Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
160/2023
Aktenzeichen
111/Gi
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2023 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 038/2023 vom 26.01.2023 die Haushalts-überschreitungen für folgende Zeiträume bekannt gegeben:

 

Haushaltsjahr 2022 (für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 13.01.2023).

 

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert.

 

 

Ab dem 01.01.2023 wurden für das Haushaltsjahr 2022 (Nachlieferung) und für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

 

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2022

14.01.2023 –

09.02.2023

35.783,23 €

0,00 €

  35.783,23 €

Anlage 1 + 2

2023

01.01.2023 –

18.07.2023

779.071,81 €

40.686,63 €

823.258,44 €

Anlage 3 + 4

 

 

 

 

Diese von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


Der Bürgermeister

gez. Langhard