Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr
2023 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten
Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit
Sitzungsvorlage Nr. 038/2023 vom 26.01.2023 die Haushalts-überschreitungen für
folgende Zeiträume bekannt gegeben:
Haushaltsjahr 2022
(für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 13.01.2023).
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe
von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt
Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß
Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher
erläutert.
Ab dem 01.01.2023 wurden für das Haushaltsjahr 2022 (Nachlieferung) und
für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen
genehmigt:
HHJ |
Zeitraum |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2022 |
14.01.2023 – 09.02.2023 |
35.783,23 € |
0,00 € |
35.783,23 € |
Anlage 1 + 2 |
2023 |
01.01.2023 – 18.07.2023 |
779.071,81 € |
40.686,63 € |
823.258,44 € |
Anlage 3 + 4 |
Diese von der
Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Der Bürgermeister
gez. Langhard