
Mit der
Aufstellung des Bebauungsplan 110 wurde die Nutzungsänderung gemäß Beschluss
des Rates vom 15.06.2023 der zu erwerbenden Fläche von landwirtschaftlicher
Nutzfläche in Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr neu
festgesetzt.
Vertragliche Verpflichtungen:
Der abzuschließende
Grundstückskaufvertrag soll eine Entwicklungsklausel enthalten, wonach die
Fläche ausschließlich zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses genutzt werden darf.
Die
Kosten des notariellen Grundstückskaufvertrages und dessen Durchführung
einschließlich der Vermessungskosten und der Grunderwerbssteuer trägt die Stadt
Schwelm als Käufer.
Weitere Details
ergeben sich aus der nicht-öffentlichen Ergänzungsvorlage
161/2023/1.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage 1
dargestellte Fläche wird durch die Stadt Schwelm erworben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Kaufvertrages sicherzustellen, dass die zu erwerbende Fläche ausschließlich für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses nach Maßgabe der im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen genutzt werden darf.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |