Betreff
Grundstücksangelegenheiten - Erwerb Bauland Feuerwehrgerätehaus Winterberg
Vorlage
161/2023
Aktenzeichen
FB 320 Ap
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Historie:

 

Das Grundstück Gemarkung Schwelm, Flur 32, Flurstück 217, mit einer Größe von 33.304 m², befindet sich in Privateigentum. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich  genutzt.

Aus dieser Fläche möchte die Stadt eine Teilfläche von ca. 5.000 m² erwerben (siehe Anlage 1).

 

Die vorgenannte Fläche soll als Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Ortsteil Winterberg  dienen.

 

Hinsichtlich der detaillierten Ausführungen zur Notwendigkeit des Neubaus und somit des Erwerbs des Grundstücks wird auf die Vorlagen 027/2023 und 029/2023 verwiesen. Die zu erwerbende Fläche ist inhaltlich identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 110.

 

 

Planungsrechtliche Darstellung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplan 110 wurde die Nutzungsänderung gemäß Beschluss des Rates vom 15.06.2023 der zu erwerbenden Fläche von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr neu festgesetzt.

 

 

Vertragliche Verpflichtungen:

 

Der abzuschließende Grundstückskaufvertrag soll eine Entwicklungsklausel enthalten, wonach die Fläche ausschließlich zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses genutzt werden darf.

 

Die Kosten des notariellen Grundstückskaufvertrages und dessen Durchführung einschließlich der Vermessungskosten und der Grunderwerbssteuer trägt die Stadt Schwelm als Käufer.

 

Weitere Details ergeben sich aus der nicht-öffentlichen Ergänzungsvorlage

161/2023/1.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die in der Anlage 1 dargestellte Fläche wird durch die Stadt Schwelm erworben.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Kaufvertrages sicherzustellen, dass die zu erwerbende Fläche ausschließlich für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses nach Maßgabe der im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen genutzt werden darf.


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg